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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/18/212

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn

 

  1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann,

 

  1. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen,

 

  1. Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

oder

  1. Beamtinnen und Beamte oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

 

Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Produktkonten, die in einem nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen sowie auch die daraus resultierende Erhöhung des Kreditrahmens machen den Erlass einer Nachtragssatzung erforderlich. Weiterhin macht auch die Änderung des Stellenplans gem.   § 95 Abs. 2 Nr. 4 den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.

 

Gemäß § 8 GemHVO-Doppik muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.

Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch, soweit vorhanden, im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 berücksichtigt worden.

 

Zur besseren Übersicht und Papierersparnis wurden nur die Veränderungen des 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 in Form einer Excel-Tabelle dargestellt, wobei die gekoppelten Produktkonten des Finanzplans grau unterlegt sind, da sich die Konten aus den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnisplans in den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzplans widerspiegeln.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Produktkonten wurden in einer separaten Liste zusammengefasst.

 

Die wesentlichen Veränderungen im Einzelnen (+/- 10.000 €):

 

Erträge:

 

122000.431100Verwaltungsgebühren incl. Schiedsamtsgebühren+    17.400 €

122000.432100Nutzungsentgelte von Obdachlosen+    34.500 €

122000.448810Ersätze aus Heizkosten und Nebenabgaben+    14.100 €

122050.448150Integrationspauschale vom Land für Flüchtlinge+    74.100 €

122050.448810Ersätze aus Heizkosten und Nebenabgaben+    40.400 €

211500.414700Zuschüsse für lfd. Zwecke von privaten Unternehmen+    10.300 €

311200.448200Personal- und Sachkostenerstattung vom Kreis für

Sozialhilfesachbearbeitung+    17.200 €

365000.448200Erstattungen von Gemeinden+Gemeindeverbänden

für Kindertagesstätten+    16.600 €

511000.448800Erstattungen von übrigen Bereichen+    19.700 €

541000.413100Zuweisung vom Land für die Unterhaltung des

Infrastrukturvermögens+  163.900 €

547000.448700Erstattung von privaten Unternehmen für die

Erweiterung der Linie 185 (Gewerbegebiet Oha)-    10.000 €

611000.401200Grundsteuer B+    25.000 €

611000.401300Gewerbesteuer-  500.000 €

611000.402100Gemeindeanteil a.d. Einkommensteuer+  129.800 €

611000.411100Schlüsselzuweisungen vom Land-  271.800 €

611000.456500Verzinsung von Steuernachforderungen/-guthaben+    48.200 €

 

Alle Anpassungen der Erträge basieren auf bereits eingegangene Beträge bzw. zu erwartende Ergebnisse aufgrund von Steuerschätzungen o.ä..

 

Aufwendungen:

 

******* .50 ****Personalausgaben-    17.800 €

111210.527150Unterhaltung und Ergänzung der EDV einschließlich

Festwerte+    17.000 €

111850.524100Pflege und Bewirtschaftung der Grünanlagen+    32.000 €

211000.543120Geschäftsaufwendungen – Gutachten+    12.700 €

365000.531866WABE KiTa Pommernstraße -Unterschussabdeckung+    11.300 €

365000.531867AWO-KiTa „Seepferdchen“ -Unterschussabdeckung+    44.200 €

541000.522150Unterhaltung Gemeindestraßen durch Vergabe

an externe Firmen-    75.000 €

541000.522154Unterhaltung Geh- und Radwege-    10.000 €

541670.522100Straßenbeleuchtung- Unterhaltung+    19.800 €

542000.522150Unterhaltung Kreisstraßen durch ext. Firmen+  112.100 €

547000.531890Zuschuss zum Betrieb einer Buslinie im Gewerbe-

Gebiet Oha-  170.000 €

555000.522150Unterhaltung Wirtschaftswege durch ext. Firmen-    45.500 €

573850.543120Gutachten zur Optimierung der Reinigungsprozesse+    15.600 €

611000.534100Gewerbesteuerumlage-    87.800 €

611000.537200Kreisumlage-  108.100 €

611000.559200Verzinsung von Steuernachforderungen/-guthaben+    59.800 €

612000.551750Zinsaufwendungen für lfd. Girokonten -     15.000€

 

Bei der Gesamtsumme der Personalausgaben, die auf einer neuen Hochrechnung der Personalabteilung für das Jahr 2018 basiert, handelt es sich insgesamt zwar um keine wesentliche Veränderung gegenüber dem Ursprungshaushalt 2018 (- 17.800 €), dennoch sei diese hier hervorgehoben, weil die Personalausgaben aus einer Vielzahl von einzelnen Produktkonten bestehen, die angepasst werden mussten.

Auf die Anpassung der Personalausgaben für die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2019 – 2021 wurde angesichts der geringen Veränderungen, auch in Hinblick auf die kommenden Beratungen für den Haushalt 2019, verzichtet.

 

Die verringerte Gewerbesteuerumlage ist das Ergebnis der korrigierten Einschätzung des Gewerbesteueraufkommens für das Haushaltsjahr 2018.

 

Die Senkung der Aufwendungen für die Kreisumlage resultiert aus der Anpassung des Finanzausgleichs aufgrund der Einwohnerzahlen zum 31.3. des Vorjahres, die zum Zeitpunkt der Planungen für den Haushalt 2018 noch nicht vorlagen.

 

 

Auszahlungen (Investitionen)

 

111812.785100Bau einer Carportanlage auf dem Bauhof+    24.000 €

128000.783100Verlängerungskabel zur Notstromversorgung

des Katastrophenschutzes+    14.400 €

365000.781800Investitionszuschuss zur Sanierung Außengelände

KiTa Lüttkamp+    12.500 €

365000.781800Investitionszuschuss zur Sanierung Außengelände

KiTa Merlinweg+    12.500 €

 

 

 

 

Bei folgenden Erträgen bzw. Aufwendungen wurden zudem Änderungen in der mittelfristigen Finanzplanung erforderlich:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 stellt sich aufgrund der vorgenannten Änderungen nunmehr wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund des § 95 f der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 25.09.2018      und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

 

erhöht um

 

 

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. Nachträge

gegenüber      bisher

nunmehr         festgesetzt auf

 

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

655.700

783.000

25.652.000

25.524.700

Gesamtbetrag der Aufwendungen

687.800

805.800

28.939.500

28.821.500

Jahresüberschuss

 

 

0

0

Jahresfehlbetrag

 

 

3.287.500

3.296.800

 

 

 

 

 

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit:

 

660.700

 

783.000

 

25.183.700

 

25.061.400

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

667.000

 

784.000

 

27.790.000

 

27.673.000

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

70.000

 

0

 

1.434.400

 

1.504.400

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

73.000

 

3.000

 

2.205.800

 

2.275.800

 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher       931.300  EUR

auf   1.001.300  EUR

2. der Gesamtbetrag der

    Verpflichtungsermächtigungen (unverändert)

von bisher       480.000  EUR

auf      480.000  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite (unverändert)

von bisher   16.000.000 EUR

auf   16.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan

    ausgewiesenen Stellen

von bisher                  118,75

auf                 118,10

 

§ 3

 

Bleibt unverändert

 

 

25436 Tornesch,Sabine Kählert

Bürgermeisterin

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Siehe Sachbericht und Anlagen

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Der Finanzausschuss beschließt, als Empfehlung für die Ratsversammlung, die Nachtragshaushaltssatzung 2018 und stimmt den Änderungen des Haushaltsplans durch den 1. Nachtrag 2018 in der vorgelegten Form zu.


 

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Anlagen

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