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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/18/213

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Grundstücksgesellschaft Tornesch GGT ist ein Eigenbetrieb der Stadt Tornesch nach Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO). 2008 erfolgte die Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik. Nach § 12 Abs. 1 EigVO ist jährlich vor Beginn des Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan zu erstellen. Dieser ist nach Abs. 4 fortzuschreiben, wenn sich u.a. das Jahresergebnis erheblich verschlechtern wird oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen.

 

Für die von Bürgermeisterin Frau Kählert angestrebte und im Hauptausschusss bereits bekannt gegebene Umorganisation innerhalb des Rathauses sind verschiedene bauliche Maßnahmen notwendig. Gemäß Kostenschätzung des Bauamtes werden ca. 151.400,- Euro benötigt. Diese stellen sich als Aufwand (bauliche Unterhaltung Rathaus) mit 124.000,- Euro sowie Investitionsauszahlungen mit 27.400,- Euro dar. Wie im Konzept des Bauamtes dargestellt, können bei anderen Objekten die Aufwendungen und Auszahlungen für bauliche Unterhaltung durch eine zeitliche Streckung von Maßnahmen gesenkt werden.

 

Ein weiterer Bestandteil dieses Nachtrags ist die Vermietung der Kindertagesstätten Friedlandstraße und Rostocker Straße. Durch Verzögerungen bei der Baudurchführung bzw. beim Vertragsabschluss zur Grundstücksübertragung erfolgt der Abschluss der Mietverträge entsprechend später wie zum Haushalt 2018 geplant. Diesem Umstand folgend mindern sich Erträge und Aufwendungen für 2018. Die Stadt Tornesch wird die bisher erbrachten Aufwendungen (Unterhaltung, Bewirtschaftung, Zinsen) erstatten, für die keine Mieterträge realisierbar sind.

 

Ferner sind für die KiTa Seepferdchen Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2019 einzustellen. Nach aktueller Kostenschätzung des Bauamtes wird die Baumaßnahme incl. dem beweglichen Anlagevermögen 4,46 Mio Euro kosten. Hinzu kommen die Kosten für den Grunderwerb. Für die Baumaßnahme wurden bisher 3 Mio Euro veranschlagt und als Haushaltsrest übertragen, es ergibt sich somit eine Steigerung von 1,46 Mio Euro, die in diesem Jahr beauftragt werden soll. Der Anteil des beweglichen Anlagevermögens beläuft sich geschätzt auf rund 490.000 Euro. Ferner haben sich das Land und der Kreis Pinneberg per Zuwendungsbescheid verpflichtet, die Maßnahme mit 1,9 Mio Euro zu fördern, mit einem Zahlungseingang ist aber erst 2019 zu rechnen. Für den ursprünglichen Haushalt wurde eine Baufertigstellung im Dezember 2018 angenommen, entsprechend wurden Ansätze für Mieterträge, bauliche Unterhaltung und Bewirtschaftung eingestellt. Diese Ansätze der Ergebnis- und Finanzplanung 2018 sind somit gegenstandslos und werden auf null gesetzt. Nach aktueller Zeitplanung wird eine Fertigstellung für Mitte 2019 angepeilt.

 

Beim Produktkonto 783100 Auszahlungen aus dem Erwerb von Anlagevermögen wurden im Haushalt 2018 für den Umbau der Brandmeldeanlage KiTa Merlinweg 30.000,- Euro veranschlagt. Wegen personeller Auslastung des Bauamtes wird die Maßnahme um ein Jahr verschoben und 2019 neu veranschlagt. Da jedoch Anlagevermögen im Rahmen des Rathausumbaus erworben wird, ist der Ansatz auf o.g. 27.400,- Euro festzulegen.

 

Vorgenannte Verzögerungen wirken sich auch auf den Finanzierungsbedarf aus, die bestehenden Kreditermächtigungen aus dem Vorjahr werden erst gegen Ende des Jahres umgesetzt. Folglich können die Ansätze für Zinsaufwand und Zinsauszahlungen um geschätzt 40.000,- Euro auf neu 160.000,- Euro verringert werden.

 

Im ursprünglichen Haushalt 2018 wurde eine Kassenkreditaufnahme von 100.000,- Euro veranschlagt und in der Zusammenstellung als Einzahlung berücksichtigt. Das amtliche Muster des Finanzplans sieht jedoch keine Veranschlagung von Kassenkrediten vor so dass der Ausweis der liquiden Mittel des Finanzplans von der Summe der Ein- und Auszahlungen der Zusammenstellung abweicht. Hier erfolgt eine Berichtigung in Form der Ansatzstreichung, die Zusammenstellung wird dem Finanzplan angepasst.

 

Zur besseren Übersicht der einzelnen Ansatzveränderungen ist eine Veränderungsliste als Anlage beigefügt.

 

Insgesamt beläuft sich das erwartete Jahresergebnis auf einen Verlust von 76.700,- Euro. Der entstehende Jahresverlust ist auf neue Rechung vorzutragen. Der Ausgleich zu Lasten der Ergebnisrücklage ist gesondert im Rahmen der Feststellung des Jahresergebnisses 2018 zu beschließen.

 

Dieser Nachtrag unterliegt wegen dem negativen Ergebnis der kommunalaufsichtlichen Genehmigung.

 

Auf einen gesonderten Vorbericht zum Nachtrag wird verzichtet, da sämtliche Veränderungen in dieser Vorlage dargelegt sind. Auf die Feststellung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 (Vorlage VO/18/176) wird hingewiesen.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird auf den beiliegenden Nachtragshaushalt verwiesen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Der von der GGT vorgelegte erste Nachtrag für das Wirtschaftsjahr 2018 wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

 

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.
Nachträge

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

40.500

145.900

797.100

691.700

Gesamtbetrag der Aufwendungen

124.100

150.300

794.600

768.400

Jahresüberschuss

 

 

2.500

0

Jahresfehlbetrag

 

 

0

76.700

 

 

 

 

 

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit:

 

40.500

 

144.100

 

788.100

 

684.500

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

 

124.100

 

150.300

 

589.500

 

563.300

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

0

 

100.000

 

100.000

 

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

0

 

2.600

 

400.000

 

397.400

 

 

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen beträgt 0 Euro (unverändert).

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.460.000 Euro festgesetzt (+1.460.000 Euro)

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt (unverändert).


Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,5 (unverändert).


 

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Anlagen

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