Beschlussvorlage - VO/18/131
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Wahlprüfungsausschuss
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25.06.2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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30.06.2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die neue Ratsversammlung hat nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche in folgender Weise zu entscheiden:
- War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Ausscheiden anzuordnen.
- Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben könnten, so ist die Wahl der Entscheidung entsprechend zu wiederholen ( § 41 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz –GKWG).
- Ist die Feststellung des Wahlausschusses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen (§ 42 GKWG).
- Liegt keiner der unter den Nummern 1 bis 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.
Der Wahlprüfungsausschuss macht der Vertretung einen Vorschlag über den von ihr im Wahlprüfungsverfahren zu fassenden Beschluss. Die Ratsversammlung soll ihre Entscheidung unverzüglich, möglichst bereits in der zweiten Sitzung, treffen.
Das Ergebnis der Gemeindewahl wurde in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 07.05.2018 verkündet, die Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Tornesch samt vorherigen Hinweis in den Uetersener Nachrichten erfolgte am 12.05.2018.
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl wurden nicht erhoben. Die Vorprüfung hat keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Gemeindewahl 2018 ergeben. Die Niederschriften der Wahlvorstände wurden durch die Verwaltung und dem Gemeindewahlausschuss auf ihre Richtigkeit hin überprüft und für richtig befunden.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | X | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
1. Alle Vertreterinnen und Vertreter waren wählbar.
2. Bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung sind keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben.
3.Die Feststellung des Wahlergebnisses ist nicht fehlerhaft.
4.Nach Vorprüfung des von der Ratsversammlung gewählten Wahlprüfungsausschusses erklärt die Ratsversammlung die Gemeindewahl 2018 für gültig. i