Beschlussvorlage - VO/19/189
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Gemeinschaft zur Erhaltung von Kulturgut in Tornesch vom 18.05.2019 auf finanzielle Unterstützung für das Wein- und Sommerfest 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Katja Koch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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11.11.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Tornescher Kulturverein hat bereits 11mal das Wein- und Sommerfest rund um das Heimathaus ausgerichtet. Je nach Wetterlage wird diese Veranstaltung, die sich über Jahre als größte und besucherstärkste Kulturveranstaltung in Tornesch etabliert hat, sowohl von zahlreichen Tornescher Bürger/innen als auch von auswärtigen Gästen besucht.
Bereits jetzt laufen die Planungen für das Wein- und Sommerfest, welches vom 19. bis 21. Juni 2020 stattfinden wird.
Hierfür wurden von der Kulturgemeinschaft Kosten von ca. 12.000,00 € (davon 6.000,00 € für Künstler und Bühne) kalkuliert.
In den vergangenen Jahren deckten sich die Kosten mit den Einnahmen, so dass sich kein Gewinn für die Kulturgemeinschaft ergeben hat. Lediglich im Jahr 2018 wurde ein Überschuss aufgrund des Super-Wetters und der unzähligen Besucher/innen erzielt.
Den jeweiligen Anträgen der Kulturgemeinschaft auf Gewährung einer Ausfallbürgschaft für ein eventuelles Defizit bei der Ausrichtung des Wein- und Sommerfestes wurde im Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung in der Vergangenheit zugestimmt.
Die Ausfallbürgschaften wurden bisher nur im Jahr 2016 in Anspruch genommen. Da aufgrund des schlechten Wetters und der wenigen Besucher nicht kostendeckend gewirtschaftet werden konnte, ergab sich ein Defizit i. H. v. 1.457,15 €.
Mit anliegendem Schreiben beantragt die Kulturgemeinschaft auch für das Wein- und Sommerfest 2020 um Übernahme einer Ausfallbürgschaft i. H. v. 3.000,00 €.
Da sich selten beim Wein- und Sommerfest ein kleiner Überschuss ergibt, um für die Vereinsarbeit notwendige Anschaffungen zu tätigen (Ersetzen des in die Jahre gekommenen Beamers, benötigtes Spezialwerkzeug für das Museum Mölln Hof, Ersatzteile für Landmaschinen), beantragt die Kulturgemeinschaft außerdem für das Wein- und Sommerfest 2020 einen festen Zuschuss i. H. v. 2.000,00 €.
Die Gemeinschaft zur Erhaltung von Kulturgut bereichert durch seine Arbeit mit zahlreichen ehrenamtlichen Helfern/innen das kulturelle Angebot in Tornesch und die Fortführung des Wein- und Sommerfestes als bereits etablierte Veranstaltung in Tornesch wird verwaltungsseitig befürwortet.
Es wird empfohlen, dem Antrag auf die Ausfallbürgschaft sowie einem festen Zuschuss zuzustimmen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Ansatz bei dem Produktkonto 281000.531800 (Zuschüsse für kulturelle Vereine und Verbände) beläuft sich auf 7.000,00 €. In 2020 ist der Ansatz um den festen Zuschuss i. H. v. 2.000,00 € auf 9.000,00 € zu erhöhen.
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| X | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: | X | ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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| 7.000,00 | 9.000,00 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen gewährt der Gemeinschaft zur Erhaltung von Kulturgut in Tornesch für die Ausrichtung des Wein- und Sommerfestes im Jahr 2020 auf dem Gelände des Heimathauses eine Ausfallbürgschaft i. H. v. 3.000,00.
Desweiten wird der Kulturgemeinschaft für die Ausrichtung des Wein- und Sommerfestes 2020 ein fester Zuschuss i. H. v. 2.000,00 gewährt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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73,4 kB
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