Schulverband Beschlussvorlage - VO/18/167
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung einer Satzung über die Festsetzung von Eigenbeteiligungen für die Überlassung von Lernmitteln und Bezuschussung in sozialen Härtefällen an der Klaus-Groth-Schule (Lernmittelsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Caroline Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
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29.08.2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
An der Klaus-Groth-Schule wird im kommenden Schuljahr ein „digitales Profil“ in einer 5. Klasse eingerichtet. Diese Klasse nutzt zusätzlich ein Convertible zur Unterrichtsgestaltung. Die Anmeldung zu diesem Profil war freiwillig. Die Eltern wurden vor der Anmeldung zu diesem Profil darauf hingewiesen, dass das Geräte und Zubehör auf eigene Kosten zu beschaffen sind. Es liegen sehr viele Anmeldungen vor.
Auf den Veranstaltungen des Landes Schlewig-Holstein wurde das Bring-Your-Own-Device-Prinzip für diese Struktur vorgeschlagen. Von der gesetzlichen Lehrmittelfreiheit sind nur Gegenstände gedeckt, die ausschließlich für den schulischen Gebrauch gedacht sind. Die Konzeption sieht aber vor, dass die Geräte mit nach Hause genommen werden, damit die Schülerinnen und Schüler sich auch nach dem Unterricht damit beschäftigen können. Diese Abgrenzung einer erheblichen Bedeutung für den persönlichen Gebrauch ermöglicht eine finanzielle Beteiligung der Eltern und grenzt die Geräte von den kostenfreien Lehrmitteln ab.
Dieses Verfahren hat aber auch verschiedene praktische Hintergründe:
• Die Einrichtung und Pflege der Geräte obliegt den Eltern, da der FD EDV diesen Support nicht übernehmen kann, wenn man davon ausgeht, dass später alle Klassen mit den neuen Medien arbeiten werden.
• Eine wirkliche Nutzung der Geräte wird nur dann unterstellt, wenn die Schülerinnen und Schüler diese Geräte auch für „Privates“ nutzen können. Dann dürfen Lehrkräfte und der FD EDV keinen Zugriff auf diese Daten haben; andererseits könnte auch nicht kontrolliert werden, was mit diesen Geräten passiert. Dies obliegt nun auch den Eltern.
• Zudem wurden in der Vergangenheit die Geräte des Schulverbandes bedeutend häufiger mutwillig beschädigt als es bei dem Eigentum der Schülerinnen und Schüler der Fall war.
Die Schule hat bereits im Vorwege einige Geräte getestet. Diese Geräte sind im Bestand der Schule und sollen in sozialen Härtefällen auf Dauer ausgegeben werden können oder befristet, wenn die Geräte der Schüler und Schülerinnen zur Reparatur o.ä. sind, damit sie weiter arbeiten können. Ein weiterer Teil wird den Lehrkräften zur Nutzung kostenlos überlassen. Diese Geräte verbleiben im Bestand der Schule.
Bei einer längeren Ausgabe der Geräte ist eine Eigenbeiteiligung festzustetzen, für die man eine Satzung als Rechtsgrundlage benötigt.
Außerdem sollen Zuschüsse gezahlt werden. Langfristig sollten Haushaltsmittel für die auszuzahlenden Zuschüsse eingestellt werden. Die Höhe der benötigten Haushaltsmittel hängt jedoch auch immer von der Anzahl an Anträgen ab und kann schwer vorher gesagt werden. Für 2018 können mögliche Anträge noch aus dem bestehenden Budget gedeckt werden. Der Bedarf wird langsam aufwachsen.
Allerdings dürfen keine Schüler und Schülerinnen aufgrund ihrer finanziellen Situation benachteiligt werden, so dass hier eine Satzung zur Unterstützung der Anschaffungskosten bereitgestellt werden soll.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| x | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: | x | ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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481,7 kB
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