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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/18/223

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Über das Bebauungsplanverfahren wurde im Bau- und Planungsausschuss am 03.09.18 beraten.

 

Die Papierfabrik Meldorf an der Esinger Str. beabsichtigt die Erweiterung ihrer Betriebsfläche. Hierfür steht ein Grundstück südwestlich der Bahnstrecke zur Verfügung. Im Flächennutzungsplan ist die ca. 1,3 ha große Fläche als Industriefläche (GI) dargestellt. Genutzt wird diese derzeit z.T. bereits als Betriebsfläche, auf noch kürzlich genutzten Baumschul- und Grünlandflächen befindet sich heute eine Brachfläche. Vorgesehen ist, auf der Fläche Altpapierballen zu lagern sowie einen Brunnen samt Wasseraufbereitungsanlage zu errichten. Zwischen den Gärten der Anwohner der Esinger Str. und der künftigen Lagerfläche soll ein Erdwall mit ggfs. zusätzlicher Lärmschutzwand errichtet werden.

 

Aufgrund der Nähe zu Wohnnutzungen im benachbarten Mischgebiet an der Esinger Str. ist vorgesehen, die bisherige Flächenfestsetzung von „Industriegebiet“ (GI) auf „Gewerbegebiet“ (GE) herabzustufen. Dies erfordert auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes – dies ist in Form einer verfahrenstechnisch einfachen „Berichtigung“ möglich, wenn der Bebauungsplan als B-Plan der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Nach Rücksprache mit der Landesplanungsbehörde ist dies in diesem Fall möglich, so dass der Beschlussvorschlag einen erneuten Aufstellungsbeschluss im §13a-Verfahren beinhaltet.

 

Der B-Planentwurf sieht die Ausweisung von gewerblichen Flächen vor, Baufenster werden nicht ausgewiesen, so dass künftig ausschließlich Nebenanlagen auf der Fläche errichtet werden dürfen. 

 

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Die Planung wird vom Planungsbüro dn-Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet. Die externen Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

 

  1. Für das Gebiet nordöstlich der Esinger Str. in einer Tiefe von ca. 80 - 95 m bis ca. 150 m und südwestlich der DB-Strecke Elmshorn-Hamburg wird, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der Bebauungsplan B-Plan 106 aufgestellt. Planungsziele sind das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung gewerblicher Flächen und die städtebauliche Ordnung des Überganges von Gewerbe und Industriegebiet sowie gemischten Bauflächen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) aufgestellt werden.
  2. Der Vorentwurf der Planung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt werden soll.

 



 

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Anlagen

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