Beschlussvorlage - VO/18/212
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushaltsplan und die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.09.2018
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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25.09.2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn
- sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann,
- bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen,
- Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen
oder
- Beamtinnen und Beamte oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Produktkonten, die in einem nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen sowie auch die daraus resultierende Erhöhung des Kreditrahmens machen den Erlass einer Nachtragssatzung erforderlich. Weiterhin macht auch die Änderung des Stellenplans gem. § 95 Abs. 2 Nr. 4 den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.
Gemäß § 8 GemHVO-Doppik muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.
Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch, soweit vorhanden, im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 berücksichtigt worden.
Zur besseren Übersicht und Papierersparnis wurden nur die Veränderungen des 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 in Form einer Excel-Tabelle dargestellt, wobei die gekoppelten Produktkonten des Finanzplans grau unterlegt sind, da sich die Konten aus den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnisplans in den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzplans widerspiegeln.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Produktkonten wurden in einer separaten Liste zusammengefasst.
Die wesentlichen Veränderungen im Einzelnen (+/- 10.000 €):
Erträge:
122000.431100Verwaltungsgebühren incl. Schiedsamtsgebühren+ 17.400 €
122000.432100Nutzungsentgelte von Obdachlosen+ 34.500 €
122000.448810Ersätze aus Heizkosten und Nebenabgaben+ 14.100 €
122050.448150Integrationspauschale vom Land für Flüchtlinge+ 74.100 €
122050.448810Ersätze aus Heizkosten und Nebenabgaben+ 40.400 €
211500.414700Zuschüsse für lfd. Zwecke von privaten Unternehmen+ 10.300 €
311200.448200Personal- und Sachkostenerstattung vom Kreis für
Sozialhilfesachbearbeitung+ 17.200 €
365000.448200Erstattungen von Gemeinden+Gemeindeverbänden
für Kindertagesstätten+ 16.600 €
511000.448800Erstattungen von übrigen Bereichen+ 19.700 €
541000.413100Zuweisung vom Land für die Unterhaltung des
Infrastrukturvermögens+ 163.900 €
547000.448700Erstattung von privaten Unternehmen für die
Erweiterung der Linie 185 (Gewerbegebiet Oha)- 10.000 €
611000.401200Grundsteuer B+ 25.000 €
611000.401300Gewerbesteuer- 500.000 €
611000.402100Gemeindeanteil a.d. Einkommensteuer+ 129.800 €
611000.411100Schlüsselzuweisungen vom Land- 271.800 €
611000.456500Verzinsung von Steuernachforderungen/-guthaben+ 48.200 €
Alle Anpassungen der Erträge basieren auf bereits eingegangene Beträge bzw. zu erwartende Ergebnisse aufgrund von Steuerschätzungen o.ä..
Aufwendungen:
******* .50 ****Personalausgaben- 17.800 €
111210.527150Unterhaltung und Ergänzung der EDV einschließlich
Festwerte+ 17.000 €
111850.524100Pflege und Bewirtschaftung der Grünanlagen+ 32.000 €
211000.543120Geschäftsaufwendungen – Gutachten+ 12.700 €
365000.531866WABE KiTa Pommernstraße -Unterschussabdeckung+ 11.300 €
365000.531867AWO-KiTa „Seepferdchen“ -Unterschussabdeckung+ 44.200 €
541000.522150Unterhaltung Gemeindestraßen durch Vergabe
an externe Firmen- 75.000 €
541000.522154Unterhaltung Geh- und Radwege- 10.000 €
541670.522100Straßenbeleuchtung- Unterhaltung+ 19.800 €
542000.522150Unterhaltung Kreisstraßen durch ext. Firmen+ 112.100 €
547000.531890Zuschuss zum Betrieb einer Buslinie im Gewerbe-
Gebiet Oha- 170.000 €
555000.522150Unterhaltung Wirtschaftswege durch ext. Firmen- 45.500 €
573850.543120Gutachten zur Optimierung der Reinigungsprozesse+ 15.600 €
611000.534100Gewerbesteuerumlage- 87.800 €
611000.537200Kreisumlage- 108.100 €
611000.559200Verzinsung von Steuernachforderungen/-guthaben+ 59.800 €
612000.551750Zinsaufwendungen für lfd. Girokonten - 15.000€
Bei der Gesamtsumme der Personalausgaben, die auf einer neuen Hochrechnung der Personalabteilung für das Jahr 2018 basiert, handelt es sich insgesamt zwar um keine wesentliche Veränderung gegenüber dem Ursprungshaushalt 2018 (- 17.800 €), dennoch sei diese hier hervorgehoben, weil die Personalausgaben aus einer Vielzahl von einzelnen Produktkonten bestehen, die angepasst werden mussten.
Auf die Anpassung der Personalausgaben für die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2019 – 2021 wurde angesichts der geringen Veränderungen, auch in Hinblick auf die kommenden Beratungen für den Haushalt 2019, verzichtet.
Die verringerte Gewerbesteuerumlage ist das Ergebnis der korrigierten Einschätzung des Gewerbesteueraufkommens für das Haushaltsjahr 2018.
Die Senkung der Aufwendungen für die Kreisumlage resultiert aus der Anpassung des Finanzausgleichs aufgrund der Einwohnerzahlen zum 31.3. des Vorjahres, die zum Zeitpunkt der Planungen für den Haushalt 2018 noch nicht vorlagen.
Auszahlungen (Investitionen)
111812.785100Bau einer Carportanlage auf dem Bauhof+ 24.000 €
128000.783100Verlängerungskabel zur Notstromversorgung
des Katastrophenschutzes+ 14.400 €
365000.781800Investitionszuschuss zur Sanierung Außengelände
KiTa Lüttkamp+ 12.500 €
365000.781800Investitionszuschuss zur Sanierung Außengelände
KiTa Merlinweg+ 12.500 €
Bei folgenden Erträgen bzw. Aufwendungen wurden zudem Änderungen in der mittelfristigen Finanzplanung erforderlich:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 stellt sich aufgrund der vorgenannten Änderungen nunmehr wie folgt dar:
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 95 f der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 25.09.2018 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
|
erhöht um |
vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. Nachträge | |||
gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | |||||
| EUR | |||||
1. im Ergebnisplan der |
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| ||
Gesamtbetrag der Erträge | 655.700 | 783.000 | 25.652.000 | 25.524.700 | ||
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 687.800 | 805.800 | 28.939.500 | 28.821.500 | ||
Jahresüberschuss |
|
| 0 | 0 | ||
Jahresfehlbetrag |
|
| 3.287.500 | 3.296.800 | ||
|
|
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|
| ||
2. im Finanzplan der |
|
|
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| ||
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit: |
660.700 |
783.000 |
25.183.700 |
25.061.400 | ||
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
667.000 |
784.000 |
27.790.000 |
27.673.000 | ||
|
|
|
|
| ||
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
70.000 |
0 |
1.434.400 |
1.504.400 | ||
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
73.000 |
3.000 |
2.205.800 |
2.275.800 | ||
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | von bisher 931.300 EUR | auf 1.001.300 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (unverändert) | von bisher 480.000 EUR | auf 480.000 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite (unverändert) | von bisher 16.000.000 EUR | auf 16.000.000 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen | von bisher 118,75 | auf 118,10 |
§ 3
Bleibt unverändert
25436 Tornesch,Sabine Kählert
Bürgermeisterin
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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357,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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33 kB
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3
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(wie Dokument)
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39 kB
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4
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(wie Dokument)
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46,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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18,1 kB
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