Schulverband Beschlussvorlage - VO/18/177
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan 2019 des Schulzweckverbandes Tornesch-Uetersen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Goldau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
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07.11.2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat der Schulzweckverband für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Doppik-Einführungsgesetz vom 14.12.2006 und die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) vom 15.08.2007 in der zzt. geltenden Fassung.
Der Inhalt des Vorberichtes ist in § 6 GemHVO-Doppik geregelt. Um einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft des Schulzweckverbandes zu bekommen, sind dem Vorbericht tabellarische Übersichten, sowie Vorbemerkungen und Ausführungen zur Haushaltslage beigefügt.
Für das Haushaltsjahr 2019 ergibt sich im Ergebnisplan normalerweise ein Jahresfehlbetrag i.H.v. 357.400,-- €. Zwischen den Mitgliedskommunen wurde in einem Arbeitskreis vereinbart, den entstehenden Fehlbetrag zum Jahresabschluss, nach § 56 (2) Schulgesetz (SchulG) entsprechend den tatsächlichen Schülerzahlen der Mitgliedskommunen aufzuteilen. Diese Aufteilung ist bereits für die Planung übernommen worden, so dass der Ergebnisplan für 2019 ausgeglichen ist.
Die Finanzierung des Schulzweckverbandes ist grundsätzlich von der Entwicklung der Schülerzahlen und den dadurch zu entrichtenden Schulkostenbeiträgen abhängig. Für das Haushaltsjahr 2019 wird aufgrund leicht gestiegener Schülerzahlen (25) zum Stichtag und das zur Berechnung heranzuziehende Ergebnis 2017 von leicht steigenden Schulkostenbeiträgen im Vergleich zum Vorjahr ausgegangen.
Eine wesentliche Erhöhung der Haushaltsansätze gibt es für die bauliche Unterhaltung und die Unterhaltung und Ergänzung von Inventar. Im Haushaltsansatz für die Unterhaltung und Ergänzung von Inventar soll der Austausch von Bühnenelementen i.H.v. 50.000,-- € zunächst mit einem Sperrvermerk versehen werden, der von der Schulverbandsversammlung aufzuheben ist. Nähere Erläuterungen zu den Ansatzerhöhungen sind den Teilplänen zu entnehmen.
Der Kassenkredit i.H.v. 2.000.000,-- € bleibt im Haushaltsjahr 2019 unverändert.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Haushaltssatzung
des Schulverbandes Tornesch-Uetersen
für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des §§ 111 SchulG in Verbindung mit §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 1 GkZ und der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.996.000 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.996.000 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von | 0 EUR |
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2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.735.300 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.444.400 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
0 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
433.900 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 EUR |
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2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
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3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 2.000.000 EUR |
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4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0 Stellen |
§ 3
(1) Nach § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden folgende
Produktgruppen (PG) bzw. Unterproduktgruppen zu Budgets verbunden:
>Budget 1:PG 218 Gesamtschulen/Gemeinschaftsschulen
>Budget 2:PG 612 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft.
(2) Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen
eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnung, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.
(3)Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 Satz 1 genannten Aufwendungen übertragbar.
§ 4
Die Schuldendiensthilfe in der Form einer Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2019 beträgt im Verhältnis der in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Zahl 989.700 €. Für das Haushaltsjahr 2019 entfallen demnach auf die einzelnen Verbandsmitglieder folgende Beträge:
Stadt Tornesch754.100 €
Stadt Uetersen235.600 €.
§ 5
Die Verbandsvorsteherin wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 95 d Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 € nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Verbandsvorsteherin ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
25436 Tornesch, Schulzweckverband Tornesch- Uetersen
Die Verbandsvorsteherin
gez. Sabine Kählert
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1 MB
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