Beschlussvorlage - VO/07/153
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten und kindergartenähnlichen Einrichtungen ab dem 01.08.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Vorberatung
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24.04.2007
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A: Sachbericht
Gemäß der Richtlinien des Kreises Pinneberg über die Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren (Sozialstaffel) und über Zuwendungen an Träger von Kindertageseinrichtungen zu den laufenden Kosten (Betriebskostenförderung) in der Fassung vom 15.02.2006 werden die Teilnahmebeiträge oder Gebühren der Kindertagesstätten sowie der kindergartenähnlichen Einrichtungen jährlich zum 01.08. angeglichen.
Berechnungsgrundlage hierfür ist der Verbraucherindex für Deutschland, der die Entwicklung der Verbraucherpreise aller privaten Haushalte in Deutschland abbildet. Ermittelt wird der Prozentsatz von dem Stand 01.08.1995 im Vergleich zum Dezember des abgelaufenen Jahres, d. h. hier: Dezember 2006. Die Steigerung des Lebenshaltungsindex beträgt demnach 18%. Das ist eine Erhöhung zum Vorjahr von 1%.
Die Teilnahmebeiträge oder Gebühren werden ab 01.08.2007 folgendermaßen angeglichen:
a) Elementarbetreuung in Kindertagesstätten: bisher
Beitrag für einen Ganztagsplatz / 8 und mehr Std. 262,00 260,00
Beitrag für 7,5 Std. 246,00 244,00
Beitrag für 7,0 Std. 230,00 228,00
Beitrag für 6,5 Std. 211,00 210,00
Beitrag für 6,0 Std. 195,00 194,00
Beitrag für 5,5 Std. 179,00 178,00
Beitrag für 5,0 Std. 163,00 162,00
Beitrag für 4,5 Std. 147,00 146,00
Beitrag für einen Halbtagsplatz 4 Stunden 131,00 130,00
Beitrag für 3,5 Std. 115,00 114,00
Beitrag für 3,0 Std. 99,00 98,00
b) Hortbetreuung in Kindertagesstätten:
§ AWO-Kindertagesstätte Lüttkamp: 178,00 176,00
(Betreuungszeit bis 16.30 Uhr)
§ DRK-Kindertagesstätte Friedl.str.: 184,00 182,00
(Betreuungszeit bis 17.00 Uhr)
c) Zu- oder Abschläge bei Betreuung in Kindertagesstätten:
Der Zu- bzw. Abschlag für jede halbe Stunde bei verlängerter oder verkürzter Betreuungszeit im Elementarbereich oder für Zusatzbetreuung im Frühdienst bei Hortbetreuung beträgt monatlich
16,00 (bisher: 15,50 ).
d) Krippenbetreuung in Kindertagesstätten:
Beitrag für einen Ganztagsplatz / 8 und mehr Std. 393,00 390,00
Beitrag für 7,5 Std. 369,00 366,50
Beitrag für 7,0 Std. 345,00 343,,00
Beitrag für 6,5 Std. 316,50 312,50
Beitrag für 6,0 Std. 292,50 289,00
Beitrag für 5,5 Std. 268,50 265,50
Beitrag für 5,0 Std. 244,50 242,00
Beitrag für 4,5 Std. 220,50 218,50
Beitrag für einen Halbtagsplatz 4 Stunden 196,50 195,00
Der Zu- bzw. Abschlag für jede halbe Stunde bei verlängerter oder verkürzter Betreuungszeit bzw. im Früh- oder Spätdienst beträgt bei Krippenbetreuung monatlich
24,00 (bisher: 23,50 ).
e) Kindergartenähnliche Einrichtungen (12 Beteuungsstd./Woche)
§ Für die Betreuung in der Evangelischen Spielstunde Am Bonhoefferhaus wird unverändert ein Monatsbeitrag in Höhe von
72,00 berechnet .
§ Für die Betreuung in der Kindergartenähnlichen Nachmittagsgruppe in der AWO-Kindertagesstätte im Merlinweg wird ein Monatsbeitrag in Höhe von
80,00 berechnet (bisher: 78,50 ).
Der Mindestbeitrag für den Besuch einer Betreuungseinrichtung beträgt unverändert monatlich 15,50 .
Die Geschwisterermäßigung ist gemäß der gültigen Kreisrichtlinie zu berechnen und der errechnete Betrag auf 50 Cent bzw. volle Euro aufzurunden.
Zu B: Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadt Tornesch hat sich der Anwendung der Kreisrichtlinie zur Festsetzung der Kreiseinheitlichen Elternbeiträge in Kindertagesstätten und kindergartenähnlichen Einrichtungen im Jahr 1995 angeschlossen, sodass die vom Kreis Pinneberg mitgeteilte Gebührenanpassung zu den allgemein gültigen Höchstbeträgen zum 01.08.2007 vorzunehmen ist.
Die lt. Kindertagesstättengesetz bei Gebührenanpassungen vorgesehene Beteiligung der Beiräte der einzelnen Einrichtungen wird im Mai ds. Jahres erfolgen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt