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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/272

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 95 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde

für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

 

1. des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages

 

 a) der Erträge und der Aufwendungen im Ergebnisplan des Haushaltsjahres,

 

 b) der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit,

             aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit im Finanz-

             plan des Haushaltsjahres,

 

 c) der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförder-

              ungsmaßnahmen (Kreditermächtigung),

 

 d) der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungser-

              mächtigungen), die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitio-

              nen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,

 

2. des Höchstbetrages der Kassenkredite,

 

3. der Steuersätze (Hebesätze), soweit diese nicht, wie in unserer Stadt, in einer

    anderen Satzung festgesetzt werden,

 

4. der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 4 und 28 GO Abs. 7 letztendlich von der Ratsversammlung zu beschließen.

 

Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Er-gebnisplans und des Finanzplans 2020, soweit es um ihren Fachbereich bzw. Teilhaushalt (Teilergebnis- und Teilfinanzplan) ging, noch nicht beraten. Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Tornesch und einer möglichen Gefährdung der Genehmigung für den Haushalt 2020, kommt der Beratung und Entscheidung in den Fachausschüssen eine besondere Bedeutung zu.

 

Der Ergebnisplan schließt derzeit bei den Erträgen mit einem Gesamtbetrag von   28.404.500 € und bei den Aufwendungen mit einem Gesamtbetrag von 31.750.600 €, somit mit einem Jahresfehlbetrag von 3.346.100 € ab. Diese Zahlen beinhalten keine internen Leistungsverrechnungen (ILV), da diese in der Haushaltssatzung nicht nachgewiesen werden.

 

Die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer werden seit 2014 über eine separate Hebesatzsatzung festgesetzt.

 

Alle weiteren Veränderungen zum Finanzausgleich bitte ich dem beiliegenden Haushaltserlass für das Haushaltsjahr 2020 sowie der darauf basierenden Berechnung der Schlüsselzu-weisung / Kreisumlage zu entnehmen.

 

Zu den Beratungen des Haushaltsplanes 2019 wurde Ihnen als zusätzliche Erläuterung des Gesamtwerkes „Doppischer Haushaltsplan der Stadt Tornesch“ auch der Vorbericht zur Verfügung gestellt. Dieser muss in diesem Jahr für den Haushalt 2020 nachgeliefert werden, da zunächst die Ergebnisse aufgrund der gemeinsamen Anträge der Fraktionen CDU, SPD und FDP zum Haushalt 2020 abgewartet werden sollten.

 

Weitere Erläuterungen ersehen Sie aus den Hinweisen bei den einzelnen Haushaltsansätzen selbst oder erfolgen, soweit gewünscht, mündlich.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Siehe anliegenden Entwurf des Haushaltsplans 2020

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Der Finanzausschuss beschließt, als Empfehlung für die Ratsversammlung, die anliegende Haushaltssatzung 2020 und stimmt damit gleichzeitig dem Ergebnis- und Finanzplan des Haushaltes_2020_in_der_vorgelegten_Form_zu.

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Anlagen

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