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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/06/087

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

 

Im Zuge der Aussiedlungsbemühungen einer innerörtlichen Baumschule zeichnet sich ein Ergebnis ab, zu dem jedoch noch ein Standort für den flächenabgebenden Betrieb hinsichtlich Wohnhaus und kleiner Halle benötigt wird. Der Standort ist gefunden und muss nun planungsrechtlich gesichert werden, da der abgebende Betrieb nicht mehr privilegiert ist.

 

Erste Gespräche mit Herrn Zuschlag von der Bauaufsicht Kreis Pinneberg lassen die Lösung durch eine Außenbereichssatzung wahrscheinlich werden.

 

 

Der Geltungsbereich sollte wie oben ersichtlich gefasst werden, symbolisch einskizziert sind in rot Halle und Wohnhaus. Die kleine Halle dient der Unterbringung von Gerät für den landwirtschaftlichen Nebenerwerb.

 

Zu C: Prüfungen

1. Umweltverträglichkeit

Die Prüfung der Umweltverträglichkeit ist für eine Außenbereichssatzung nicht vorgesehen, sie wird im konkreten Bauantragsverfahren vorgenommen.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung                            nicht erforderlich

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Satzung wird im hiesigen Bau- und Umweltamt erarbeitet, die Mittel stehen im Haushalt bereit.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

„1. In dem Gebiet beiderseits des Prisdorfer Wegs sowie südlich des Asperhorner Wegs, wie aus dem Plan zu B ersichtlich, wird Satzung für den Außenbereich gem. § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt.

 

2. Der Übersichtsplan zu B mit dem Geltungsbereich wird Beschlussbestandteil.

 

3. Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch das gemeindliche Bau- und Umweltamt.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

5. Der Entwurf der Satzung wird mit der Begründung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. Die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.“

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