Beschlussvorlage - VO/18/223
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 106 "Nordöstlich Esinger Str./Südwestlich der Bahn" (§ 13a BauGB)
- Erneuter Aufstellungsbeschluss und Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Oct 29, 2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Über das Bebauungsplanverfahren wurde im Bau- und Planungsausschuss am 03.09.18 beraten.
Die Papierfabrik Meldorf an der Esinger Str. beabsichtigt die Erweiterung ihrer Betriebsfläche. Hierfür steht ein Grundstück südwestlich der Bahnstrecke zur Verfügung. Im Flächennutzungsplan ist die ca. 1,3 ha große Fläche als Industriefläche (GI) dargestellt. Genutzt wird diese derzeit z.T. bereits als Betriebsfläche, auf noch kürzlich genutzten Baumschul- und Grünlandflächen befindet sich heute eine Brachfläche. Vorgesehen ist, auf der Fläche Altpapierballen zu lagern sowie einen Brunnen samt Wasseraufbereitungsanlage zu errichten. Zwischen den Gärten der Anwohner der Esinger Str. und der künftigen Lagerfläche soll ein Erdwall mit ggfs. zusätzlicher Lärmschutzwand errichtet werden.
Aufgrund der Nähe zu Wohnnutzungen im benachbarten Mischgebiet an der Esinger Str. ist vorgesehen, die bisherige Flächenfestsetzung von „Industriegebiet“ (GI) auf „Gewerbegebiet“ (GE) herabzustufen. Dies erfordert auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes – dies ist in Form einer verfahrenstechnisch einfachen „Berichtigung“ möglich, wenn der Bebauungsplan als B-Plan der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Nach Rücksprache mit der Landesplanungsbehörde ist dies in diesem Fall möglich, so dass der Beschlussvorschlag einen erneuten Aufstellungsbeschluss im §13a-Verfahren beinhaltet.
Der B-Planentwurf sieht die Ausweisung von gewerblichen Flächen vor, Baufenster werden nicht ausgewiesen, so dass künftig ausschließlich Nebenanlagen auf der Fläche errichtet werden dürfen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Die Planung wird vom Planungsbüro dn-Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet. Die externen Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | x | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Für das Gebiet nordöstlich der Esinger Str. in einer Tiefe von ca. 80 - 95 m bis ca. 150 m und südwestlich der DB-Strecke Elmshorn-Hamburg wird, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der Bebauungsplan B-Plan 106 aufgestellt. Planungsziele sind das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung gewerblicher Flächen und die städtebauliche Ordnung des Überganges von Gewerbe und Industriegebiet sowie gemischten Bauflächen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) aufgestellt werden.
- Der Vorentwurf der Planung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt werden soll.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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287 kB
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4
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(wie Dokument)
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42,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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791,3 kB
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