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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/19/050

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Baumaßnahme An der Kirche

Die Arbeiten verlaufen planmäßig.

 

Behelfsbrücke Ortbrookgraben Kreisstraße 22

Nach Beschlussfassung des Ausschusses am 04.02.2019 wurden weitere Vorgespräche mit dem beauftragten Ingenieurbüro und der ausführenden Firma geführt. Zielsetzung ist die Errichtung der Behelfsbrücke vor der Sperrung der L110 ab 01.07.2019.

 

Kita Seepferdchen

Die Arbeiten wurden aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen wieder aufgenommen.

 

Einbau Fahrstuhl Fritz-Reuter-Schule

Die Maßnahme ist für 2019 vorgesehen gewesen (Produktkonto 111806785100). Die Arbeiten sollten aufgrund des erheblichen Eingriffs und der im Zusammenhang damit entstehenden Beeinträchtigungen für den Schulbetrieb in den Sommerferien ausgeführt werden. Das Land hat zwischenzeitig eine neue Förderrichtlinie „Fonds für Barrierefreiheit“ erlassen. Aus diesem Programm werden u.a. investive Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden gefördert. Die Antragstellung hat bis Ende Mai 2019 zu erfolgen. Bezuschusst werden die förderfähigen Kosten mit bis zu 70%. Aufgrund einer erwarteten Überzeichnung des Programms wird das Land die eingereichten Maßnahmen ab Juni 2019 bewerten. Eine Antragstellung bei gleichzeitiger Ausführung der Maßnahme im Sommer 2019 ist somit nicht möglich. Angesichts der aktuellen Haushaltslage wird die Verwaltung einen Förderantrag für das Programm stellen und den Einbau des Fahrstuhls für Sommer 2020 planen.

 

Rückmeldungen zur Einwohnerfragestunde vom 21.01.2019

In der Einwohnerfragestunde vom 21.01.2019 wurden mehrere verkehrsrechtliche Fragen gestellt, deren Beantwortung nicht in der Sitzung erfolgen konnte.

 

1)Entfernung Spielstraßenschild Ortbrookweg

Nach Auskunft der Verkehrsbehörde wurde im Rahmen einer Verkehrsschau die Erforderlichkeit des Schildes geprüft und festgestellt, dass aufgrund der Wirkung der Stichstraße als „große Grundstückszufahrt“ und des nicht den Anforderungen an eine Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) entsprechenden Ausbauzustandes die Voraussetzungen für die Aufstellung nicht vorliegen und das Schild im Zusammenhang mit dem langfristigen Ziel des „Schilderwaldabbaus“ zu entfernen ist.

 

2)Vorfahrtszeichen und Vorfahrtsregelung Baumschulenweg

Die örtliche Verkehrsbehörde hat Situation mit folgendem Ergebnis geprüft:

Vom Baumschulenweg zum Schilfweg stand einige Jahre das Vz. 301 (Vorfahrt). Da jedoch vom Baumschulenweg zum Schilfweg hin ein abgesenkter Bordstein verbaut worden ist, sieht das Gesetz kein Vz. als Regelung vor. Für das Vz. 301 gibt es keine Anordnung des Kreises Pinneberg. Der abgesenkte Bordstein ist in § 10 StVO niedergeschrieben. Da die Reglung in der StVO steht, gibt es keinen Anlass ein Vz. aufzustellen. Regelungen aus der StVO müssen jedem Fahrzeugführer bekannt sein. Verwirrend könnte beim Schilfweg sein, dass die Straße eine Tempo 30-Zone ist. Jedoch ist hier der abgesenkte Bordstein von Bedeutung.

Vz. 205 (Vorfahrt gewähren) steht zum jetzigen Zeitpunkt im Schilfweg in Fahrtrichtung Baumschulenweg. Dieses Schild wäre nicht zwingend rechtlich erforderlich.

Zu den Straßen Feenstieg, Lotusblüte und Merlinweg sind ebenfalls abgesenkte Borsteine verbaut. Außerdem sind die Fahrbahnen in anderen Farben (rot) gepflastert. Der Baumschulenweg hat Vorfahrt.

Beim Elfenstieg und Riesenweg sind die Einmündungen in den Baumschulenweg asphaltiert worden. Die rote Pflasterfläche beginnt erst 5 Meter hinter der Einmündung. Demnach gilt bei den beiden Straßen rechts vor links.

 

3)Änderung (Trennung) der Lichtsignalzeichen an Ampeln für Fußgänger und Radfahrer

Auf Nachfrage beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr wurde der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass seit dem 01.01.2017 folgende Regelung gilt:

1.Ist ein kombinierter Überweg angeordnet, müssen Streuscheiben mit Radfahrer und Fußgänger eingesetzt werden.

2.Gibt es keine entsprechende Anordnung, müssen Radfahrer auf der Straße fahren. Es gibt dann nur Streuscheiben für Fußgänger, allerdings muss dann das Ampelprogramm entsprechend geändert werden um die Querungszeiten für die Radfahrer auf dem Straßenbereich zu berücksichtigen.

Auf weitere Nachfrage wurde mitgeteilt, dass der Landesbetrieb derzeit alle Ampelanlagen prüft und noch nicht alle Anlagen umgerüstet worden sind.

 

4)Anregung eines Halteverbotes im Lindenweg Fahrtrichtung aus Richtung Großer Moorweg kommend vor Bushaltestelle Eschenweg

Eine Prüfung vor Ort hat ergeben, dass seitens der Verwaltung derzeit keine Veranlassung für die Einrichtung eines weiteren Halteverbotes gesehen wird. Der Bus verkehrt dort im Stundentakt.  Im Bereich der Haltestelle sowie davor und dahinter darf nicht geparkt werden. Fahrzeugführern ist es aus Sicht der Verwaltung, auch angesichts der bestehenden Tempo-30-Zone, zuzumuten, kurz hinter parkenden Fahrzeugen zu warten, bis der Bus wieder los gefahren ist.

 

 

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Anlagen

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