Schulverband Mitteilungssvorlage - VO/18/161
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung für den Schulverband Tornesch-Uetersen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Schulverband Mitteilungssvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Caroline Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
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Kenntnisnahme
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29.08.2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Anfang März 2018 hat das Bildungsministerium eine neue Aufnahmekapazität für die Klaus-Groth-Schule festgesetzt. Die Schule kann pro Jahrgang mit 176 Schülern à 7 Klassen geführt werden. Eine Klasse wird als Integrationsklasse mit 20 Schülern und Schülerinnen besetzt. Die Oberstufe läuft vierzügig. Demnach ergibt sich eine Gesamtaufnahmekapazität von 1.368 Schülern und Schülerinnen. Dies entspricht zunächst einmal der ursprünglichen Planung der Schule, so dass die räumlichen und sächlichen Kapazitäten grundsätzlich ausreichen.
Vor diesem Hintergrund und der Schulentwicklungsplanung des Kreises Pinneberg soll der Bedarf neu untersucht werden. Der Kreis ist für eine kreisübergreifende Schulentwicklungsplanung (SEP) zuständig, aber die Schulträger haben die Aufgabe, unter Berücksichtigung der Planungen umliegender Schulträger, Schulentwicklungspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Für diese Untersuchungen wurde vorausgesetzt, dass alle Schulen in der Umgebung unverändert bleiben.
Die SEP des Kreises Pinnebergs hat den Stand Ende 2016. Hier wurde bereits mitgeteilt, dass aufgrund der laufenden Neubaugebiete von steigenden Schülerzahlen auszugehen ist. Dennoch hat der Kreis Pinneberg folgendes festgestellt:
„Entsprechend der Prognose wird ein Rückgang der Schülerzahlen zwischen den Schuljahren 2014/ 2015 und 2029/ 2030 von ca. 26% erwartet. Die tatsächliche Entwicklung gilt es in den kommenden Jahren im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung nachzuverfolgen, um über die Nutzungszeit der Prognose eine Einschätzung hinsichtlich der Genauigkeit der Funktion zu erhalten.“ (Quelle: https://sitzungsinfo. kreis-pinneberg.de/bi2/___tmp/tmp/45081036391526187/391526187/00127089/89.pdf
Die Werte der SEP des Kreises werden mit den Daten des statistischen Landesamtes gefüllt, sie sind also rückwärtsgewandt.
Die Schülerzahlen haben sich entgegen der Schätzungen des Kreises leicht steigend entwickelt. Im vergangenen Jahrgang wurde sogar 8-zügig eingeschult und in diesem Jahr wieder 7-zügig. Auffällig bleibt jedoch, dass auch der Anteil der Schüler, die nicht aus Tornesch und Uetersen stammen, weiter steigt. Die Schülerzahlen aus Uetersen bleiben konstant. Auch die Schülerzahlen der Tornescher Grundschulen steigen und aktuell wird ein weiterer Kindergarten gebaut. Aktuell wird von steigenden Schülerzahlen ausgegangen. Die Stadt wird einen Auftrag zur Schulraumbedarfsuntersuchung vergeben. Voraussichtlich ist in dieser Untersuchung auch enthalten, inwieweit die Kapazitäten an weiterführenden Schulen ausreichen werden. Die E-Mail an die Unternehmen ist in der Anlage beigefügt.
Auch in der 1. Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungs- und Haushaltsprognose für den Kreis Pinneberg bis zum Jahr 2030 von dem Büro Gertz Gutsche Rümenapp GbR wird davon ausgegangen, dass der Bevölkerungsanstieg im Kreis Pinneberg sich auch bis zum Jahr 2030 weiter fortsetzen wird. Der Anteil der älteren Bevölkerung wird deutlich steigen.
Daher wurden in der Anlage zwei Arten von Hochrechnungen vorgenommen. In der ersten Hochrechnung wird nur mit den Werten aus der o.g. Bevölkerungshochrechnung gearbeitet. Hier würde die Entwicklung der Schülerzahlen bei 1278 Schüler und Schülerinnen unter einer Aufnahmekapazität von 1368 Schüler und Schülerinnen bleiben. Bis auf Tornesch und Prisdorf haben alle Gemeinden und Städte sinkende Anteile bei den 0-19-Jährigen.
Allerdings soll bei den Gemeinden und Städten, aus denen die meisten Schüler und Schülerinnen stammen, der Anteil der über 65-Jährigen um 22-46% steigen. Daher wird für die zweite Hochrechnung vorausgesetzt, dass die Gemeinden und Städte bedarfsgerecht vorausplanen und seniorengerechten Wohnraum schaffen werden, was wiederum im Bestand familiengerechten Wohnraum frei machen wird und zu steigenden Zahlen in diesem Bereich führen wird. Dieses Szenario wird aufgrund des starken Bedarfs für wahrscheinlicher gehalten.
Für die Berechnung wurde hier für jede Gemeinde eine Steigerung im Bereich der 0-19jährigen von nur 5% angenommen. Schon dieser geringe Anteil hat zur Folge, dass die Schülerzahlen sich über die Schulkapazitäten der Klaus-Groth-Schule hinaus entwickeln würden.
Die Anteile der jeweiligen Gemeinden wurden anhand der Geburten hochgerechnet. Weiter wurde der Durschnitt des Anteils der Schüler und Schülerinnen, die dann letztendlich die Klaus-Groth-Schule besuchen, anhand der Zahlen der vergangenen Jahre ermittelt. Die Steigerung/Minderung aus den Geburten wurde dann mit dem Anteil an der Klaus-Groth-Schule ins Verhältnis gesetzt. Daraus wurde ein Trend berechnet.
Gleiches gilt für den Anteil der übrigen Städte und Gemeinden, die in der Vergangenheit die Klaus-Groth-Schule besucht haben. Dies setzt aber den unwahrscheinlichen Fall voraus, dass das Wahlverhalten gleich bleibt, da sich die Wünsche der Schüler und Schülerinnen schlecht vorhersagen lassen.
Allein vom Zahlenmaterial ist davon auszugehen, dass die Klaus-Groth-Schule auch weiterhin sehr gut ausgelastet sein wird. Darüber hinaus hat die Schule gerade in den letzten beiden Jahren besondere Profile angeboten, die auch in den nächsten Jahren weiter ausgebaut werden sollen. Auch das Angebot im Ganztag soll ausgeweitet werden. Es besteht freie Schulwahl, d.h. die Schüler und Schülerinnen wählen die weiterführenden Schulen anhand der Schulprogramme, dem „Ruf der Schule“, der Ausstattung und der Angebote aus. Wenn sich die Klaus-Groth-Schule wie in den vergangenen Jahren weiter entwickelt, ist davon auszugehen, dass sich die Schülerzahlen weiter konstant bis steigend entwickeln werden.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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595 kB
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