Beschlussvorlage - VO/18/203
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmietung des Bonhoefferhauses für die Vorhaltung einer Elementargruppe bis zur Fertigstellung der AWO-Kindertagesstätte "Seepferdchen";
hier: Verlängerung der Anmietung bis 31.12.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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17.09.2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß Beschluss sollte eine Außenstelle der AWO-Kindertagesstätte Merlinweg als Übergangsgruppe bis zur Fertigstellung der neuen AWO-Kindertagesstätte „Seepferdchen“ in den von der Stadt Tornesch angemieteten Räumlichkeiten des Bonhoefferhauses eingerichtet werden. In dieser Elementargruppe können seit dem 01.09.2016 bis zu 25 Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres täglich von 8.00 bis 16.00 Uhr betreut werden. Die Anmietung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss ist derzeit mit der Evangelisch-Luth. Kirchengemeinde Tornesch mit einer Laufzeit bis 30.06.2019 vereinbart. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen zum voraussichtlichen Baubeginn der neuen Kindertagesstätte sowie der erforderlichen Auftragsvergaben sämtlicher Gewerke an geeignete Fachfirmen, die unter Berücksichtigung der anhaltend starken Bautätigkeiten teilweise zurzeit kurzfristig leider nicht verfügbar sind bzw. nur zu erhöhten Baukosten tätig werden, ist mit einer Verzögerung der Fertigstellung der neuen Kindertagesstätte im Baugebiet „Tornesch am See“ zu rechnen. Dies würde bedeuten, dass die Einrichtung nicht -wie bisher eingeschätzt- im ersten Halbjahr 2019 eröffnet werden kann.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Anmietung des Bonhoefferhauses bis zum 31.12.2019 zu verlängern, damit auch die Betreuung der Kinder in dieser Gruppe bis zur Eröffnung der neuen Kindertagesstätte gesichert ist.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| X | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
| 28.000 | 28.000 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
| 0 | 28.000 |
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