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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag der SPD - VO/19/209

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung zur Zuständigkeit des Hauptausschusses:

 

Der SPD-Antrag war an den Bau- und Planungsausschuss gerichtet. Dieser ist aber nach der Gemeindeordnung der falsche Adressat.

 

In § 27 Abs. 1 „Aufgaben der Gemeindevertretung“ lautet es ab Satz 3: „Die GV kann Entscheidungen, auch für bestimmte Aufgabenbereiche, allgemein durch die Hauptsatzung oder im Einzelfall durch Beschluss auf den Hauptausschuss, einen anderen Ausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen, soweit nicht § 28 entgegensteht“.

Es ist also die Ratsversammlung die Aufgaben überträgt. Ein Ausschuss kann nicht dem anderen Ausschuss Aufgaben übertragen.

Im Jahr 2018 wurde die Hauptsatzung der Stadt Tornesch  neu gefasst. Der Aufgabenkatalog des Umweltausschusses wurde um die Themen Radverkehrsplanung  und Integrierte Stadtentwicklungsplanung erweitert. Im Hauptausschuss sollte nochmal beraten werden, was bei der Beschlussfassung mit Radverkehrsplanung gemeint bzw. gewollt war.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 
Siehe Anlage.

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Anlagen

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