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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag der CDU - VO/18/175

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Radon,

 

in den vergangenen Monaten sind immer wieder Vorlagen zu Digital- und IT-Konzepten für das Rathaus, den Schulverband, die Grundschulen, die KGST und die Stadtbücherei diskutiert worden. Auch die digitale Anbindung der beiden Feuerwehrwachen untereinander ist aktuell nur mit einer – nicht komplett funktionstüchtigen – Zwischenlösung (Richtfunk) ausgestattet. In allen Diskussionen fällt immer wieder der Hinweis, dass die genutzten Systeme veraltet oder mit übergeordneten Einrichtungen nur bedingt kompatibel sind. Es wird über Systemausfälle geklagt und einen erhöhten Einsatz bei den Personal-Ressourcen für die Wiederherstellung der ausgefallenen Systeme.

 

Durch aktuelle Beschlusslagen sollen punktuell Verbesserungen herbeigeführt werden. Dieses führt aber wiederum nur zu einzelnen Insel-Lösungen und diese sind nach aktuellem Stand nicht für eine Erweiterung innerhalb der Systeme geeignet.

 

Die CDU schlägt daher vor, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den anwendenden Einrichtungen wie Rathaus, Bücherei, Feuerwehren, Schulen etc. ein jeweiliges Lastenheft mit den benötigten Anforderungen für die Digitalisierung zusammenstellt. Auf Basis dieser Lastenhefte sollen Angebote von entsprechenden Dienstleistern eingeholt werden, die diese Anforderungen in Einklang bringen und zukunftsträchtig optimieren. Dieses einheitliche Konzept sollte nach dann erfolgter Abstimmung von dem gewählten Dienstleister umgesetzt und betreut werden. Das derzeit eingesetzte Personal im IT-Bereich soll die Schnittstelle zwischen Verwaltung und Dienstleister stellen. 

 

Ziel dieser Maßnahmen soll sein, den Übergang der öffentlichen Einrichtungen in die Digitalisierung einheitlich und zukunftsorientiert zu ermöglichen.

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

 

Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit den weiteren öffentlichen Einrichtungen Lastenhefte für die jeweiligen IT-Anforderungen bis Ende 2018 zu erstellen. Die Lastenhefte sind von den Anwendern, der IT Abteilung und den Datenschutzbeauftragten abzuzeichnen. Diese sind dem Hauptausschuss in seiner Februar-Sitzung vorzulegen um eine entsprechende Ausschreibung vorzubereiten.

Für die ersten Maßnahmen zur Umsetzung des Digital-Konzeptes sind für 2019 vorsorglich 150.000,- Euro im Vermögenshauhalt einzuplanen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Henry Stümer

 

 



 

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