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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/18/178

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

 

 Arbeitslosenquote

Dezember 2017

Juni 2018

im Kreis Pinneberg

4,9 %

4,5 %

 

Erläuterungen zur Arbeitsmarktlage am 30.Juni 2018:

 

Im Kreis Pinneberg waren im Juni 2018 insgesamt 7899 Männer und Frauen arbeitslos. Damit ist die Arbeitslosenzahl um 103 Personen zum Vormonat gesunken. Gegenüber dem Vorjahr sind dies 549 Personen weniger.

Die Arbeitslosenquote konnte im Vergleich zum Vormonat um 0,1 % reduziert werden. Vor einem Jahr betrug sie 4,9 %.

 

Von den insgesamt 7899 Arbeitslosen betreute die Agentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) im Juni 3002 Personen. Damit ist die Zahl um 52 im Vergleich zum Vormonat gesunken. Es waren 168 Personen weniger als vor einem Jahr bei der Arbeitsagentur gemeldet.

 

Beim Jobcenter (Grundsicherung) waren 4897 arbeitslose Männer und Frauen registriert. Das sind 51 Personen weniger als im Mai. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Zahl um 381 Personen gesunken.

 

Im Geschäftsstellenbezirk der Agentur für Arbeit in Uetersen lag die Arbeitslosenquote im Juni 2018 bei 4,3 %.

Die Arbeitslosigkeit war von Mai auf Juni keiner Schwankung unterworfen. Die Arbeitslosigkeit im Vorjahresmonat belief sich auf 4,4 %.

Seit Jahresbeginn gab es insgesamt 3358 Arbeitslosmeldungen, das ist ein Plus von 184 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, dem gegenüber stehen 3369 Abmeldungen von Arbeitslosen. 

 

 

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.jobcenter-kreis-pinneberg.de)

 

Eine Übersicht über die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen für die Stadt Tornesch sowie der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten können der Anlage entnommen werden. Die durchschnittliche Arbeitslosenzahl sinkt seit dem Jahr 2013 kontinuierlich.

 

 

 

 

Übersicht über Sozialhilfeleistungen des I. Halbjahres 2018 ( auszugsweise)

  

Sozialleistung/ Hilfeart

Fallzahlen (Vorjahr) 31.12.17

Fallzahlen

30.06.2018

 

Personen

30.06.2018

 

Männl.

Weibl.

Kosten ((Vorjahr) 01.01.-31.12.17

Kosten

30.06.2018

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

90

98

114

62

52

512.133,05

304.457,04

Hilfe zur Pflege außer- halb von Einrichtungen

14

12

12

6

6

125.820,14

52.026,16

Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen

41

41

41

10

31

524.917,47

301.178,51

Wohngeld/ Lastenzuschuss

13

13

 ---------

---------

--------

 39.435,00

 17.518,00

Wohngeld/ Mietzuschuss

89

101

 ---------

---------

--------

 246.641,00

 114.242,00

 

 

 

Erläuterungen:

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Im Bereich der Grundsicherung sind die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant geblieben.

Die geringfügige Kostensteigerung ist auf die jährliche Regelsatzanpassung zum 01.01.2018 zurückzuführen (der Regelsatz für den Haushaltsvorstand wurde von 409,00 € auf 416,00 € erhöht).

 

  

Hilfe zum Lebensunterhalt

 

Zum Stichtag 30.06.2018 wurden in Tornesch 32 Fälle mit 32 Personen (13 männlich, 19 weiblich) betreut, die einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hatten.

Auch hier gibt es keine nennenswerte Fallzahländerung.

 

Die Kosten für das I. Halbjahr 2018 beliefen sich für die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt auf insgesamt 119.757,86 €.

Im Vergleich zum Vorjahr ist es zu einer Kostensteigerung gekommen, welche auf den gleichen Grund wie bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurückzuführen ist.

  

Betreuung von Asylbewerbern 

 

Im Juni 2018 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über die Anträge von 14.792 Personen (Vorjahresmonat: 36.016, Vormonat: 17.169) entschieden. Zudem ist die Zahl der anhängigen Verfahren von 50.373 (Ende Mai 2018) auf 52.514 (Ende Juni 2018) leicht angestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat konnte eine deutliche Reduzierung verzeichnet werden. So waren es Ende Juni 2017 noch 146.551 anhängige Verfahren.

 

Im ersten Halbjahr 2018 haben insgesamt 93.316 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Im Vorjahresvergleich (111.616 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 16,4 %. Im gleichen Zeitraum hat das Bundesamt über die Anträge von 125.190 Personen entschieden, 282.957 weniger (-69,3 %) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

 

Im Juni 2018 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 13.254 Asylanträge gestellt. Damit ist die Zahl der Asylanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 2007 (-13,2 %) gesunken. Im Vergleich zum Vormonat stieg die Zahl an Asylanträgen jedoch um 760 (+6,1 %).

 

1.854 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (12,5 % aller Asylentscheidungen), 1.570 Personen (10,6 %) subsidiären Schutz und 487 Personen (3,3 %) Abschiebungsschutz.

 

Abgelehnt wurden die Anträge von 5.227 Personen (35,4 %). Abschließend bearbeitet (z. B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.654 Personen (38,2 %).

 

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.bamf.de)

 

Schleswig-Holstein:

Im Jahr 2018 hat Schleswig-Holstein bisher 1.953 Asylsuchende aufgenommen (Stand Juni 2018). Im gesamten Jahr 2017 waren es vergleichsweise 5.214 Personen und im Jahr 2016 insgesamt 9.959 Personen.

 

Die  sechs zugangsstärksten Herkunftsländer waren bis Juni 2018 Afghanistan, Irak, Syrien, Iran, Jemen und die Türkei.

Eine gute Bleibeperspektive haben ca. 49,05%. Aus sicheren Herkunftsstaaten (Westbalkan) stammen ca. 3,04 %.

 

Bis zum 30.06.2018 wurde in 504 Fällen der Aufenthalt durch Abschiebungen in Herkunftsländer oder aufnahmeverpflichtende Drittländer, durch Rücküberstellungen nach dem Dublinverfahren oder durch geförderte/unterstützte freiwillige Ausreisen beendet.

Im ganzen Vorjahr waren es insgesamt 2.106 Aufenthaltsbeendigungen.

 

In den drei Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes stehen max. 4.490 Plätze zur Verfügung. Aufgrund von Um-/Bau-/Renovierungsmaßnahmen, Kontamination, Reinigungsbedarf, Familienbelegung etc. liegt die aktuelle Unterbringungskapazität bei 2.439 Plätzen. Diese sind derzeit zu ca. 79 % belegt.

 

1.746 Personen wurden im Jahr 2018 (bis Juni 2018) in die Kreise und kreisfreien Städte verteilt.

 

Tornesch:

Nach Tornesch wurden im bisherigen Jahr 2018 (bis zum 30.06.2018) 14 Asylsuchende verteilt. Vier von diesen Fällen wurden auf Initiative der Stadt Elmshorn nachträglich dorthin umverteilt, da dort Angehörige wohnten und ausreichend große Wohnungen zur Verfügung standen.

 

Die Zahl der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Hilfeempfänger ist annähernd gleichbleibend. Die Fallzahl weicht gegenüber dem Vorjahr nur um einen ab.

Viele Asylbewerber erhalten nach der Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von der Ausländerbehörde eine auf ein Jahr bzw. drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis, da sie als politischer Flüchtling anerkannt werden oder bei ihnen international subsidiärer Schutz festgestellt worden ist.

 

Ab dem Zeitpunkt entfällt dann der Leistungsanspruch nach dem AsylbLG. Diese Personen wechseln dann in den Leistungsbereich des Jobcenters.

 

Zum 30.06.2018 waren der Stadt Tornesch insgesamt 82 Asylbewerber (davon 52 männlich und 30 weiblich; 17 Kinder/Jugendliche) zugewiesen (42 Fälle), welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben.

Insgesamt beliefen sich die Kosten im I. Halbjahr 2018 auf 237.855,41 € (zuzüglich der Krankenhilfekosten).

 

 

Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

 

Bei der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen ist im Vergleich zum I. Halbjahr 2017 festzustellen, dass die Fallzahlen lediglich um einen Fall abweichen. Die Kosten sind dementsprechend ebenfalls annähernd gleichbleibend.

Die Änderungen des Pflegestärkungsgesetzes haben sich in Bezug auf die Höhe der nach dem SGB XII gewährten Leistung der Hilfe zur Pflege a. v. E. nicht wesentlich ausgewirkt.

 

Im Bereich der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen sind die Fallzahlen leicht angestiegen (6 Fälle).

Die Kosten haben sich in diesem Verhältnis ebenfalls leicht erhöht.

 

Aber auch hier sind aufgrund der Änderung des Pflegestärkungsgesetzes zurzeit keine erheblichen finanziellen Auswirkungen erkennbar.

 

 

Wohngeld

  

  

Wohngeldzahlungen 01.01. - 30.06.2018 für die Stadt Tornesch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Monat

    Kosten

 

Fälle

 

      Kosten

 

Fälle

 

   Gesamt

Fälle

 

Mietzuschuss

 

Lastenzuschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Januar

17.330,00

 

103

 

3.182,00

 

15

 

20.512,00

118

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Februar

18.994,00

 

94

 

2.866,00

 

15

 

21.860,00

109

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

März

22.330,00

 

97

 

3.240,00

 

14

 

25.570,00

111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April

20571,00

 

100

 

2.254,00

 

16

 

22.825,00

116

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mai

18.444,00

 

101

 

1.882,00

 

12

 

20.326,00

113

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juni

16.573,00

 

101

 

4.094,00

 

13

 

20.667,00

114

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

114.242,00 €

99

 

17.518,00

14

 

155.447,00 €

114

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die durchschnittlichen Fallzahlen der Mietzuschüsse sind im Vergleich zum Vorjahr um 4 Fälle gesunken.

Ansonsten gibt es im Wohngeldbereich zurzeit keine wesentlichen Änderungen.

 

Der Datenabgleich bei den Wohngeldfällen ist bisher noch nicht vollständig abgearbeitet. Es zeigt sich jedoch, dass seit Einführung des Datenabgleiches das Bewusstsein der Wohngeldempfänger ihren Mitwirkungspflichten nachzukommen und zusätzlich erzieltes Einkommen entsprechend mitzuteilen geschärft worden ist.

Überzahlungen im Wohngeldbereich können mit Hilfe des Datenabgleiches auf jeden Fall verringert werden.

 

 

 

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Anlagen

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