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ALLRIS - Vorlage

VHS Beschlussvorlage - VO/19/168

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

 

Zu A/B:

Die Gebührenordnung des Zweckverbandes der Volkshochschule Tornesch-Uetersen wurde 2013 erneuert und ist seitdem unverändert und wird jetzt, zur Deckung der veränderten Honorare, angehoben.

 

Die Gebührensatzung regelt die Teilnahmezahl, die Unterrichtseinheiten sowie die Gebührenberechnung und –ermäßigung. 

 

Die Regelgebühr beträgt 2,40 € pro Unterrichtseinheit/ 45 Minuten und gilt für Kurse ab 10 Teilnehmer/innen.

 

Für Kurse unter 10 Teilnehmer/innen sind ebenfalls feste Gebührensätze je nach Anzahl der Teilnehmer/innen vorgesehen. Für bestimmte Fachbereiche gelten gesonderte Gebühren. Die Musikkurse enthalten ebenfalls eine Gebührenstaffelung.

 

Die Sondergebühr bietet die Möglichkeit, die Besonderheiten des Einzelfalls hinsichtlich der Kosten-Leistungskomponente insbesondere bei arbeits- und kostenintensiven Kursen zu berücksichtigen.

 

Beim Fachbereich „junge vhs“ soll auf die Sozialverträglichkeit der Gebühren zielgruppenbezogen geachtet werden.

 

 

Zu C:

Die Finanzierung ist im Haushaltsplan 2019 geregelt.

 

 

Zu D: Entfällt.

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

x

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

x

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

x

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


„Die dieser Vorlage anliegende Gebührensatzung wird zum 01.07.2019 beschlossen. Die Verbandsvorsteherin wird beauftragt, die Gebührensatzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.“

 

 

Sabine Kählert

Verbandsvorsteherin        gez. Pl

 

Es wird der Verbandsversammlung empfohlen der Gebührenordnung in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.


 

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Anlagen

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