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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/18/259

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Mit Schreiben vom 04.09.2018 beantragte die Familienbildungsstätte Wedel e. V. einen Mieterlass für die Nutzung des Stadtteilbüros zur Durchführung des gebührenfreien Babycafés ab Januar 2019.

 

Das Stadtteilbüro wurde seitens der Stadt Tornesch von der WABE e. V. angemietet und wird Vereinen und Verbänden für einen Mietzins von 8,44 €/Stunde zur Verfügung gestellt.

 

Sofern es den Nutzern aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein sollte, diesen zu entrichten, könnte die Stadt Tornesch im Rahmen der doppelten Buchführung ggf. einen Zuschuss zu den Mietkosten gewähren.

 

Aufgrund der Änderung der Gebührensatzung für die Nutzung von Gebäuden, Räumen, Sportstätten und Flächen der Stadt Tornesch vom 14.11.2017 wurde der Mietzins für die Nutzung des Stadtteilbüros rückwirkend zum 01.08.2017 von 1,66 €/Stunde auf 8,44 €/Stunde erhöht.

 

Da die Familienbildungsstätte im letzten Jahr nicht rechtzeitig über die Erhöhung der Nutzungsgebühren informiert worden ist und diese somit nicht in ihre Planungen mit einbeziehen konnte, wurde der Familienbildungsstätte für das Jahr 2018 für die Nutzung der Räumlichkeiten damals noch in der Fritz-Reuter-Schule der alte Mietzins von 1,66 € berechnet.

 

Die Familienbildungsstätte hat mit dem Kreis Pinneberg als Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Leistungsvertrag über die Wahrnehmung flächendeckender präventiver Familienarbeit geschlossen.

Die für diese Aufgaben vereinbarte Zuwendung des Kreises Pinneberg ist nicht auskömmlich. Der entsprechende Kostenplan der Familienbildungsstätte ist anliegend beigefügt.

 

Ein Antrag auf Erhöhung der Zuwendung für das Jahr 2019 aufgrund der gestiegenen Mietkosten wurde seitens der Familienbildungsstätte beim Kreis Pinneberg nicht gestellt.

 

Nach Rücksprache mit dem Kreis Pinneberg könnte ein solcher Antrag zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Frau Wohlfahrt führt in ihrem Antrag, welcher als Anlage beigefügt ist, aus, warum die Durchführung des gebührenfreien Babycafés weiterhin sehr wichtig für die Tornescher Familien ist.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Kursangebot des offenen und gebührenfreien Babycafés um ein freiwilliges Angebot handelt. Bei der Entscheidung bleibt zu bedenken, sofern eine Unterstützung bzw. Bezuschussung der Stadt Tornesch nicht erfolgen sollte, dass der Kurs seitens der Familienbildungsstätte künftig nicht mehr stattfinden wird.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

                                                                                                         je nach Beschlussfassung

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung)

Der Ausschuss Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen beschließt:

 

a.) Der Familienbildungsstätte Wedel e. V. einen Zuschuss für die Nutzung des Stadtteilbüros zur Durchführung des offenen und gebührenfreien Babycafés in Höhe der tatsächlich anfallenden Miete im Jahr 2019 (maximal 544,38 € gem. beigefügtem Antrag vom 04.09.2018) zu gewähren.

Für die Folgejahre hat die Familienbildungsstätte vorrangig einen Antrag auf Erhöhung der Zuwendung bei Kreis Pinneberg zu stellen.

 

b.) Der Familienbildungsstätte Wedel e. V. einen Teilzuschuss in Höhe der Differenz zwischen der vorherigen Gebühr in Höhe von 1.66 €/Stunde und der neuen Gebühr in Höhe von 8,44 €/Stunde für die Nutzung des Stadtteilbüros zur Durchführung des offenen und gebührenfreien Babycafés zu gewähren.

Der Zuschuss beträgt dann 6,78 €/Stunde. Dies entspricht einem max. Zuschuss für 2019 in Höhe von 437,31 €.

Für die Folgejahre hat die Familienbildungsstätte vorrangig einen Antrag auf Erhöhung der Zuwendung beim Kreis Pinneberg zu stellen.

 

c.) Aufgrund der zurzeit angespannten Haushaltssituation der Stadt Tornesch kann keine Zuschussgewährung an die Familienbildungsstätte Wedel e. V. für die Nutzung des Stadtteilbüros erfolgen.

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Anlagen

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