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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/06/155

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Durch den Zusammenschluss von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu Arbeitslosengeld II und Bildung der Arbeitsgemeinschaft im Kreis Pinneberg reduzierten sich die Aufgaben in den örtlichen Sozialämtern auf den Leistungskatalog nach SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz. Die geringere Anzahl von Fällen bei gleichzeitig qualitativ anspruchsvoller Ausprägung in gesamter Bandbreite des Leistungsrechtes machte einen optimalen und wirtschaftlichen Personaleinsatz nahezu unmöglich. Aus diesem Grund wurde bereits zum Sommer diesen Jahres der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Stadt Tornesch und der Stadt Uetersen geschlossen und umgesetzt.

Nach Erlass des Ausführungsgesetzes zum SGB XII war der Kreis Pinneberg gehalten über die Aufgabendelegation neu zu entscheiden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist er zur Aufgabenerledigung verpflichtet, verfügt jedoch nicht über entsprechendes Personal. Da diese Aufgaben bislang immer delegiert war, verfügen jedoch die Kommunen über qualifiziertes Personal. So war zunächst bis zum Sommer diesen Jahres den Kommunen angeboten worden, die Möglichkeit zu ergreifen auf horizontaler Ebene öffentlich-rechtliche Verträge zu schließen, um zu wirtschaftlichen Verwaltungseinheiten möglichst unter Abbildung der Einzugsbereiche der ARGE  zu kommen. Leider konnte sich eine Region nicht einigen, so dass in einer der letzten Bürgermeisterfachgespräche beschlossen wurde, dass der Kreis Pinneberg verhandeln möge. Diese Verhandlungen mit den Städten Barmstedt, Elmshorn, Pinneberg, Quickborn, Tornesch und Wedel laufen nunmehr seit August 2006.

Nach mehreren Gesprächsrunden liegt der anliegende Vertragsentwurf einschließlich Kostenerstattungsregelung vor. Aufgrund einiger Änderungswünsche der Stadt Pinneberg werden ausschließlich kleinere redaktionelle Änderungen eingearbeitet und sofern der neue Entwurf vorliegt, wird dieser nachgereicht.

Die Stadt Tornesch wird mit Schließung des Vertrages zuständig für die Aufgabenerledigung in der Region Tornesch, Uetersen, Gemeinden des Amtes Haseldorf und des Amtes Moorrege (einschl. Gemeinde Appen).

Über die Schließung des Vertrages  hat gem. § 28 Ziff.24 Gemeindeordnung die Ratsversammlung zu entscheiden. Mit der Schließung des Vertrages entfällt die Geschäftsgrundlage für den Vertrag mit der Stadt Uetersen für diesen Teilbereich. Weiter fortgesetzt wird die Wohngeldsachbearbeitung und die Rentenberatung.  Für diese Bereiche muss dann eine neue Erstattungsregelung mit der Stadt Uetersen gefunden werden.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Wie aus den Anlage ersichtlich  werden die Kosten auf der Grundlage einer Fallkosten-pauschale abgerechnet.

Der Kreis Pinneberg kommt somit für die Sach- und Personalkosten auf. Die Stadt Tornesch erhält danach insgesamt eine Kostenerstattung in Höhe von 182.056,73 € jährlich. (Grundlage bildeten die Fallzahlen des letzten Halbjahres).

Insgesamt zahlt der Kreis für die Sozialhilfesachbearbeitung an die Kooperationskommunen Personal- und Sachkosten in Höhe von 1.093.218,40 €. Zur Refinanzierung dieser Kosten soll die Kreisumlage um 0,546 %-Punkte angehoben werden. Für die Stadt Tornesch bedeutet dies Mehrkosten in Höhe von rd. 60.000,-- €. Diese Mehrkosten werden jedoch durch die o. g. Kostenerstattung gedeckt und zur Refinanzierung der Personalkosten für diesen Aufgabenbereich verbleibt noch ein nahezu kostendeckender Betrag in Höhe von 122.056,73 €, der bislang nicht als Personalkostenerstattung zur Verfügung stand.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der Schließung des im Entwurf vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GkZ zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz und dem Landespflegegesetz zwischen der Stadt Tornesch und dem Kreis Pinneberg wird zugestimmt. Noch vorzunehmenden redaktionellen Änderungen, die dem Inhalt des Vertrages entsprechen, wird im Vorwege zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag vorbehaltlich der Zustimmung der Ratsversammlung zu schließen.

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