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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Am 06.12.2006 wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GkZ zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz und dem Landespflegegesetz zwischen der Stadt Tornesch und dem Kreis Pinneberg geschlossen. Damit entfallen die zwischen der Stadt Tornesch und der Stadt Uetersen geschlossenen Vereinbarung bezüglich der Übernahme der Bearbeitung der Leistungen nach dem SGB XII und der daraus resultierenden Kostenerstattung. Insofern ist der am 10.05.2006 geschlossene Vertrag entsprechend anzupassen. Es verbleibt ausschließlich bei der Bearbeitung der Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sowie der Amtshilfe und Sozialberatung in Rentenversicherungsangelegenheiten. Die insoweit vorbereitete Änderung ist als Entwurf als Anlage beigefügt. 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung:

entfällt

 
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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Wie aus dem Entwurf zu entnehmen ist , soll die Stadt Uetersen künftig eine Ausgleichszahlung in Höhe von jährlich 12.000,-- € erhalten. Diese resultiert daraus, dass die Stadt Uetersen weiterhin in Vorleistung der Personalkosten für die Wohngeldsachbearbeitung tritt.  Gemessen an der den jeweiligen Städten zuzurechnenden Bearbeitungsfällen ist hier eine Kostenteilung vorgenommen worden und daraus ergibt sich nunmehr die Ausgleichsforderung der Stadt Uetersen. 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Dem vorgelegten Entwurf des 2. Nachtrages zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen der Stadt Uetersen und der Stadt Tornesch vom 10.05.2006 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird gebeten, die  vorliegende Vertragsänderung umzusetzen.

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