Beschlussvorlage - VO/19/293
Grunddaten
- Betreff:
-
SPNV-Testbetrieb Uetersen-Tornesch
Anfrage des Streckenbetreibers neg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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18.11.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Wie bereits der Presse zu entnehmen war, beabsichtigt der Betreiber der Bahnstrecke Tornesch-Uetersen, die neg (Norddeutsche Eisenbahngesellschaft), im 1. Quartal 2020 einen ca. 10-tägigen SPNV-Probebetrieb durchzuführen. Beabsichtigt ist das Angebot eines „verdichteten Stundentakts“ (Stundentakt mit ggfls. zusätzlichen Fahrten zur Hauptverkehrszeit) mit Anbindung an die Züge der Nordbahn in Richtung HH-Hbf (RB 61). Es wird geprüft, ob an den Wochenenden darüber hinaus eine Durchbindung der Verbindung bis Pinneberg erfolgen kann.
Bei dem Probebetrieb handelt es sich um ein Angebot der neg, welche in den Wintermonaten die Personal- und Fahrzeugkapazitäten hierfür stellen kann. Der Probebetrieb soll parallel zur laufenden Potenzialanalyse zur „ÖPNV-Verbesserung Tornesch-Uetersen“ durchgeführt werden. Im Gegensatz zu der in der Machbarkeitsstudie genanten Trassenführung wird dabei allerdings lediglich die jetzt vorhandene Gleisinfrastruktur genutzt – dies bedeutet, dass auf Grund der zurzeit abgebauten Gleise im Bereich von Bahnübergängen im Stadtgebiet Uetersen ein Pendelverkehr nur bis zum Ostbahnhof getestet werden kann – und nicht bis zum 1 Km weiter westlich gelegenen Hafen/Finkenbrook nahe des Uetersener Stadtzentrums. Auch im Tornescher Bereich kann der Probebetrieb noch nicht mit einem später ggfls. einzurichtenden regulären Pendelbetrieb gleichgesetzt werden:
- Vorgesehen ist ein weiterer Haltepunkt „Tornesch Rathaus“; dieser wird im Probebetrieb auf Grund der vorhandenen Lärmschutzwand nicht eingerichtet, der ca. 340 m entfernte Haltepunkt Basshorn/Bierbahnhof wird jedoch auch im Probebetrieb realisiert;
- zudem würde im Zuge eines regulären Betriebs an der „großen Kreuzung“ (Jürgen-Siemsen-Str./Esinger Str./Ahrenloher Str./Friedrichstr.) später ein Umbau der Lichtsignalanlagen erfolgen, um bei Bahn-Querung des Bahnübergangs längere Rotphasen bei für den Kfz-Verkehr zu vermeiden; für die Zeit des Probebetriebs wird die neg jedoch zusätzliches Personal vor Ort platzieren, um die Schließzeiten des Bahnübergangs Esinger Str. zu minimieren.
- Ein barrierefreier Betrieb kann auf Grund der Fahrzeuge und provisorischen Zugänge noch nicht gewährleistet werden.
Es liegt uns nun eine schriftliche Anfrage der neg vor: Auf dem Gebiet der Stadt Tornesch ist ein Haltepunkt im Bereich des Bahnhofsvorplatzes vorgesehen; im beigefügten Plan wurde ein Standort in Höhe der Bushaltestelle dargestellt, in Abstimmung mit der Stadt wird jedoch ein geeignerter Standort noch vor Ort festgelegt. Es sind Holzkonstruktionen als provisorische Zugänge vorgesehen, für die Sicherheit ist der Betreiber verantwortlich. Der Stadt entstehen keine Kosten.
Weitere Informationen sind dem beigefügten Schreiben zu entnehmen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | x | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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899,5 kB
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