Beschlussvorlage - VO/18/070
Grunddaten
- Betreff:
-
52. FNP-Änderung „Erweiterung Businesspark (Oha II)“
Aufstellungsbeschluss und Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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02.05.2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Am 17.07.17 fasste der Bau- und Planungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für die 49. Änderung des Flächennutzungsplans "Erweiterung Businesspark Tornesch" (Vorlage - VO/17/144). Änderungen des Flächennutzungsplanes müssen vom Land Schleswig-Holstein genehmigt werden, dabei wird geprüft, ob die Änderung mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist; die Ziele der Raumordnung sind im Regionalplan verankert. Nach geltendem Regionalplan wäre eine Ausweistung von gewerblichen Bauflächen im beabsichtigten Umfang nicht zulässig, nach der laufenden Änderung des Regionalplans jedoch sehr wohl. Allerdings ist noch nicht absehbar, wann der neue Regionalplan durch das Land fertiggestellt werden wird – hier können noch 3-5 Jahre vergehen. Um kurzfristiger eine Genehmigung der FNP-Änderung durch das Land zu erlangen, kann im Rahmen eines sog. „Zielabweichungsverfahrens“ die Genehmigung für eine Flächennutzungsplanänderung erlangt werden. Dieses ist in Rücksprache mit der Landesplanung (Innenministerium SH) möglich, wenn die Stadt nachweisen kann, dass eine Gewerbeflächenausweisung zur Deckung des lokalen Gewerbeflächenbedarfes erforderlich ist und dieser Bedarf in Form von Interessenbekundungen lokaler Unternehmen konkret quantifizierbar ist.
Die Abfrage des Bedarfes Tornescher Unternehmen wurde durch die Stadt vorgenommen, ein Netto-Flächenbedarf von ca. 15 ha konnte damit nachgewiesen werden.
Aus diesem Grunde soll mit der 52. FNP-Änderung ein erster Abschnitt der Erweiterung des Businessparks vorgenommen werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 24 ha – darin enthalten sind auch die Flächen für die notwendige Erschließung sowie für die Regenrückhaltung. Der entsprechende B-Plan 105 wird im Parallelverfahren aufgestellt (s. Vorlage VO/).
Die Größe des Plangebiets der FNP-Änderung (> 5 ha) erfordert weiterhin gleichlautende Beschlussfassungen der Gemeinden und Städte des gemeinsamen Flächennutzungsplans (Uetersen, Heidrageben, Moorrege).
Das Plangebiet der 49. FNP-Änderung umfasst eine Fläche von 57,2 ha – der Beschluss soll aufrecht erhalten bleiben und nach das Verfahren parallel weitergeführt werden.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
| 5000 |
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Saldo (E-A) |
| 5000 |
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davon noch zu veranschlagen: |
| 0 |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Zu dem bestehenden F-Plan wird die 52. Änderung aufgestellt. Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet nordöstlich der Autobahn A 23 in einer Tiefe von ca. 170 m bis ca. 370 m und nordwestlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 700 m, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Die Änderung sieht folgende Planung vor: "Gewerbliche Baufläche" und "Grünflächen" statt "Fläche für die Landwirtschaft".
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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