Beschlussvorlage - VO/19/202
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushalt 2019, Teilhaushalt 01 -Büro der Bürgermeisterin -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
09.09.2019
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Nachtragshaushalt steht unter dem Einfluss der haushaltswirtschaftlichen Sperre, so dass in allen Bereichen nach Einsparpotentialen gesucht wurde, auch wenn diese teilweise nur Einmaleffekte haben. Wichtigste Punkte des Teilhaushaltes 01 sind:
Fachdienst 11.01 Assistenz Bürgermeisterin:
- Städtepartnerschaften – 111475.529160
Da dieses Jahr keine gegenseitige Besuche mehr geplant sind, können hier 13.000 € eingespart werden.
- Weihnachtsmarkt – 281000.524100
Für die Durchführung des Weihnachtsmarktes in der Pommernstraße werden zusätzlich 3.000 € für die Sicherstellung der Verkehrssicherheit benötigt.
Fachdienst 11.02 Personal und Organisation
Folgende Posten erhöhen den Personalhaushalt aufgrund von gefassten Beschlüssen:
- Klaus-Groth-Schule, weitere Schulsekretärin
(Erstattung durch Schulverband) + 8.800 €
- Personal für die Offenen Ganztagsschule + 26.700 €
- Befristete Einstellung für Erstattungsfälle Wohngeld + 6.500 €.
Die Beträge schlagen im nächsten Haushaltsjahr für das gesamte Jahr zu Buche (außer Wohngeld).
Die Elternbeiträge für die Refinanzierung der Kosten für die Offene Ganztagschule sind nicht deckend. Es liegt in der Entscheidung des Fachausschusses, eine neue Kalkulation der Elternbeiträge durchführen zu lassen.
Leider musste der Ansatz für Beihilfezahlungen an aktive und passive Beamte um 45.100 € erhöht werden. Der Grund liegt an erhöhten Beihilfezahlungen an passive Beamte. Die Verwaltung prüft zurzeit den Abschluss einer Beihilfeablöseversicherung, um Schwankungen im Haushalt in diesem Bereich zu vermeiden.
Trotz erhöhter Aufwendungen konnte der Personalhaushalt um 71.800 € abgesenkt werden. Dies liegt an der tatsächlichen Entwicklung im laufenden Jahr (Einstellung der Entgeltfortzahlungen bei längerfristigen Erkrankungen, verspätete Wiederbesetzung von Stellen, Stundenreduzierungen, die nicht von Dauer sind). Dies ist keine verlässliche Planung, daher werden die Kosten für das Hauhaltsjahr 2020 wieder voll durchgeplant, was zu einem deutlichen Unterschied zwischen den Ansätzen Nachtrag 2019 und Haushalt 2020 führen wird.
Fachdienst 11.03 Feuerwehr
Nach eingehender Prüfung des Budgets kann der Fachdienst durch Verschiebungen zu späteren Zeitpunkten 10 % = 40.000 € im Ergebnishaushalt einsparen.
Außerdem war geplant, dass Los 1 Fahrgestell für das TLF im Jahr 2019 zu vergeben. Dies ist nicht mehr realistisch, da der Förderbescheid und die Genehmigung vom Kreis Pinneberg für den vorzeitigen Maßnahmebeginn erst im Juli 2019 eingegangen ist. Von den eingeplanten 150.000 € werden 2019 13.000 € für den Dienstleistungsvertrag für die Beschaffung benötigt, so dass 137.000 € auf die nächsten beiden Haushaltsjahre verschoben weren können.
Bei der Beratung über den Nachtragshaushalt Teilhaushalt 01 bleiben noch die Beratung im Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung am 04.09.2019 und die Entscheidungen des Finanzausschusses am 18.09.2019 abzuwarten. Auf die zum Arbeitskreis übersendeten Unterlagen wird zur Nachtragsberatung ausdrücklich verwiesen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
| |||||||||
Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
|
| vollständig eigenfinanziert | ||||||
|
|
|
| teilweise gegenfinanziert | |||||
|
|
|
| vollständig gegenfinanziert | |||||
| |||||||||
Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
|
|
|
| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
|
|
|
| Keine Auswirkungen |
|
| |||
| |||||||||
Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
|
|
|
| |||||
Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
| ||||||
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Einzahlungen |
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
|
|
|
|
|
|
Abschreibungsaufwand |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verpflichtungsermächtigungen |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
123,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
205,3 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
13,2 kB
|