Beschlussvorlage - VO/19/133
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 106 "Nordöstlich Esinger Str./Südwestlich der Bahn" (§ 13a BauGB)
- Abwägung zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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27.05.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Papierfabrik Meldorf an der Esinger Str. beabsichtigt die Erweiterung ihrer Betriebsfläche. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 106 ist ein Altpapierlager; im südöstlichen Bereich des Geltungsbereiches ist zudem eine baumschulerische Nutzung (Maschinenschuppen) vorgesehen. Zwischen den Gärten der Anwohner der Esinger Str. und der künftigen Lagerfläche soll ein Erdwall bzw. Lärmschutzwand errichtet werden.
Über das Bebauungsplanverfahren wurde im Bau- und Planungsausschuss am 29.10.18 beraten, zwischenzeitlich hat die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind der Abwägungstabelle vom 13.05.2019 zu entnehmen.
Am Planentwurf wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Die Lage und die erforderliche Höhe des Lärmschutzwalls/-wand zu den Gärten der benachbarten Wohnbebauung am südwestlichen Rand des Geltungsbereiches wurden detailliert festgesetzt, dabei wurde die Lage des Baumbestands berücksichtigt.
- Die Plangrundlage wurde hinsichtlich des Baumbestandes der aktuellen Situation angepasst.
- Die Lage einer zurzeit noch vorhandenen Bodenmiete (am nordöstlichen Rand des Geltungsbereiches, direkt an der Bahntrasse) wurde gekennzeichnet.
- Im südöstlichen Bereich des Geltungsbereiches wurde ein Baufenster (20m x 15 m) eingefügt, um die Errichtung eines Gebäudes zu ermöglichen (beabsichtigt ist hier der Bau eines Maschinenschuppens eines Baumschulers); der B-Planentwurf sieht ansonsten weiterhin keine Ausweisung von Baufenstern vor, so dass künftig ausschließlich Nebenanlagen auf der Fläche errichtet werden dürfen; für diesen Teil des Geltungsbereiches ist als Abschirmung zur benachbarten Wohnbebauung kein Lärmschutzwall/-wand, sondern eine Hecke vorgesehen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | x | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 13.05.2019 geprüft. Die Zusammenstellung vom 13.05.2019 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf und die Begründung der des B-Planes 106 „Nordöstlich Esinger Str./Südwestlich der Bahn" für das Gebiet nordöstlich der Esinger Str. in einer Tiefe von ca. 80 - 95 m bis ca. 150 m und südwestlich der DB-Strecke Elmshorn-Hamburg werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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419,8 kB
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2
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25,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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375,2 kB
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