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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/270

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Mit der Richtlinie 2002 / 49 / EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Um auf Länderebene die Umgebungslärmrichtlinie umzusetzen, sind gemäß §§ 47a-f BImSchG von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen. Zu betrachten sind dabei Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr sowie Hauptverkehrsstraßen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Für Tornesch betrifft dies die Bahnlinie Hamburg-Altona – Kiel sowie die BAB 23.

 

Das Büro Lärmkontor GmbH hat die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zur Umsetzung der dritten Runde der Umgebungslärmrichtlinie der EU in der angehängten Form erstellt und entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung des Umgebungslärmes vorgeschlagen. Diese Fortschreibung erfolgt in der Regel nach fünf Jahren.

 

Entsprechend § 47 d Abs. 3 BImSchG soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit der Beteiligung an der Ausarbeitung geschaffen werden. Eine öffentliche Auslegung des Entwurfes fand in der Zeit vom 16.09. bis zum 14.10. statt. Anregungen von Seiten der Bewohner sind nicht eingegangen. Der Lärmaktionsplan ist ein informelles Planungsinstrument und verbreitet keine gesetzlich verbindliche Außenwirkungen bspw. gegenüber den Baulastträgern von Schienen und Straßen.

 

Der Umweltausschuss hat im Rahmen der letzten Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2013 den Beschluss gefasst, dass neben der damals erfassten Situation der L 110 bei der nächsten Fortschreibung die L 107 ebenfalls mit kartiert wird. Dies wurde in dieser Fortschreibung aufgrund der folgenden Gründe nicht durchgeführt. Zum einen ist hier ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegenüber Deutschland bei Nichteinhaltung von Fristen zur Übermittlung der Planinhalte zu nennen. Des Weiteren erschien eine aktualisierte Bewertung der Lärmsituation auf der L 110 (Baumaßnahme des LBV) und der L 107 (Umleitungsstrecke) nicht zielführend und hätte verfälschte Ergebnisse geliefert. Als dritter Punkt sind finanzielle Mehraufwendungen für die zusätzlichen Bewertungen zu nennen. Maßnahmenempfehlungen (z.B. lärmmindernder Asphalt oder Geschwindigkeitsreduzierungen) sind dennoch auch für die beiden Landesstraßen ausgesprochen worden.

 

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Der Umweltausschuss beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in der anliegenden Form, um diese an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung weiterzuleiten.

 

 

 

 


 

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Anlagen

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