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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/19/043

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

 

Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP), der 2010 in Kraft getreten ist, wird fortgeschrieben. Der Plan ist Grundlage für die räumliche Entwicklung des gesamten Landes für einen Zeithorizont von 15 Jahren. Mit seinen Festlegungen, den so genannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, werden wichtige planerische Voraussetzungen geschaffen, damit sich Schleswig-Holstein nachhaltig entwickeln kann. Ökonomische, ökologische und soziale Belange stehen dabei gleichberechtigt nebeneinander.

 

 

Zu den Festlegungen im LEP gehören zum Beispiel:

 

  • Schwerpunkte für Wohnen und Gewerbe
  • Regelungen zum Wohnungsbau (wohnbaulicher Entwicklungsrahmen) und zur gewerblichen Entwicklung in Nicht-Schwerpunktgemeinden
  • Raumkategorien (Ordnungsräume, Ländliche Räume, Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen)
  • Schwerpunkt- und Entwicklungsräume für Tourismus und Erholung
  • Vorbehaltsräume für Natur und Landschaft.

 

 

Desweitern enthält der LEP Ziele und Grundsätze zu Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur, Einrichtungen der Daseinsvorsorge, Energieversorgung, Rohstoffsicherung, Land- und Forstwirtschaft und Fischerei, Klimaschutz und Klimaanpassung, Binnenhochwasser- und Küstenschutz sowie zu Wirtschaft, Wissenschaft und zu Vernetzung und Kooperation.

 

 

Zum Thema Windenergie gibt es eine eigenständige Teilfortschreibung des LEP. Diese ist kein Bestandteil des Verfahrens zu dieser Fortschreibung. Die sachliche Teilfortschreibung zum Thema Windenergie wurde bereits im Jahr 2015 begonnen. Bis zum 3. Januar 2019 lief hierzu das zweite Beteiligungsverfahren.

 

 

 

Als wesentliche Änderungen durch die Fortschreibung können u.a. genannt werden:

 

 

  • Aktualisierung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens aufgrund des erhöhten Wohnungsneubaubedarfes
  • Anpassung an die energiepolitischen Ziele, um eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende zu ermöglichen
  • Festlegung neuer Vorgaben zum Binnenhochwasser- und Küstenschutz angesichts des Klimawandels
  • Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme im Land
  • Aktualisierung der Infrastrukturvorhaben und Ergänzung von Aspekten für die Mobilität der Zukunft
  • Erweiterung der Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung
  • Stärkung der Bedeutung von Digitalisierung und Kommunikationsinfrastruktur für die Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung.

 

 

Tornesch wird auch in der Fortschreibung weiterhin als Stadtrandkern II. Ordnung festgelegt und soll zusammen mit dem Unterzentrum Uetersen Versorgungsfunktionen wahrnehmen. Somit erfolgt auch eine gemeinsame Einstufung als Schwerpunkt für den Wohnungsbau, wobei hier ausdrücklich Innenentwicklung vor Außenentwicklung gilt. Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig entlang der Siedlungsachsen auszurichten. Im LEP werden nur die äußeren Achsenschwerpunkte dargestellt, eine verbindliche Abgrenzung erfolgt dann in den Regionalplänen. Für die Ausweisung neuer Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung verweist der LEP ebenso auf die Regionalpläne, in denen entsprechende Standorte festgelegt werden. Hinsichtlich des Schienenverkehrs soll die Leistungsfähigkeit des Regionalverkehrs zwischen Hamburg und Elmshorn in ihrer Kapazität erhöht sowie der stark belastete Streckenabschnitt zwischen Pinneberg und Elmshorn ausgebaut werden.

 

 

Bis zum 31.05.2019 läuft ein öffentliches Beteiligungsverfahren, in dem zu dem Planentwurf Änderungsvorschläge gemacht werden können. Alle relevanten Karten und Unterlagen zu den Beteiligungsverfahren werden im Online-Portal BOB-SH unter der Adresse www.bolapla-sh.de zur Verfügung gestellt. Es können sowohl Institutionen wie Kreise, Gemeinden oder Behörden als auch Bürgerinnen und Bürger über das Online-Beteiligungsverfahren Ihre Stellungnahme zu dem Planentwurf abgeben.

 

 

Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans ist die Grundlage für die Neuaufstellung der Regionalpläne. Sie konkretisieren die Vorgaben des LEP für die drei Planungsräume im Land und treffen spezifischere Aussagen zu diesen Teilräumen. Für die Neuaufstellung der Regionalpläne liegen bereits verschiedene Gutachten und Untersuchungen als fachliche Grundlage vor. Die Kreise und kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Gemeinden werden frühzeitig bei der Erarbeitung der Regionalpläne mit eingebunden. Hierzu wurden die Kommunen bereits aufgefordert relevante Planungsansätze der Landesplanungsbehörde zu übermitteln, damit die Information bei der Neuaufstellung der Regionalpläne berücksichtigt werden können.

 

Die angestrebte Zeitplanung des Innenministeriums ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie bereits dargestellt, werden die für die Entwicklung der Stadt Tornesch relevantesten Festlegungen wie die verbindliche Abgrenzung der Siedlungsachsen erst auf Ebene der Regionalpläne verbindlich geregelt. Daher wird es von der Verwaltung keine separate Stellungnahme zur Fortschreibung des LEP geben.

 

 

Über den weiteren Planungsablauf zur Fortschreibung des LEP als auch der Neuaufstellung der Regionalpläne wird der Ausschuss entsprechend informiert.

 

 

 

 

 

 

 

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