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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/18/159

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gem. § 8 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 5 Abs. 6 GkZ wird der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung (Rechnungsprüfungsausschuss) als ständiger Ausschuss gebildet.

Der Ausschuss setzt sich aus 3 Mitgliedern der Schulverbandsversammlung zusammen.

 

Die Schulverbandsversammlung kann personenbezogene stellvertretende Mitglieder wählen, diese müssen der Verbandsversammlung angehören.

 

Zusätzlich sind der Vorsitz und der stellvertretene Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschusses neu zu wählen.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

 

1. Als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses wird gewählt:

2. Als Stellvertreter/in dieses Mitgliedes wird gewählt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Als Vorsitzende/r des Rechnungsprüfungsausschusses wird gewählt:

 

 

4. Als stellvertretende/r Vorsitzende/r des Rechnungsprüfungsausschusses wird gewählt:

 

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