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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Mitteilungssvorlage - VO/18/160

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Förderung nach dem Sprachförderungs- und Integrationsvertrag Schleswig-Holstein

 

Bei der Diakonie konnte entgegen ursprünglicher Auskünfte nun doch in diesem Jahr wieder ein Förderantrag gestellt werden. Dieser wurde i.H.v. 12.187,50 € bewilligt.

Hier eine kurze Projektbeschreibung:

 

An der Klaus-Groth-Schule wurde eine Stelle in der Schulsozialarbeit von einer halben auf eine Vollzeitstelle in der Schulzeit angehoben. Die Refinanzierung dieser Stelle erfolgt über Kreismittel. Dadurch stehen zusätzlich 19,5 Stunden zur Verfügung. Dieser Mitarbeiter fungiert als Koordinationskraft. Seine Aufgabe ist es, zunächst den Bedarf mitgeteilt zu bekommen und dann passende Angebote zu bestimmen.

Diese Kraft ist das Bindeglied, um bestmögliche Synergieeffekte zu erreichen.

Bei ihm laufen auch die Dokumentation und die Abrechnung der Leistungen der Ehrenamtlichen zusammen. Er hat die Übersicht über das Budget und plant in Abstimmung mit der Schulleitung.

 

Weiter wurde ein Kooperationsvertrag mit der VHS Tornesch-Uetersen geschlossen, die das benötigte Personal für die Hausaufgabenbetreuung und Begleitung stellt.

 

Folgende Angebote werden vorgehalten:

Anbindung der DaZ-Schüler und Schülerinnen an bestehende Angebote, wie Hausaufgabenhilfe, Bücherei, AG-Angebot der Schule etc.:

Die Klaus-Groth-Schule in Tornesch ist das neue DaZ-Zentrum für Tornesch und Heidgraben. Hier werden alle schulpflichtigen Schüler und Schülerinnen aus der o.g. Region, die neu nach Deutschland kommen, eingeschult. In Abstimmung mit dem Schulamt und entsprechend der Konzeption der DaZ-Klassen werden die Schüler und Schülerinnen in zwei Lerngruppen aufgeteilt. Bei der ersten Lerngruppe liegt der Schwerpunkt neben dem Spracherwerb auch in der Alphabetisierung.

 

Schüler und Schülerinnen durch zeitweise Begleitung den Einstieg in den Schulalltag und/oder Übergang von der DaZ- in eine Regelklasse erleichtern:

Während des Besuches der DaZ- Klasse werden die Schüler und Schülerinnen  teilweise in Regelklassen unterrichtet, d.h. sie nehmen am Unterricht in einer Regelklasse teil. Auch dieser Schritt ist für einige Schüler und Schülerinnen nicht im Alleingang machbar. Hier sollen die Schüler und Schülerinnen beim Übergang in die Regelklasse begleitet und unterstützt werden. Nach der Basisstufe wechseln die Schüler und Schülerinnen in eine Regelklasse. Auch hier soll der Wechsel unterstützt werden.

 

Elternbegleitung und Beratung:

Im Schulalltag ist kaum Zeit, den sehr vielfältigen Bedürfnissen der Schüler und Schülerinnen und deren Eltern, denen das deutsche Schulsystem mit all seinen Gegebenheiten oft völlig fremd ist,  gerecht zu werden.

Damit die Integration bestmöglich gelingt, ist es sehr wichtig, den Schülern und Schülerinnen vielfältige Möglichkeiten zu geben, auf angemessene Weise mit deutschsprachigen Kindern Kontakt aufzunehmen. Diese Möglichkeiten sollen mit diesem Konzept besonders berücksichtigt und optimiert werden.

Aber auch ihre Eltern müssen bestmöglich unterstützt und begleitet werden.

Denkbar wäre eine Begleitung und Kontaktvermittlung zu einzelnen Netzwerkpartnern, z.B. zum Sprachcafé, zum Sozialamt, zum Sozialkaufhaus, zur Tafel usw., die vorwiegend mit ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen zusammenarbeiten. Tornesch verfügt über einen sehr großen Pool Ehrenamtlicher, die gerne bereit sind zu unterstützen. Die Koordinationskraft soll dieses Angebot vermitteln und die Unterstützungsangebote zielgerichtet einsetzen.

 

Auch regelmäßige Gespräche und Beratung für Eltern sind für die Schüler und Schülerinnen wichtig, damit sie die Sprach- und Integrationsförderung ihrer Kinder verstehen und unterstützen können.

 

Hausaufgabenhilfe:

Bestehende Angebote sollen ausgebaut werden. Ein Dozent der VHS Tornesch-Uetersen bietet täglich eine Hausaufgabenhilfe an.

 

Enge Kooperation mit Angeboten vor Ort:

Die Koordinationskraft hat den Überblick über bestehende Angebote vor Ort z.B. AG-Angebot der Schule, Angebote des Jugendzentrums vor Ort und des Sportvereins. Sie hilft den Familien, diese Angebote kennen zu lernen und unterstützt diese in der Übergangszeit durch ehrenamtliche Helfer.

 

Richtlinie zur Umsetzung des Schulbau- und Schulsanierungsprogramms

IMPULS 2030

Seit dem 29. Mai 2018 können Schulträger öffentlicher und privater Schulen Investitionsmaßnahmen für eine Förderung aus dem Landesprogramm IMPULS 2030 beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur anmelden. Die entsprechende Richtlinie zur Schulbauförderung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Das Land stellt für die Schulbauförderung über das IMPULS-Programm in diesem Jahr 40,1 Millionen Euro zur Verfügung, die für den Bau und Sanierung von Schulen gedacht sind und in unterschiedliche Bereiche aufgeteilt wurden.

 

Das Antragsverfahren sieht vor, dass die Vorhaben bis zum 30.06.2018 beim Bildungsministerium anzumelden sind. Dann erstellt eine Kommission bis zum 30.09.2018 eine Prioritätenliste aufgeteilt nach Kreisen und kreisfreien Städten. Die Aufnahme richtet sich nach dem Handlungsbedarf und den Ergebnissen der Schulentwicklungsplanung.

Wenn man auf dieser Liste ist, kann man bis zum 30.09.2019 einen Antrag auf Förderung stellen; anderenfalls verfällt die Reservierung und die Nächsten auf der Liste erhalten die Möglichkeit zur Antragstellung. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.03.2022 vollständig abgenommen worden und bis zum 31.12.2022 abgerechnet worden sein.

Aktuell werden die Unterlagen zusammengestellt, so dass die Anmeldung fristgerecht zum 30.06.2018 eingereicht werden kann.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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