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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/027-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

In der letzten Ausschuss-Sitzung am 18.02.2019 erging der Auftrag an die Verwaltung in  Verhandlungen mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch einzutreten, um weitere Betreuungsplätze in der Trägerschaft der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch ab dem 01.01.2020 zu schaffen.

Im Vorwege erfolgte eine Rücksprache mit der zuständigen Mitarbeiterin des Fachdienstes Jugend des Kreises Pinneberg, ob die erteilte Betriebserlaubnis für das Bonhoefferhaus über den 01.01.2020 verlängert werden würde. Diese wurde auch für die Trägerschaft der Ev. Luth. Kirchengemeinde in Aussicht gestellt, wenn der Ausbau des Betreuungsangebotes an der Ev.-Luth. Kindertagesstätte konkretisiert wird. Die Betriebserlaubnis für das Bonhoefferhaus würde maximal für 2 weitere Jahre erteilt werden.

 

Die Schaffung weiterer Kindertagesstättenplätze durch den Anbau von 2 Gruppenräumen zuzüglich Nebenräumen an die Kita Wachsbleicherweg sowie die Übernahme der Trägerschaft der befristeten „Übergangsgruppe im Bonhoefferhaus“ mit 25 Plätzen und die grundsätzliche Bereitstellung des Bonhoefferhauses wurde am 26.03.2019 im Gespräch zwischen der Verwaltung, dem Vorsitzenden des Beirates der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch, Herrn Pastor Matthiesen, dem Geschäftsführer des Kita-Werkes Pinneberg als Betreiber der Ev.-Luth. Kindertagesstätte, Herrn Brenner, und der KiTa-Leitung, Frau Droste, erörtert. Nach der gegenwärtigen Bedarfslage wird verwaltungsseitig die Schaffung einer Krippengruppe mit 10 Plätzen sowie einer Elementargruppe mit 20 Plätzen empfohlen. Bis zur Erstellung des Anbaus soll die Übergangsgruppe im Bonhoefferhaus von der Kirche in Trägerschaft übernommen werden, um dann in den Neubau überführt zu werden.

Der Geschäftsführer des Kita-Werkes Pinneberg hält die Akquise des dafür zusätzlich benötigten Personals für realisierbar. Der Vorsitzende der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch signalisiert grundsätzlich die Bereitschaft zur Übernahme der Trägerschaft für die Elementargruppe im Bonhoefferhaus ab dem 01.01.2020, wie auch für die Schaffung weiterer Kindertagesstättenplätze durch den Anbau von 2 Gruppen an die Kindertagesstätte im Wachsbleicher Weg.

 

Bedingung ist allerdings:

 

 

  1. Vor Übernahme der Übergangsgruppe durch die Kirchengemeinde ist ein Grundsatzbeschluss für den Anbau an das Gebäude der Ev.-Luth. Kindertagesstätte zu fassen. Dieser ist angesichts der Aussage des Fachdienstes Jugend des Kreises Pinneberg ohnehin unerlässlich und für die Mitarbeiterfindung erforderlich.

 

  1. Darüber hinaus weist Herr Matthiesen darauf hin, dass die Kindertagesstätte nunmehr 22 Jahre alt ist und ebenfalls Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Über den Umfang ist im Vorwege Einvernehmen zu erzielen.

 

  1. Die Vertreter der Kirche weisen darauf hin, dass die Mittagsversorgung an die Ausweitung des Betreuungsumfanges angepasst werden muss. Die Kita war seinerzeit bei der Baumaßnahme auf Halbtagsbetreuung ausgerichtet. Die vorhandene Küche ist derzeit nur hilfsweise auf die Erweiterung Mittagsversorgung ausgerichtet. Die Vertreter der Kirche wünschen eine Ausstattung wie in den anderen Kindertagesstätten.

 

Des Weiteren bedarf es der Beratung und Beschluss durch den Kirchengemeinderat. Das kann erst nach Klärung der Finanzierung des Vorhabens erfolgen.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Kosten Bonhoefferhaus:

Das Mobiliar (Schränke, Tische, Stühle) und Geschirr wird von dem derzeitigen Träger AWO Landesverband S.-H.  im Bonhoefferhaus belassen. Eine Küche und ein vor kurzem ohne Beanstandung geprüftes Außengelände sind vorhanden. Anzuschaffen wären u.a. Spielzeug, Verbrauchsmaterialien, Sitzgelegenheiten (aktuell 3 Sofas) sowie Bewegungsmaterial.

Die Betriebskosten werden vom KiTa-Werk Pinneberg ermittelt.

 

Kosten Anbau und Sanierung:

Die Kosten für den Anbau an die Ev.-Luth. KiTa sowie für die Sanierung des bestehenden Gebäudes sind noch zu ermitteln. Dafür ist zu klären, ob die Kirchengemeinde Tornesch als Eigentümerin des Gebäudes die Maßnahmen finanziert und die Abschreibung sowie Verzinsung in die städtische Bezuschussung einbezogen wird, oder eine Übernahme in die Grundstücksgesellschaft Tornesch erfolgen soll. 

 

Ein Teil der Kosten kann voraussichtlich durch Zuschüsse von Bund, Land und Kreis gegenfinanziert werden. Die Höhe der Zuschüsse bemisst sich an der Anzahl der zusätzlich zu schaffenden Kita-Plätze. Nach Rücksprache mit dem Kreis Pinneberg ist derzeit bei Umsetzung der Erweiterung der Ev.-Luth. Kindertagesstätte durch einen Anbau von einer Förderung durch Landes- und Bundesmittel in Höhe von 450.000,00  auszugehen (15.000,00 € pro neu geschaffenem Betreuungsplatz). Die Förderung des Kreises Pinneberg für die Schaffung von zusätzlich 30 Plätzen in zwei Gruppen wurde in Höhe von rd. 102.300,00 € in Aussicht gestellt (Pauschale für 2 Gruppen: 40 x 2.557,00 €). Die Mittelanmeldung für die Erweiterungsmaßnahme an der Ev.-Luth. Kindertagesstätte im nächsten Jahr erfolgt vorsorglich bis zum 15.05.2019.

 

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss(empfehlung) 

  1. Dem Anbau von zwei Gruppenräumen zzgl. Nebenräumen und der Erweiterung des Küchenbereiches der Ev.-Luth. Kindertagesstätte im Wachbleicher Weg wird grundsätzlich zugestimmt. Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, in Abstimmung mit dem Träger Alternativen für die Mittagsversorgung zu finden.

 

  1. Die Übergangsgruppe am Bonhoefferhaus soll zum 01.01.2020 in die Trägerschaft der Ev.-Luth. Kirchengemeinde überführt werden.

Das Kirchenwerk wird gebeten, entsprechend die Personalakquise zu betreiben, sowie die notwendigen Anschaffungskosten und die Betriebskosten für  das Jahr 2020 zu ermitteln.

 

  1. Mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch sind Verhandlungen aufzunehmen:

 

3.1  über die zu regelnde Eigentumsfrage und dann daraus resultierend die Zuständigkeit für die Durchführung der Baumaßnahmen

 

3.2  Zuständigkeit für die Zuschussbeantragung sowie Kostenschätzung nach Abstimmung des Umfanges der Maßnahme

 

 

3.3  In diesem Zusammenhang sind auch Art und Umfang der Sanierung des Bestandgebäudes zu klären und Kosten zu ermitteln.

 

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