Mitteilungsvorlage - VO/19/292
Grunddaten
- Betreff:
-
ÖPNV - Verlegung der Bushaltestelle Hypatia-Str.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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18.11.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der heutige Standort der von den Linien 6668 und 185 angefahrene Haltestelle „Hypatia-Straße“ an der Lise-Meitner-Allee im Businesspark Oha wird benötigt, um eine weitere Grundstückszufahrt zum Betriebsgelände der medac zu errichten. Der Betreiber der Linie, die KViP, benötigt an diesem Endhaltepunkt der Linie 6668 zudem ein Fahrer-WC, da mit der Verlängerung der Linie vom Bahnhof zum Hasweg der Bahnhof mit dem vorhandenen öffentlichen WC nicht mehr Endhaltepunkt sein wird. KViP und Stadt haben sich auf einen direkt westlich angrenzenden neuen Haltestellenstandort geeinigt, in diesem Bereich müsste im Bereich des Grünstreifens zwischen Fahrbahn und Gehweg eine Haltebucht neu errichtet werden. Ein ca. 15 Jahre alter Allee-Baum (Linde) müsste für diese Maßnahme entfallen – eine Neupflanzung an anderer Stelle ist beabsichtigt. Ein Halten des Buses auf der Fahrbahn während der Pausenzeit ist auf Grund des Verkehrsaufkommens und der erforderlichen Schleppkurven im Einmündungsbereich zur Hypatia-Straße nicht sinnvoll. Im Zuge der Verlagerung wird angestrebt, eine barrierefreie Lösung mit Buskapsteinen zu schaffen, um eine bessere ÖPNV-Anbindung der Arbeitsplätze in diesem Bereich zu ermöglichen.
Schon heute wird der Bereich der Haltestelle als Baustellenzufahrt (Bauvorhaben auf dem Gelände der medac) genutzt, parallel werden die Kosten für die Haltebucht mit Buskapsteinen und Wartehaus mit Fahrer-WC ermittelt. In einem nächsten Schritt soll eine Einigung über die Kostenaufteilung zwischen Stadt, KViP und medac erfolgen.
Luftbild mit Kennzeichung des bestehenden und geplanten Haltetstellenstandortes
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt