Beschlussvorlage - VO/19/220
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhaltung des SI-Turnen an Tornescher Grundschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Caroline Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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16.09.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
An der Fritz-Reuter-Schule und Johannes-Schwennesen-Schule wird seit vielen Jahren SI-Turnen zur Förderung der Schülerinnen und Schüler angeboten.
SI-Turnen ist für Kinder mit z.B. Schwierigkeiten in der Eigen- und Fremdwahrnehmung, Konzentration, Schüchternheit oder Sitzunruhe. Durch spezielle Übungen, die bisher vormittags in beiden Schulen durch Bewegungspädagoginnen und Entwicklungstherapeutinnen in Kleingruppen geleitet wurden, haben die Kinder spielend ihre Defizite abgebaut und konnten so dem Schulalltag besser folgen.
Aus Termingründen sollten die Gruppen an der Fritz-Reuter-Schule ab dem Schuljahr 2019/20 nachmittags stattfinden.
Bisher wurde die Maßnahme zu 100% von der Stadt Tornesch getragen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Aufgrund der verschärften Haushaltssituation wurde auch diese Maßnahme überprüft. Diese Angebote sind über viele Jahren gewachsen und wurden leider nie vertraglich abgesichert, so dass dies nun nachgeholt werden soll. Dabei soll eine Teilrefinanzierung ermöglicht werden.
Die Schulleitungen haben sich für den Fortbestand dieser Maßnahme ausgesprochen, die ein fester Teil der Förderkonzepte beider Schulen sind. Da das Angebot an der Fritz-Reuter-Schule bereits für den Nachmittag geplant war und die Johannes-Schwennesen-Schule bereits eine Ganztagsschule ist, wurde die Möglichkeit der Aufnahme in das Nachmittagsangebot geprüft, um hier auch eine Teilrefinanzierung durch die Eltern herbeizuführen.
Für einzelne Schülerinnen und Schüler kann die Schule die Teilnahme an bestimmten schulischen Veranstaltungen, z.B. Fördermaßnahmen für verbindlich erklären (§ 6 Abs. 2 Satz 2 SchulG).
Falls ein Kurs ausfallen sollte, kann die Betreuung an der Johannes-Schwennesen-Schule über den Basiskurs des Ganztags sichergestellt werden. Die Kursgebühren belaufen sich dann nach der aktuellen Satzung auf 15 €/Monat bis 14:30 Uhr für die erste Gruppe. Die Kinder der zweiten Gruppe gehen nach Schulschluss entweder nach Hause und kommen zur zweiten Gruppe um 14:00 Uhr wieder und zahlen dann auch 15 €/Monat oder bleiben auch über die Mittagszeit und zahlen dann aber 28 €/Monat.
Ähnlich wird dies voraussichtlich ab dem Schuljahr 2020/21 an der Fritz-Reuter-Schule möglich sein, wenn die Fritz-Reuter-Schule auch eine offene Ganztagsschule ist. Bis dahin findet der Kurs als Betreuungsangebot in der Primarstufe statt. Die Betreuungsangebote sind auch schulische Veranstaltungen, die für die Dauer eines Schuljahres und in einem festen zeitlichen Rahmen vor und/oder nach der verlässlichen Schulzeit durchgeführt werden. Eine Absicherung bei Ausfall, wie es im Ganztag möglich ist, ist in diesem Schuljahr leider nicht möglich.
Es wird vorgeschlagen, die Richtlinien der Stadt Tornesch über die Bezuschussung von Teilnahmeentgelten an der Fritz-Reuter-Schule und der Johannes-Schwennesen-Schule für a) Betreuungsklassen nach Schulgesetz b) Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule entsprechend auch für dieses Angebot an der Fritz-Reuter-Schule gelten zu lassen. Dadurch können finanzielle Härten bei Geschwisterkindern oder in sozialen Härtefällen vermieden werden. Die Abrechnung erfolgt durch die Stadt durch Verträge mit den Erziehungsberechtigten. Im Jahr 2019 werden nur der November und Dezember berechnet.
Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben:
Schule | Ansatz 2019 | Ausgaben | Anteil Eltern* | Anteil Stadt |
JSS | 8.000,00 € | 7.200,00 € | 2.880,00 € | 4.320,00 € |
FRS | 8.500,00 € | 7.200,00 € | 2.880,00 € | 4.320,00 € |
* wenn alle Vollzahler, sonst weniger
Der Vertrag wird sich an den Musterverträgen im Ganztag, die vom Land Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt werden, orientieren.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | X | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| X | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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| 960
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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| 5700 |
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Aufwendungen*: |
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| 14400 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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| 8700 |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
1.) Das SI-Turnen soll an beiden Grundschulen erhalten bleiben und ab dem 01.10.2019 als Nachmittagsangebot aufgenommen werden.
2.) Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Kooperationsverträge über freie Mitarbeit mit den Anbietern zu schließen.
3.) Die Teilnahmeentgelte für das Angebot an der Fritz-Reuter-Schule werden durch Verträge mit den Erziehungsberechtigten vereinbart. Das Angebot an der Johannes-Schwennesen-Schule wird über die Benutzungsgebühren für den Ganztag abgerechnet.
4.) Die Richtlinien der Stadt Tornesch über die Bezuschussung von Teilnahmeentgelten an der Fritz-Reuter-Schule und der Johannes-Schwennesen-Schule für a) Betreuungsklassen nach Schulgesetz b) Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule gelten entsprechend auch für dieses Angebot.