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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/249

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht

Die AktivRegion Pinneberger Marsch & Geest e.V. ist auf seine Mitgliedskommunen zugekommen und hat über eine neue Fördermöglichkeit für so genannte „Kleinsprojekte“ informiert. Das Land Schleswig-Holstein bietet den AktivRegionen die Möglichkeit an, unter dem Stichwort „GAK 10.0 Regionalbudget“ neue Fördermittel für sog. „Kleinstprojekte“ einzusetzen. Der früheste realistische Beginn wäre in 2020, die Vorbereitungen dafür müssten aber in 2019 abgeschlossen sein. Im Gegensatz zum bekannten Grundbudget der AktivRegion ergeben sich beim Regionalbudget einige Unterschiede in der Handhabung für alle Beteiligten. Es handelt sich um ein ganz neues Angebot, mit dem bisher keine AktivRegion im Land Erfahrungen hat, so dass in der Praxis alle Beteiligten noch lernen müssen. Dafür soll das Jahr 2020 dienen.

 

Die wesentlichen Rahmenbedingungen in Kürze:

 

  • Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) der Regionalbudget-Mittel sind die 22 LAG AktivRegionen.
  • Die LAG AktivRegion bewilligt die Mittel weiter an Träger von „Kleinstprojekten“ (Projektträger, z.B. Kommunen, Vereine, Privatpersonen usw.).
  • Die Gesamtkosten eines sog. „Kleinstprojektes“ betragen max. 20.000 Euro (inkl. Mehrwertsteuer). Das Projekt darf keinen Cent teurer werden; ansonsten darf die Förderung nicht ausgezahlt werden.
  • Der Zuschuss an den Projektträger beträgt maximal 80%. Dieser setzt sich zusammen aus 90% GAK-Fördermitteln und 10% Eigenmitteln der LAG AktivRegion.
  • Die max. Gesamthöhe des Regionalbudgets je AktivRegion beträgt 200.000 Euro/Jahr: Diese setzen sich aus max. 180.000 € GAK-Mitteln + 20.000 € Eigenmitteln der AktivRegion pro Jahr zusammen, die von den Mitgliedskommunen bereitgestellt werden müssen.
  • Die Mittel können immer nur jährlich, d.h. für ein Kalenderjahr beantragt werden; geplant ist es seitens des Landes zunächst für 2020 und 2021.

 

Der Vorstand der AktivRegion spricht sich für eine Einführung des Regionalbudgets aus und gibt gleichzeitig folgende Handlungsempfehlungen:

 

  • Das Regionalbudget soll eingeführt werden. Ziel ist die max. mögliche Gesamtfördersumme von 200.000 €/Jahr
  • Die Antragstellung soll auf Kommunen, Kirchen und gemeinnützige Träger begrenzt sein.
  • Es gelten die Förderausschlüsse des GAK-Rahmenplanes bzw. des Zuwendungsvertrages; darüber hinaus soll es keine weiteren Förderausschlüsse geben.
  • Antragsteller erhalten unabhängig von der Rechtsform die gleiche Förderquote von 80% der Bruttokosten; Die förderfähigen Kosten betragen max. 20.000 € brutto.
  • Die Mindestfördersumme für den Projektträger soll auf 3.000 Euro festgelegt (dies entspricht Bruttoinvestitionskosten von 3.750 Euro).
  • Als Beschlussgremium wird der jetzige Vorstand vorgeschlagen.
  • Für die Bewertung der Anträge sollen dieselben Bewertungskriterien wie für das Grundbudget verwendet werden, jedoch mit angepasster Skala, d.h. der Einführung einer Dezimalstelle.
  • Die zu erreichende Mindestpunktzahl für die Antragsteller soll bei insgesamt 7,0 Punkten (davon mind. 3,0 im Bereich „Kernthemen“ und mind. 3,0 im Bereich der „kernthemenübergreifenden Ziele“). Mit den Dezimalstellen soll erreicht werden, dass Zwischenschritte möglich sind und eine eindeutige Reihenfolge erreicht werden kann, sofern die Fördermittel nicht für die Zahl der grundsätzlich förderfähigen Anträge ausreichen.
  • Es wird vorgeschlagen, kein weiteres Ranking der Antragsteller vorzunehmen.
  • Falls die Fördermittel für einen Antragsteller nach der Bewertung weniger als 80% betragen sollten („Restmittel“), so sollen ihm diese Mittel trotzdem angeboten werden. Sofern dieser kein Interesse besitzt, werden diese Mittel max. dem dahinter Platzierten angeboten.
  • Es gelten die Förderausschlüsse des GAK-Rahmenplanes und des Zuwendungsvertrages.

 

Als förderfähige Beispiele werden benannt:

 

  • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden inkl. Garten- und Hofflächen
  • Schaffung und Verbesserung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen, Abriss von Bausubstanz im Innenbereich
  • ländliche Infrastruktur zur Erschließung der landwirtschaftlichen und touristischen Potenziale
  • Investitionen von Kleinstunternehmen (möchte die AktivRegion in 2020 ausschließen)
  • Schaffung und Verbesserung lokaler Basiseinrichtungen
  • z.B. ggfs. auch neue Spielgeräte: Es muss sich grundsätzlich immer um eine Neu- oder Weiterentwicklung handeln; also keine alte abgängige Rutsche durch eine neue Rutsche ersetzen.

 

Als nicht förderfähige Beispiele werden benannt:

 

  • Personalleistungen, laufender Betrieb und Unterhaltung (dazu gehören auch reine Sanierungs-/Ersatzmaßnahmen)
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • einzelbetriebliche Beratung
  • Kauf von Tieren und Landankauf
  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind z.B. Ausgaben in Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB


Eine entscheidende Grundlage zur Einführung des Regionalbudgets bildet die Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel. Der Mittelbedarf müsste von den der AktivRegion angehörigen Gemeinden/Städten als Umlage erbracht werden. Als Basis für die Ermittlung des jeweiligen Beitrages wird die Einwohnerzahl herangezogen. Anmerkung: Die jährliche Umlage für die AktivRegion wird ebenfalls als Umlage pro Einwohner eingezogen.

 

Aktuelle Grundlagen /Annahmen:

  • Die max. Summe von 200.000 € soll für Antragsteller bereitgestellt werden. Dafür müssen seitens der AktivRegion 20.000€ Eigenmittel bereitgestellt werden.
  • Für die Antragsabwicklung in der Geschäftsstelle werden 12.000 € angesetzt.
  • Der für 2020 zu erbringende Betrag beträgt demnach 32.000 €
  • Der endgültige Umlagebetrag wird ermittelt, wenn alle Beschlüsse seitens der sich beteiligenden Kommunen vorliegen

 

Zeitschiene:

Die Projekte müssen formal innerhalb eines Kalenderjahres beantragt, beschlossen, bewilligt, ausgeschrieben (mind. 3 Angebote), umgesetzt und abgerechnet sein! Der tatsächliche Umsetzungs- und Abrechnungszeitraum beträgt vermutlich nur ca. ein halbes Jahr.

Wie könnte der zeitliche Ablauf aussehen?

  • Projektaufruf der AktivRegion Ende 2019/Anfang 2020
  • Beschluss/Bewilligung der Projekte möglichst frühzeitig, möglichst im März 2020
  • Umsetzung ab April 2020
  • Einreichung des Verwendungsnachweises mit Zahlungsbelegen durch den Projektträger

 

Wird der Verwendungsnachweis für das Projekt nicht zeitgerecht eingereicht, z.B. weil das Projekt nicht rechtzeitig umgesetzt werden konnte oder die Rechnung nicht vorliegt, dann erhält der Letztempfänger keinerlei Förderung; auch dann nicht, wenn für das Projekt Teilrechnungen vorliegen. Es muss komplett abgeschlossen sein. Das Projekt darf in der Abrechnung keinen Cent mehr als 20.000 € (brutto) betragen, ansonsten entfällt die Förderung komplett. Daraus folgt die Empfehlung, dass die Projekte möglichst einfach und standardisiert sein sollten. Abschließend besteht natürlich auch das allgemeine Risiko, dass die Fördermittel nicht für alle Anträge ausreichen und im Ranking einige Projektanträge nicht bedacht werden können.

 

Stellungnahme der Verwaltung

In einem ersten Schritt hat die AktivRegion alle Mitgliedskommunen nach einer ersten Meinung zur Einführung von Regionalbudets befragt. Seitens der Stadtverwaltung Tornesch wurde die Einführung von Regionalbudgets zunächst kritisch beurteilt. Auch die Stadt Wedel und die Gemeinde Heidgraben haben die Einführung zunächst nicht begrüßt. Die sonstigen Mitgliedskommunen haben sich für die Einführung der Regionalbudgets ausgesprochen. Die Stadt Wedel hat sich mittlerweile dazu entschieden der Einführung doch zuzustimmen. Alle Mitgliedskommunen planen in diesem Herbst eine Beteiligung der politischen Gremien in dieser Frage.

 

Kritisch wird seitens der Verwaltung das Verhältnis aus möglichen Fördermitteln in Bezug auf Kofinanzierungsmitteln und Verwaltungsaufwand gesehen. Bei einer Beteiligung aller Kommunen, mit Ausnahme von Heidgraben, läge der jährliche Kofinanzierungsbetrag für die Regionalbudgets für die Stadt Tornesch bei 5.371,41 EUR. Die maximale Investitionssumme je Projekt liegt bei 20.000 EUR, die Förderung dann bei 16.000 EUR (80%). Angenommen die Stadt Tornesch würde ein Kleinsprojekt mit exakt 20.000 EUR Investition (unrealistisch die Summe exakt zu erreichen) beantragen, läge die Differenz aus Kofinanzierung und Fördersumme bei rd. 10.000 EUR. Der Verwaltungsaufwand ist hierbei noch nicht berücksichtigt, ist angesichts der sehr strengen Vorgaben (Durchführung der Maßnahme bis Abrechnung von April bis September) nicht zu unterschätzen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass Mittel durch Überziehung der Ausführungsfristen verloren gehen könnten. Noch kritischer wird dieses Verhältnis bei noch kleineren Maßnahmen gesehen, beispielhaft 10.000 EUR Investitionssumme, 8.000 EUR Förderung, 5.371,41 EUR Kofinanzierung. Es ist außerdem abzusehen, dass die Stadt nicht jedes Jahr ein Projekt in entsprechender Größenordnung wird bewilligt bekommen können. Es stehen jährlich 200.000 EUR für 24 Mitgliedskommunen + Kirchen und gemeinnütziger Träger zur Verfügung. Natürlich muss in diesem Zusammenhang aber auch berücksichtigt werden, dass im Falle einer ablehnenden Haltung der Stadt Tornesch die Kofinanzierungsbeiträge der anderen Kommunen steigen (insbesondere für Wedel) und eine Förderung dann nicht nur für die Stadt Tornesch, sondern auch für Kirchen und gemeinnützige Träger aus der Stadt Tornesch entfällt. Angesichts der aktuellen Haushaltslage sind jedoch derartige Neuausgaben auch durchaus kritisch zu hinterfragen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

X

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

X

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Die Stadt Tornesch spricht sich gegen eine Erweiterung des Grundbudgets der AktivRegion Pinneberger Marsch & Geest e.V. um ein Regionalbudget für Kleinstprojekte aus. Der notwendige Kofinanzierungsbeitrag wird nicht zur Verfügung gestellt.

 

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Anlagen

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