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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/230

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.06.2018 die Verwaltung beauftragt, beim Straßenbaulastträger der L 107, dem Land Schleswig Holstein, den Bau eines Geh- und Radweges auf der Westseite der L 107 zwischen Eichenweg und Pracherdamm zu beantragen.

Mit Antwort vom 18.10.2018 teilte der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Itzehoe, mit, dass die Zuständigkeit für den Neubau des Geh- und Radweges bei der Stadt Tornesch liegt. Die Entscheidung wird mit § 12 (2) des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein begründet:

 

„§ 12 - Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten

…….

(2) Soweit dem Land oder den Kreisen die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten obliegt, erstreckt sich diese nicht auf Gehwege, Parkplätze, Standspuren und Straßenentwässerungseinrichtungen, auf Radwege und gemeinsame (kombinierte) Geh- und Radwege nur insoweit, als sie auch auf den anschließenden freien Strecken vorhanden oder vorgesehen sind; das Land oder die Kreise haben sich jedoch an den Kosten der Herstellung von Straßenentwässerungseinrichtungen im Verhältnis der Größen der Entwässerungsflächen zu beteiligen…...“

 

Seitens des Landes ist nicht vorgesehen außerhalb der OD auf der Westseite einen Geh- und Radweg zu bauen. Insofern liegt die Zuständigkeit für den Neubau eines Geh- und Radweges auf der Westseite der L 107 zwischen Eichenweg und Pracherdamm bei der Stadt Tornesch. Um der Politik die Möglichkeit zu geben, über einen Neubau abzustimmen, wurde eine Entwurfsplanung aufgestellt.

 

Die für den Bau des Geh- und Radweges zur Verfügung stehende Fläche hat eine Gesamtlänge von rd. 212,00 m und besteht aus einem Grabensystem. Des Weiteren sind 3 Grundstückszufahrten und insgesamt 6 Bäume vorhanden.

 

Für den Bau ist es erforderlich, den Graben auf kompletter Länge zu verrohren und die vorhandenen 6 Bäume zu fällen. Die Kosten für die Verrohrung sind zu 100 % von der Stadt Tornesch zu übernehmen, da diese Verursacherin der Maßnahme ist.

 

Die Breite des Geh- und Radweges ist mit einer Breite von 2,00 m vorgesehen. Die Oberflächenbefestigung sollte in Asphaltbauweise erfolgen, analog der Befestigung der vorhandenen Geh- und Radwege auf der Ost- und Westseite. Der Abstand zwischen Fahrbahnrand und Geh- und Radweg beträgt 1,0 m.

 

Nach einer Kostenberechnung ist mit Baukosten in Höhe von rd.310.000,00 Euro zzgl. Ingenieurhonorar von rd. 52.000,00 Euro zu rechnen. Auf die Verrohrung des Grabens entfallen rd. 107.000, Euro und auf den Bau des Geh- und Radweges rd. 203.000,00 Euro

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Der Bau- und Planungsausschuss nimmt die Entwurfsplanung zu Kenntnis.

Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage wird die Maßnahme zurückgestellt.
 

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