Mitteilungsvorlage - VO/19/206
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag zur Einführung strategischer Ziele zur Haushaltssteuerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Christiane Dutschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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09.11.2020
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Im September 2018 fand eine Schulung für die neuen Mandatsträger/innen über das System der doppelten Buchführung der Kommunen (Doppik) mit Herrn Marc Neumann von der Stadt Neumünster statt. In der zweiten Schulung im November 2018 sprach Herr Neumann das Thema der Haushaltssteuerung über Ziele an, woraufhin zu dem Thema eine gesonderte Schulung im Februar 2019 stattfand. Herr Neumann stellte dort das Zielsystem der Stadt Neumünster vor.
Der Hauptausschuss hat am 17.06.2019 und die Ratsversammlung am 25.06.2019 beschlossen, dass die Stadt Tornesch ihre Haushaltsplanung auf eine Haushaltssteuerung über Zielvereinbarungen umstellt, die von der Ratsversammlung zu beschließen sind.
In Anlehnung an das Zielsystem der Stadt Neumünster wurde eine Übersicht über mögliche strategische Ziele für die Stadt Tornesch entwickelt. Die folgende Übersicht hat eine ähnliche Aufteilung, wie die der Stadt Neumünster.
Die Übersicht hat die Form eines Hauses, wobei sich in dem „Dach“ die gesamtstädtischen Ziele befinden. Es handelt sich hierbei um Ziele mit themenübergreifender Relevanz, welche durch die Ratsversammlung festzulegen sind (politisch gewünschte Entwicklungsrichtung für Tornesch).
Unter dem „Dach“ sind die Spalten aufgeteilt nach den Ausschüssen. Jede Spalte/Ausschuss hat einen Leitsatz, der als zusammenfassendes Ziel für den jeweiligen Ausschuss zu verstehen ist. Die einzelnen Ziele sind dann die Produktbereichsziele. Sie haben Relevanz für den jeweiligen Bereich des Ausschusses und sind durch diesen festzulegen.
Aus den strategischen Zielen werden dann später die operationalen Ziele/Maßnahmen entwickelt. Während es sich bei den strategischen Zielen um langfristig und grundsätzlich angelegte Ziele handelt, sind die operationalen Ziele kurz- oder mittelfristig angelegte Ziele. Sie sind bereits stärker konkretisiert und den strategischen Zielen untergeordnet. Idealerweise sollen sich die operationalen Ziele aus den strategischen Zielen ableiten lassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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280,4 kB
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