Beschlussvorlage - VO/19/008
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Behelfsbrücke auf der Kreisstraße 22 über den Ohrtbrookgraben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Karen Röseke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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04.02.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Wie bekannt ist, ist das Durchlassbauwerk des Ohrtbrooksgrabens an der K22 Wischmöhlenweg/Große Twiete stark sanierungsbedürftig.
Verlauf:
Der Bau- und Planungsausschuss hat am 12.06.2017 entschieden, dass das Bauwerk saniert werden soll. Daraufhin wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt, zu der kein Angebot abgegeben wurde. Dann wurde eine freihändige Vergabe für eine vereinfachte Sanierung angestrebt, die keine Genehmigung durch den Kreis Pinneberg bekam. Um das Bauwerk zu entlasten wurde die Einengung auf dem Bauwerk verbunden mit der Geschwindigkeits- und der Gewichtsbeschränkung veranlasst. Zu der Zeit gab es schon die Idee, der Errichtung einer Behelfsbrücke über das vorh. Bauwerk. Jetzt ist die Idee konkret ausgearbeitet und hätte gute Voraussetzung umsetzbar zu sein.
Die Stadt Uetersen würde sich mit 50 000 Euro und der Kreis Pinneberg mit 27 500 Euro an der Errichtung der Behelfsbrücke beteiligen.
Maßnahme:
Die Behelfsbrücke besteht aus Fertigelementen und müsste Geländer, Fundamente sowie Anrampungen erhalten. Für die Bauzeit wäre das Bauwerk für ca. 4 Wochen nicht passierbar.
Wenn die Maßnahme fertig ist, wäre der ganz normale Begegnungsverkehr zweispurig wieder möglich, ohne Geschwindigkeits- und die Gewichtsbeschränkung. Des Weiteren könnte die Umleitung für Fußgänger und Radfahrer aufgehoben werden, sowie die Planung und Sanierung des Durchlassbauwerkes Kleine Twiete begonnen werden.
Bevor eine Behelfsbrücke aufgestellt werden kann, wird eine Statik, sowie die Zustimmungen vom Kreis Pinneberg benötigt.
Kostenschätzung:
Das Aufstellen einer Behelfsbrücke und die Miete für 4 Jahre würde ca. 176 000 Euro kosten. Zum Vergleich: Die Einengung für die gleiche Zeit würde ca. 126 000 Euro kosten. Ohne eine verbessernde Maßnahme würde es keine Kostenbeteiligungen der Stadt Uetersen und des Kreises Pinneberg von insgesamt 77 500 Euro geben. Bis heute wurden Rechnungen im Wert von 30 700 Euro für das Objekt beglichen. Die Stadt Tornesch müsste beim Aufstellen einer Behelfsbrücke ca. 100 000 Euro tragen.
Insgesamt ist festzustellen, dass mit vergleichbarem finanziellen Aufwand eine erhebliche Verbesserung der aktuellen Verkehrssituation bis zur Fertigstellung des Ausbau der K22 erreicht werden könnte. Die Haushaltsmittel wurden in 2018 gesperrt, um Freigabe zwecks Errichtung der Behelfsbrücke wird werden.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| x | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | x | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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| 100.000 € |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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