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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/07/140

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

1.      Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GKZ zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz und dem Landespflegegesetz zwischen dem Kreis Pinneberg und der Stadt Tornesch

Seit dem 01.01.2007 ist die Stadt Tornesch eine von sechs Kooperationskommunen des Kreises Pinneberg und nimmt seit dem die Aufgaben nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz und Landespflegegesetz für die Gemeinden des Amtes Moorrege und der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Uetersen/Amt Haseldorf wahr. Das Amt Moorrege und die Stadt Uetersen möchten trotz des Vertrages für die Restabwicklung von Altfällen (Erstattungsforderungen) zuständig sein. Hier wird z.Z. nach einer Lösung gesucht.

 

Leider sind die räumlichen Zuordnungen für Leistungen nach dem SGB II (ARGE) und dem SGB XII (Kooperationskommunen) nicht immer deckungsgleich. So ist z.B. die Gemeinde Hetlingen nach SGB II der Stadt Pinneberg und SGB XII dem Leistungszentrum Tornesch – Uetersen zugeordnet.

 

Die Umsetzung des Wohngeldgesetzes obliegt direkt den Kommunen. Gemäß öffentlich-rechtlichen Vertrag hat die Stadt Uetersen die Wohngeldsachbearbeitung der Stadt Tornesch übertragen. Die Verwaltungsgemeinschaft Uetersen/Amt Haseldorf ist nach Wunsch des Amtes für Wohngeldanträge für die Gemeinden Haselau, Haseldorf und Hetlingen zuständig. Das Amt Moorrege hat auch seine Zuständigkeit für Wohngeld behalten. Für Hilfeempfänger sind diese Zuständigkeiten kaum nachvollziehbar.

 

2.      Zuschussgewährung bei der Betreuung von Tornescher Kindern durch Tagesmütter ab 01.01.2007

 

In der Sitzung des Ratsversammlung vom 12.12.2006 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die Stadt Tornesch wird ab 01.01.2007 befristet bis zum 31.12.2007 die Betreuung von Kindern fördern, die bei Tagesmüttern untergebracht sind, die durch die Familienbildung Wedel qualifiziert wurden. Pro Betreuungsstunde erhalten Antragsteller auf Nachweis eines gültigen Betreuungsvertrages einen Zuschuss in Höhe von 0,80 € Die Zahlung erfolgt auf Antrag an die entgeltpflichtigen Erziehungsberechtigten jeweils halbjährlich rückwirkend ab 01.01.2007, also erstmalig im Juli 2007. Sollte die Betreuung durch eine qualifizierte Tagesmutter durch die wirtschaftliche Jugendhilfe des Kreises Pinneberg gefördert werden, besteht kein Anspruch auf die freiwillige Förderung durch die Stadt Tornesch. Dabei wird klar gestellt, dass neben dieser Förderung der Kita-Taler, jedoch nur einmal pro Monat und Kind, gewährt wird.“

 

In der Umsetzung dieses Beschlusses sind verschiedene Probleme feststellbar:

1.      Es liegen bereits Anträge von Erziehungsberechtigten vor, die die Betreuung über ausgebildete Erzieher wahrnehmen lassen und mit diesen auch einen Betreuungsvertrag geschlossen haben. Diese Betreuungsverträge wurden jedoch nicht über die Familienbildungsstätte vermittelt. Folglich würde nach Wortlaut des gefassten Beschlusses eine Förderung ausgeschlossen sein, was zu einer Ungleichbehandlung führt. Es müsste somit ergänzend Beschluss gefasst werden, welche Qualifikation der Tagesmutter  mindestens erforderlich ist und ob Ausnahmen gemacht werden sollen, wenn die Vermittlung nicht über die Familienbildungsstätte erfolgen sollen, auch mit dem Risiko, dass dann die Betreuung und so genannte „soziale Kontrolle“ nicht mehr gewährleistet ist.

2.      Entgegen der Umfrage über die Familienbildungsstätte zur Ermittlung eines möglichen Finanzbedarfes bei Umsetzung einer Förderung liegen bis heute bereits 14 Förderanträge und zwei weitere telefonische Vorankündigungen vor. Offensichtlich haben sich viele Antragsteller nach Kenntnis einer möglichen Förderung zu einer Betreuung durch Tagesmütter aufgrund vielfältiger Gründe entschlossen. Ausgehend von der Erhebung durch die Familienbildungsstätte war von einem Mittelbedarf von 2.500,-- € ausgegangen worden. Dieser Betrag wurde auch in den Haushalt eingestellt. Nach den vorliegenden Anträgen muss jedoch bei Gewährung des Zuschusses nur bis 31.07.2007 von einem Mittelbedarf in Höhe von rd. 5.200,-- € ausgegangen werden. Entsprechend des Beschlusses war jedoch eine Zuschussgewährung bis 31.12.2007 in Aussicht gestellt worden. Danach würden Mittel in Höhe von 10.000,-- € benötigt werden, wobei zusätzlich eingehende  Anträge noch nicht berücksichtigt wurden.

3.      Im zuständigen Fachausschuss ist nunmehr darüber zu entscheiden, ob eine Anpassung des am 12.12.2006 gefassten Beschlusses vorgenommen werden soll. Seitens der Verwaltung wurde festgestellt, dass das neu geschaffene Angebot Nachfrage schafft. Hierbei ist zu bedenken, dass  die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller in keiner Weise Berücksichtigung finden.

4.      Die bereit gestellten Haushaltsmittel sind nicht ausreichend. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, sind Mehrausgaben nur zu leisten, wenn die Kostendeckung gewährleistet ist und entsprechende Beschlüsse gefasst werden.

 

 

3.      Erlass von Förderrichtlinien für den Ökofonds

Die Richtlinien werden entsprechend umgesetzt. Die Haushaltsmittel sind bereits jetzt zu ¾ ausgeschöpft.

 

4.      Erlass einer 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung)

Ist in Kraft getreten.

 

5.      Feststellung des Jahresabschlusses 2005 für den Abwasserbetrieb

Der Jahresabschluss wurde bekannt gemacht.

 

6.      Feststellung der Wirtschaftspläne 2007 für die Eigenbetriebe Abwasserbetrieb Tornesch, Grundstücksgesellschaft Tornesch und Volkshochschule Tornesch

Die Wirtschaftpläne sind in Kraft.

 

7.      Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007

Die Haushaltssatzung ist genehmigungsfrei. Sie wurde ausgefertigt und bekannt gemacht und ist somit in Kraft getreten.

 

8.      Gründung der Stadtwerke Tornesch – Netz  GmbH durch die Stadtwerke Tornesch GmbH

Die Gründung der GmbH ist zum 30.04.2007 vorgesehen.

 

9.      Städtepartnerschaften

Das Europicknick in Strzelce Krajenskie wurde aufgrund der Neuwahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters auf Ende September verschoben. Es wird eine neue Einladung erfolgen.

 

10.  Zusammenarbeit zwischen den Städten Uetersen und Tornesch

Der interkommunale Arbeitskreis, der aus den jeweiligen Bürgervorstehern, Bürgermeister, Hauptausschussvorsitzenden, Fraktionsvorsitzenden und fraktionslosen Ratsmitgliedern besteht, hat zwei Arbeitsgruppen ins Leben gerufen. Die eine Arbeitsgruppe soll sich um die Vorbereitung einer gemeinsamen Verwaltung kümmern, die andere Arbeitsgruppe arbeitet an dem Thema Erweiterung des Schulzweckverbandes. Beide Arbeitsgruppen haben nach Eröffnungsreferaten ihre Arbeit unter externer Moderation aufgenommen.

 

 

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