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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/027-3

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Es wird auf die Beschlusslage vom 20.05.2019 sowie die ergänzenden Informationen in der Sitzung am 16.09.2019 hingewiesen.

 

Am 21.10.2019 ist der Verwaltung über das Architektenbüro THEE aus Elmshorn die Entwurfsplanung über die einzelnen zu prüfenden Maßnahmen auf Grundlage des Abstimmungsgespräches mit der Verwaltung vom 04.07.2019 zugegangen. Die vorliegende Planung berücksichtigt wie gewünscht einzelne  Kostenprognosen für eine  Erweiterung der Kindertagesstätte um zwei Gruppenräume (1.335.000,-- €) , für die Herstellung des Brandschutzes lt. Bericht der Brandverhütungsschau (113.000,--€) sowie Umsetzung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen, insbesondere zur Gewährleistung der Hygienevorgaben für Trinkwasser, die Sicherheit der zu betreuenden Kinder sowie Gewährleistung des Arbeitsschutzes (200.000,--€). Eine Planung in Modulbauweise wurde noch nicht erstellt; es bestehen trägerseitig auch Bedenken im Hinblick auf einen Anbau in dieser Weise. 

 

Grundstück und Gebäude sind Eigentum der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch. Bauher für die auszuführenden Maßnahmen ist die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch, in deren Trägerschaft die Einrichtung geführt ist und  durch das KiTa-Werk Hamburg verwaltet wird. Die Refinanzierung der Sanierung sowie ggfs. einer Erweiterung wäre durch eine zu schließende vertragliche Vereinbarung über 25 Jahre zwischen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch und der Stadt Tornesch zu sichern (jährliche Abschreibung zulasten der Standortgemeinde).

 

Der Investitionsaufwand bei Umsetzung aller baulichen Maßnahmen der Sanierung und Erweiterung lt. vorliegender Planung beträgt rd. 1.650.000,-- € incl. der Planungs- und weiterer Honorarkosten (Kostengruppe 700). Die finanziellen Auswirkungen sind noch nicht benannt und wären ggfs. bezogen auf die Beschlussfassung über die zu beratenden Maßnahmen trägerseitig zu ermitteln.

 

Während über die Erweiterung der Einrichtung eine Entscheidung nach Abwägung der Interessenlagen möglich ist, ist sowohl die Erfüllung der Brandschutz- und Trinkwasserhygieneauflagen als auch Gewährleistung des Arbeitsschutes und Maßnahmen zur Sicherheit der zu betreuenden Kinder alternativlos. Sollten die geschobenen Maßnahmen nicht beschlossen und terminiert werden, steht der Einzug der Betriebserlaubnis im Raum.

 

Vor dem Hintergrund der anhaltend starken Nachfrage zu Betreuungsplätzen in den Tornescher Kindertagesstätten, der Zuzüge aus dem Hamburger Umland sowie trotz etwas rückläufiger Geburtenzahlen in 2019 jedoch im Hinblick auf die Bezugsfertigkeit weiterer noch im Bau bzw. in Planung befindlicher familienfreundlicher Wohneinheiten (Tornesch am See) wird verwaltungsseitig empfohlen, neben der erforderlichen Sanierung auch die Erweiterung der Ev.-Lutherischen Kindertagesstätte  umzusetzen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass lt. Stellungnahme der Fachaufsicht für Kindertagesstätten des Kreises Pinneberg die Betriebserlaubnis für eine Fortsetzung der Kinderbetreuung im Bonhoefferhaus ab „Frühjahr 2020“ durch Einrichtung einer „Übergangsgruppe“ als Außenstelle der Ev.-Luth. Kindertagesstätte lt. Beschlusslage vom 18.02.2019 an die Erweiterung der Ev.-Luth. Kindertagesstätte Tornesch gekoppelt ist (Ausnahmegenehmigung).

 

 

Frau Lisa Thee wird an der Sitzung teilnehmen und die Maßnahmen einschließlich Kostenprognosen mittels Beamer-Präsentation vorstellen. Im Anschluss wird Frau Thee bei Bedarf  für ergänzende Erläuterungen sowie Klärung von Fragen zur Verfügung stehen.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e: 365.000

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

N.N.

N.N.

N.N.

N.N.

N.N.

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung)

  1. Den vorliegenden Planungen zur Sanierung und Erweiterung der Ev.-Luth. Kindertagesstätte wird zugestimmt.
  2. Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch wird gebeten, das Bauantragsverfahren einschließlich Antragstellung auf Gewährung von Fördergeldern nach dem Investitionsprogramm 2019 bis 2022 des Landes Schleswig-Holstein sowie der Richtlinie des Kreises Pinneberg zur Inanspruchnahme einer Kreiszuwendung wegen Ausbau der Kinderbetreuung am Standort der Ev.-Luth. Kindertagesstätte in Tornesch einzuleiten.
  3. Die hieraus hervorgehenden finanziellen Auswirkungen zulasten der Betriebskostenfinanzierung für die Einrichtung durch die Stadt Tornesch sind trägerseitig zu ermitteln und möglichst zur Beratung in der nächsten Sitzung zur Entscheidung über die weiteren Schritte vorzulegen.

 


 

 


 

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Anlagen

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