Beschlussvorlage - VO/19/270
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Tornesch zur Umsetzung der dritten Runde der Umgebungslärmrichtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Oliver Kath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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18.11.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Mit der Richtlinie 2002 / 49 / EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Um auf Länderebene die Umgebungslärmrichtlinie umzusetzen, sind gemäß §§ 47a-f BImSchG von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen. Zu betrachten sind dabei Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr sowie Hauptverkehrsstraßen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Für Tornesch betrifft dies die Bahnlinie Hamburg-Altona – Kiel sowie die BAB 23.
Das Büro Lärmkontor GmbH hat die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zur Umsetzung der dritten Runde der Umgebungslärmrichtlinie der EU in der angehängten Form erstellt und entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung des Umgebungslärmes vorgeschlagen. Diese Fortschreibung erfolgt in der Regel nach fünf Jahren.
Entsprechend § 47 d Abs. 3 BImSchG soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit der Beteiligung an der Ausarbeitung geschaffen werden. Eine öffentliche Auslegung des Entwurfes fand in der Zeit vom 16.09. bis zum 14.10. statt. Anregungen von Seiten der Bewohner sind nicht eingegangen. Der Lärmaktionsplan ist ein informelles Planungsinstrument und verbreitet keine gesetzlich verbindliche Außenwirkungen bspw. gegenüber den Baulastträgern von Schienen und Straßen.
Der Umweltausschuss hat im Rahmen der letzten Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2013 den Beschluss gefasst, dass neben der damals erfassten Situation der L 110 bei der nächsten Fortschreibung die L 107 ebenfalls mit kartiert wird. Dies wurde in dieser Fortschreibung aufgrund der folgenden Gründe nicht durchgeführt. Zum einen ist hier ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegenüber Deutschland bei Nichteinhaltung von Fristen zur Übermittlung der Planinhalte zu nennen. Des Weiteren erschien eine aktualisierte Bewertung der Lärmsituation auf der L 110 (Baumaßnahme des LBV) und der L 107 (Umleitungsstrecke) nicht zielführend und hätte verfälschte Ergebnisse geliefert. Als dritter Punkt sind finanzielle Mehraufwendungen für die zusätzlichen Bewertungen zu nennen. Maßnahmenempfehlungen (z.B. lärmmindernder Asphalt oder Geschwindigkeitsreduzierungen) sind dennoch auch für die beiden Landesstraßen ausgesprochen worden.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | x | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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933,5 kB
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