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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/064-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

In der Sitzung am 25.03.2019 wurde der Beschluss zurückgestellt. Seitens der CDU-Fraktion wurde ein anderes Modell zur Berechnung der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit vorgeschlagen und dieses ergibt folgendes Ergebnis:

 

Werte gemäß Berechnungstool der KGSt

Tage

        365,00  

WE

        104,00  

Feiertage

            9,00  

Urlaub usw.

          31,75  

Krank usw.

          14,72  

Zur Verfügung stehende Arbeitstage

        205,53  

*468 JAM/Tag

    96.188,04  

-10% für persönlich bedingte Verlust- und Erholungszeiten in JAM

    86.569,24  

 

  • Eine Vollzeitkraft kann pro Jahr durchschnittlich 86.569,25 JAM arbeiten.

 

Umgerechnet bedeutet dies auf die zur Verfügung stehenden Stellen:

 

Wochenstunden lt. Stellenplan

JAM/Jahr

Sekretärin 1

35,60

    79.022,18  

Sekretärin 2

25,00

    55.493,10  

 

60,60

  134.515,28  

In Stellen

1,55

 

 

 

 

Sekretärin 1

35,00

    77.690,34  

Sekretärin 2

25,00

    55.493,10  

Sekretärin 3

30,00

    66.591,72  

 

90,00

  199.775,16  

In Stellen

2,31

 

Der von der KGSt vorgeschlagene Leistungskatalog wurde seit der letzten Erstellung aktualisiert. Das Drucken der Zeugnisse, dass vorübergehend von der Schulleitung übernommen wurde, bis eine dritte Kraft eingestellt wird, wurde wieder hinzugerechnet und der Wert bei der Erstellung von Schülerfahrkarten wurde um von 10 auf 12 Minuten erhöht, da dies mit Einführung des E-Tickets noch aufwändiger sein wird. Dies ergibt ein Ergebnis von 198.607,80 JAM, wenn die Schule voll besetzt ist, wovon in den nächsten Jahren ausgegangen wird. Bis dahin können bestehende Arbeitsrückstände aufgearbeitet werden.

Weiter gibt es noch Aufgaben, die noch nicht berücksichtigt wurden, die hinzu kommen werden, aber deren Umfang noch nicht bemessen werden kann (z.B. Einführung Einheitliche Schulverwaltungssoftware ab 2020).

Die dritte Stelle ist auch nach dieser Berechnung dringend erforderlich.

 

Dieses Berechnungsverfahren lässt jedoch komplett außer Acht, dass im Sekretariat immer Arbeitsspitzen sind, die in einem kurzen, von außen vorgegebenen Zeitfenster zu bearbeiten sind. Dies macht eine Mehrfachbesetzung und die Nutzung von Ferienüberhängen erforderlich.

 

Die dritte Stelle à 30 Wochenstunden wird im Sekretariat dringend benötigt. Da diese Mehrbelastung seit längerer Zeit von den langjährigen Mitarbeiterinnen aufgefangen wird, sind diese stark belastet. Diese sind bei der Stadt Tornesch angestellt, so dass diese auch eine Fürsorgepflicht trifft, die nicht im Verantwortungsbereich des Schulverbandes Tornesch-Uetersen liegt.

 

Daher wurde dieser Aspekt noch einmal geprüft. In der Vergangenheit wurden zusätzliche Stellen, die oftmals mit einer neuen freiwilligen Aufgabe verbunden waren, der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes vorgelegt. Im zweiten Schritt wurde die Stelle bei der Stadt Tornesch eingeworben. Hierbei wurde die beiden voneinander getrennten Schritte nicht sauber unterteilt.

§ 13 Abs. 4 GkZ regelt, dass Zweckverbände, die keine eigene Verwaltung haben, die Wahrnehmung ihrer Verwaltungs- und Kassengeschäfte in der Verbandssatzung regeln. Die Verbandssatzung des Schulverbandes Tornesch-Uetersen regelt in § 11, dass die Verwaltungs- und Kassengeschäfte nach Maßgabe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durch die Gemeinde Tornesch wahrgenommen werden. In diesem Vertrag ist wiederum vereinbart, dass die Gemeinde Tornesch die Verwaltungsaufgaben nach den gesetzlichen Vorschriften übernimmt und erfüllt. In der Kommentierung zu § 13 GkZ steht, dass in der Geschäftsführung auch die Organisation und der Geschäftsgang der Geschäfte enthalten ist.

 

Nach § 48 Schulgesetz– Umfang der Aufgaben - haben Schulträger die Aufgabe das Verwaltungs- und Hilfspersonal zu stellen. Bei der Bereitstellung von Personal handelt es sich um eine gesetzliche Aufgabe und die Menge und Art der Bereitstellung obliegt allein der Entscheidung der Stadt Tornesch, die die entsprechenden Stellen im Stellenplan bereitstellt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

X

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

X

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

23400

35000

35000

35000

35000

Aufwendungen*:

 

23400

35000

35000

35000

35000

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Im Stellenplan des Nachtragshaushaltes 2019 oder spätestens zum Haushalt 2020 wird eine dritte Stelle mit 30 Wochenstunden für das Schulsekretariat der Klaus-Groth-Schule bereitgestellt. Die dritte Stelle ist frühestens ab dem 01.08.2019 zu besetzen.

Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Tornesch- Uetersen ist über die zusätzliche Stelle zu unterrichten.

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