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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/126

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Satzung des Kreises Pinneberg über die Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen sieht vor, dass die Teilnahmebeiträge und Gebühren der Kindertagesstätten sowie der kindergartenähnlichen Einrichtungen jährlich zum 01.08. angeglichen werden, wenn sich der  Verbraucherpreisindex im Verhältnis zum zuletzt angepassten Beitrag um mindestens 1% verändert hat.

 

In der Sitzung des „Arbeitskreises für Kindertagesstätten im Kreis Pinneberg“ hat die Teamleiterin der Aufsicht für Kindertageseinrichtungen am 19.03.2019 mitgeteilt, dass zum 01.08.2019 keine Erhöhung der Kreiseinheitlichen Elternbeiträge erfolgen wird.  Die seit dem 01.08.2018 festgesetzten Kreiseinheitlichen Höchstbeiträge sind somit auch im Kindergartenjahr 2019/2020 gültig.

 

Aufgrund dieser Aussage wird empfohlen, trotz der anhaltenden Kostensteigerungen im Bereich der Kinderbetreuung für die Tornescher Einrichtungen, auch im kommenden Kindergartenjahr nicht von einer  Festsetzung der Elternbeiträge lt. Satzung des Kreises Pinneberg über die Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen abzuweichen. Damit die Träger der Kindertagesstätten  rechtzeitig nach der erfolgten Beteiligung der Kindergartenbeiräte die gültigen Beiträge lt. Mitteilung des Kreises Pinneberg für das Kindergartenjahr 2019/2020 in die Entgeltordnungen der jeweiligen Betreuungseinrichtungen übernehmen können, wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

Vorausschauend auf das Kindergartenjahr 2020/2021 ist absehbar, dass bei Umsetzung der KiTa-Neufinanzierung in Schleswig-Holstein gemäß des vorliegenden Gesetzesentwurfes eine grundsätzliche Neuregelung der Elternbeiträge erfolgen wird.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschluss(empfehlung) 

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreises Pinneberg wird für das KiTa-Jahr 2019/2020 keine Erhöhung der Elternbeiträge vorgenommen.


 

 

 


 

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Anlagen

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