Fraktionsantrag der SPD - VO/19/098
Grunddaten
- Betreff:
-
Fraktionsantrag der SPD-Fraktion: Antrag auf Einrichtung eines Hundefreilaufes in Tornesch
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag der SPD
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Oliver Kath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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06.05.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht
Sehr geehrte Frau Sydow-Graen,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Mitglieder des Umweltausschusses,
die Stadt Tornesch ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Sowohl alteingesessene als auch neue Bürger und Bürgerinnen wissen nicht nur Torneschs Nähe zu Hamburg zu schätzen, sondern auch Torneschs Lage im Grünen und die Nähe zur Natur. Das ist einer der Gründe dafür, dass viele Familien einen oder mehrere Hunde halten.
Durch die Ausweisung vieler Neubaugebiete und die Attraktivität unserer Stadt ist davon auszugehen, dass sich die Einwohnerzahl auch in den nächsten Jahren weiter positiv entwickeln wird. Dadurch wird auch die Anzahl der Hunde in Tornesch weiter zunehmen.
Trotz der ausgezeichneten ländlichen Lage unserer Stadt, gibt es aber leider sehr wenige Möglichkeiten, Hunde freilaufen und mit anderen Artgenossen toben zu lassen. Denn nach §17 Landeswaldgesetz besteht in Schleswig-Holstein, im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern, in Wäldern, und so auch im Esinger Wohld, ganzjährig eine Anleinpflicht. Zudem dürfen Hundehalter und Hundehalterinnen die befestigten Wege im Wald mit ihren Vierbeinern nicht verlassen.
Dadurch soll vermieden werden, dass Hunde ihrem Jagd- oder Spieltrieb folgen und Wild aufscheuchen, verfolgen oder sogar verletzen.
Die Zuwegungen, beispielsweise zum Esinger Wohld, auf denen Hunde unangeleint laufen dürfen, sind leider keine geschützten Bereiche für Fußgänger und Fußgängerinnen, Radfahrer und Radfahrerinnen und stellen daher ein erhöhtes Risiko für Mensch und Tier dar. Autos dürfen auf den teilweise schlecht einsehbaren und sehr schmalen Straßen überall fahren, wodurch es regelmäßig zu vermeidbaren Gefahrensituationen kommt. Bilden sich auf den Hauptstraßen während der Hauptverkehrszeiten Staus, erhöht sich das Fahrzeugaufkommen auf diesen Nebenstraßen oft erheblich. Besonders zu erwähnen sind hier der Schäferweg, der Prisdorfer Weg sowie die Wege Am Goldenen Stern und Am Esinger Wohld.
Um die angesprochenen Gefahren und Konflikte zu vermeiden, sind in vielen Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein so genannte Hundefreiläufe (auch Hundewälder gennant) entstanden. Dies sind eingezäunte, meist bewaldete Areale, mit einem selbstschließenden Tor. So ist sichergestellt, dass Hunde sich hier unangeleint austoben und mit anderen Artgennossen spielen und sich sozialisieren können. Gleichzeitig kann kein Wild in das eingezäunte Gelände gelangen. Die bestehenden Hundewälder sind zwischen 1,2 ha (Norderstedt) und über 20 ha (Glücksburg, Scharbeutz) groß.
Doch während unser benachbarter Kreis Segeberg acht solche Einrichtungen betreibt, gibt es im bevölkerungsstärksten Kreis Pinneberg nur einen einzigen Hundewald in unserer kleinen Nachbargemeinde Kummerfeld.
Dort wurde im Jahre 2015 ein Waldareal von etwa 3 ha von den Landesforsten Schleswig- Holstein eingezäunt. Die Kosten dafür wurden aus ihren "Gemeinwohlmitteln" übernommen. Die Gemeinde Kummerfeld hat einen Gestattungsvertrag mit den Landesforsten abgeschlossen und zahlt eine geringe jährliche Pacht.
Im Gespräch mit dem Gemeindevertreter Uwe Hanspach, der gleichzeitig Initiator des Hundewaldes ist, haben wir erfahren, dass dieser sehr gut angenommen wird - auch von vielen Hundehaltern und Hundehalterinnen aus Tornesch und anderen Nachbargemeinden.
Die SPD-Fraktion möchte für unsere Stadt ebenfalls einen etwa 3 ha großen Hundefreilauf errichten, idealerweise in einem vollständig oder zumindest teilweise bewaldeten Areal. Dieser soll komplett mit Wildschutzzäunen eingezäunt und mit einem selbsschließenden Tor gesichert werden. Damit Hundekot ordnungsgemäß entsorgt werden kann, soll zudem ein Müllbehälter aufgestellt und regelmäßig geleert werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Die Kosten sind noch zu kalkulieren und hängen in erheblichem Maße von der Art der Realisierung ab. Die SPD Tornesch präferiert eine Einrichtung des Hundefreilaufes durch die Landesforsten sowie die anschließende Pachtung der Fläche durch die Stadt Tornesch – nach dem Vorbild Kummerfeld.
In der Gemeinde Kummerfeld wurde mit den Landesforsten vereinbart, dass die Pächterin zur Verkehrssicherung sowie zur Instandhaltung des Hundefreilaufes verpflichtet ist. Zudem wurde ein Mülleimer aufgestellt, der wöchentlich vom Bauhof der Gemeinde geleert wird.
In der Stadt Tornesch sind aktuell 963 Hunde angemeldet, mit der Hundesteuer konnten im vergangenen Jahr 47.261 Euro eingenommen werden. Auch wenn die Hundesteuer bisher keiner Zweckbindung unterliegt, so würde die SPD gerne zukünftig einen Teil dieser Einnahmen für den Betrieb eines Hundefreilaufes aufwenden.
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Der Umweltausschuss stimmt der Einrichtung eines Hundefreilaufes, vorzugsweise im oder im unmittelbaren Bereich des Esinger Wohlds, grundsätzlich zu. Hierzu wird die Verwaltung damit beauftragt, zunächst mit den Landesforsten Schleswig-Holstein zu klären, ob ein geeignetes Waldareal zur Verfügung gestellt werden kann, und ob die Landesforsten bereit wären, aus ihren „Gemeinwohlmitteln“ die erforderliche Einzäunung vorzunehmen.
Weiter wird die Verwaltung damit beauftragt, sollten die Landesforsten über keine geeigneten Flächen verfügen, eine geeignete Liegenschaft im Stadtgebiet zu finden. Die für die Einrichtung des Hundefreilaufes sowie für den Betrieb zu kalkulierenden Kosten sollen bis zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses diesem zur Freigabe vorgelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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