Fraktionsantrag der CDU - VO/18/175
Grunddaten
- Betreff:
-
IT-Digital-Konzept für öffentliche Einrichtungen von Tornesch
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag der CDU
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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23.07.2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sehr geehrter Herr Radon,
in den vergangenen Monaten sind immer wieder Vorlagen zu Digital- und IT-Konzepten für das Rathaus, den Schulverband, die Grundschulen, die KGST und die Stadtbücherei diskutiert worden. Auch die digitale Anbindung der beiden Feuerwehrwachen untereinander ist aktuell nur mit einer – nicht komplett funktionstüchtigen – Zwischenlösung (Richtfunk) ausgestattet. In allen Diskussionen fällt immer wieder der Hinweis, dass die genutzten Systeme veraltet oder mit übergeordneten Einrichtungen nur bedingt kompatibel sind. Es wird über Systemausfälle geklagt und einen erhöhten Einsatz bei den Personal-Ressourcen für die Wiederherstellung der ausgefallenen Systeme.
Durch aktuelle Beschlusslagen sollen punktuell Verbesserungen herbeigeführt werden. Dieses führt aber wiederum nur zu einzelnen Insel-Lösungen und diese sind nach aktuellem Stand nicht für eine Erweiterung innerhalb der Systeme geeignet.
Die CDU schlägt daher vor, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den anwendenden Einrichtungen wie Rathaus, Bücherei, Feuerwehren, Schulen etc. ein jeweiliges Lastenheft mit den benötigten Anforderungen für die Digitalisierung zusammenstellt. Auf Basis dieser Lastenhefte sollen Angebote von entsprechenden Dienstleistern eingeholt werden, die diese Anforderungen in Einklang bringen und zukunftsträchtig optimieren. Dieses einheitliche Konzept sollte nach dann erfolgter Abstimmung von dem gewählten Dienstleister umgesetzt und betreut werden. Das derzeit eingesetzte Personal im IT-Bereich soll die Schnittstelle zwischen Verwaltung und Dienstleister stellen.
Ziel dieser Maßnahmen soll sein, den Übergang der öffentlichen Einrichtungen in die Digitalisierung einheitlich und zukunftsorientiert zu ermöglichen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit den weiteren öffentlichen Einrichtungen Lastenhefte für die jeweiligen IT-Anforderungen bis Ende 2018 zu erstellen. Die Lastenhefte sind von den Anwendern, der IT Abteilung und den Datenschutzbeauftragten abzuzeichnen. Diese sind dem Hauptausschuss in seiner Februar-Sitzung vorzulegen um eine entsprechende Ausschreibung vorzubereiten.
Für die ersten Maßnahmen zur Umsetzung des Digital-Konzeptes sind für 2019 vorsorglich 150.000,- Euro im Vermögenshauhalt einzuplanen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Henry Stümer