Beschlussvorlage - VO/18/256
Grunddaten
- Betreff:
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Haushaltsplanung 2019
Teilhaushalt 05 - Stabstelle Umwelt und Wirtschaftskoordination -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Rainer Lutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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05.11.2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Strauchgutsammelanlage – Bioabfallverordnung
Seit über zwanzig Jahren wird am Kummerfelder Weg eine private Anlage zur Sammlung und anschließenden Kompostierung von Strauchgut betrieben. Damit abgelöst wurden die vier kommunalen Sammelplätze, die es quer über das Stadtgebiet verteilt, gab. Diese kommunale Sammlung sollte jeweils an einem Wochenende im Frühjahr und Herbst den Bürgern die Möglichkeit eröffnen, sperrige Äste und dergleichen aus dem privaten Garten unbezahlt loszuwerden, damit diese nicht einfach in der freien Landschaft entsorgt werden.
Doch bei diesem geplanten einen Wochenende blieb es nicht, es türmten sich über mehrere Wochen am Ende hunderte von Kubikmetern auf jedem einzelnen der Plätze. Durch diese unbeobachtete Anlieferung wurde aber nicht nur Biomasse, sondern auch alles andere aus dem Garten, was man loswerden wollte, entsorgt: Plastikkisten, Gummistiefel, Kompostkisten, Dachpappe und vieles mehr. Höhepunkt und zugleich Schlusspunkt der Aktion war eine versteckt unter Zweigen liegende Autobatterie, die die Messer des angemieteten Shredders zerstörte.
Ähnliche Probleme wie in Tornesch gab es natürlich auch andernorts, so dass auch dort die Strauchsammlung neu geregelt wurde. Einige Kommunen stellten kurzfristig stehende Container zur Verfügung, was sich als besonders teure Lösung herausstellte. Andere stellten Flächen auf dem Bauhof zur Verfügung, was natürlich nur bei entsprechenden Platzreserven möglich war. Die Kooperation mit örtlichen Landwirten ist aber beileibe keine rein Tornescher Lösung. Denn sie bietet neben der kontrollierten Annahme auch den Vorteil der späteren Verwertung des erzeugten Kompostes auf den Flächen der Betriebe.
Sämtliche flächig gestalteten Annahmesysteme aber unterliegen der Bioabfall-verordnung, worauf in diesem Jahr der Kreis Pinneberg aufmerksam gemacht hat. Gleichzeitig ist er in die Überwachung der Anlagen eingestiegen. Im Rahmen einer ersten Besichtigung wurde dem Platz ein, verglichen mit anderen Kommunen, ein hoher Standard (Genehmigungsstand 1998) bescheinigt. Der Bestand für die Anlage am Kummerfelder Weg kann zunächst als gesichert angesehen werden, wobei folgende Auflagen zusätzlich zu erfüllen sind:
- Es ist eine nachvollziehbare Dokumentation jeweils über die Herkunft wie auch über den Verbleib (Ausbringungsflächen) zu führen;
- Es ist eine Dokumentation über die Verweildauer in der Rotte und die dort erreichten Temperaturen zu führen;
- Es haben Beprobungen des Kompostes auf Schadstoffe (Schwermetalle) und auf die enthaltenen Nährstoffe stattzufinden;
- Die Flächen, auf denen der Kompost ausgebracht werden soll (Stichwort Überdüngung), sind ebenfalls regelmäßig zu beproben;
- Die Anlage ist so einzuzäunen, dass vor allem von der Straße aus, nichts über den Zaun geworfen werden kann.
Der Betreiber muss also zunächst einmalig in den Zaun, dann regelmäßig in Beprobungen investieren und am Ende auch noch den eigenen Arbeits-einsatz für die Dokumentationen "hochfahren".
Im Vergleich zum Stand vor zwanzig Jahren sind die Abfallmengen, die unsere Bürger über die Jahre angeliefert haben, permanent gestiegen. Das private Grün wurde nicht nur mehr sondern ist auch noch gewachsen.
Ähnlich verhält sich die Situation mit der Menge Grünschnitt, die durch den Bauhof oder durch von der Stadt beauftragte Unternehmen angeliefert werden. Nicht nur die Zahl der öffentlichen Bäume ist in Tornesch enorm gewachsen, sondern auch jeder einzelne Baum.
In der Summe sind heute deutlich mehr als die Hälfte der angelieferten Abfallmengen von der Stadt Tornesch selbst. Gäbe es den Entsorgungspfad über die Anlage nicht, müsste das Material zu deutlich höheren Gebühren z.B. bei der GAB in Ahrenlohe angeliefert werden. Hier wären dann sowohl die deutlich längeren Fahrzeiten ebenso zu berücksichtigen wie anfallende Wartezeiten vor der Annahme.
Die Ausgleichszahlung ist dagegen heute sogar niedriger als zu Beginn des Vertragsverhältnisses. Damals wurden pro Jahr 50.000,- DM ausgezahlt (heute 21.000,-€).
Die Verwaltung empfiehlt in Würdigung des Vorgenannten den Betrag auf nunmehr 30.000,- € zuzüglich MwSt. festzusetzen. Eine vernünftige und gleichzeitig kostengünstige Alternative zum Betrieb der bei der Bevölkerung äußerst beliebten Anlage gibt es dagegen nicht.
Grünunterhaltung
Die drei betreffenden Haushaltsstellen sind gegenüber dem Vorjahr zwar leicht erhöht, aber unter dem Niveau des Nachtragshaushaltes.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| X | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98,4 kB
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