Beschlussvorlage - VO/19/298
Grunddaten
- Betreff:
-
Fraktionsantrag der SPD-Fraktion: Antrag auf Einrichtung eines Schutzstreifens an der Esinger Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Oliver Kath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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18.11.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sehr geehrte Frau Sydow-Graen,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Mitglieder des Umweltausschusses,
in der Sitzung des Umweltausschusses vom 6. Mai diesen Jahres berichtete die Verwaltung,
dass das Verkehrsentwicklungskonzept 2013-2017 die Einrichtung eines Schutzstreifens entlang der Esinger Straße anregt. Aufgrund der Breite und der Verkehrszahlen liegen dort die Voraussetzungen dafür vor. Dies bestätigte uns auch der Landesbetrieb Straßenbau und
Verkehr SH (LBV).
Dies möchten wir gerne in unserem Antrag aufgreifen.
Voraussetzungen für die Einrichtung eines beidseitigen Schutzstreifens sind laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) eine verbleibende Fahrbahnbreite für Kraftfahrzeuge von mindestens 4,5 Metern sowie eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 30 und 50
Stundenkilometern. Anwendung kann ein beidseitiger Schutzstreifen bei Kfz-Verkehrsstärken
zwischen 300 und 1.800 Kraftfahrzeugen pro Stunde (Ist: 500 Kraftfahrzeuge pro Stunde in
2013) und einer Gesamtfahrbahnbreite ab 7 Metern (Ist: 8 Meter) finden.
Die laut ERA erforderliche Fahrbahnbreite sieht die SPD im gesamten Bereich zwischen der
Einfahrt zum Bahnhof, Höhe Stadtwerke/Sparkasse und der Einmündung In de Hörn/Wischmöhlenweg als gegeben an. Davor bzw. danach müsste der Schutzstreifen wieder auf den gemeinsamen Fuß- und Radweg zurückgeführt werden.
Abbildung: Markierung beidseitiger Schutzstreifen. Durch die farbige Furtmarkierung erhöht sich die Sicherheit für Radfahrende zusätzlich (Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, BW)
Die hohe Anzahl an Radfahrenden, die entlang der Esinger Straße fahren (Ist: 650 Fahrräder/24 Stunden in 2013), legt ohnehin eine bauliche Trennung von Fuß- und Radweg durch
die Einrichtung eines Schutzstreifens nahe.
Aufgrund der zahlreichen Einmündungen von Nebenstraßen regt die SPD an diesen Stellen
eine farbige Markierung der Furten an. Diese erhöhen die Sichtbarkeit des Schutzstreifens
und damit die Sicherheit der Radfahrenden. In anderen Bundesländern, aber auch in unserer
Nachbarstädten Elmshorn und Uetersen findet dies bereits vielfach Anwendung.
Auch die Führung des Radverkehrs über die Kreuzung Esinger Straße/Ahrenloher Straße/
Friedrichstraße ist nicht optimal gelöst. Aktuell müssen Radfahrende in Richtung Heidgraben
an der Ampel absteigen, ihre Fahrräder über die Kreuzung schieben, werden dann auf den
viel zu schmalen und verwinkelten Fußweg geführt und müssen sich dann wieder in den fließenden Verkehr auf der Friedrichstraße einfädeln.
Im Rahmen eines Konzeptes für die Esinger Straße sollte dies auch Berücksichtigung finden.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Die Kosten sind noch zu kalkulieren und lagen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht
vor. Eventuell kann ein Teil der Kosten für die Detailplanung und Kostenermittlung vom LBV
übernommen werden, da es sich bei der Esinger Straße und der Friedrichstraße um eine
Landesstraße (L107) handelt.
Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung damit, ein Planungsbüro mit der Detailplanung eines Schutzstreifens entlang der Esinger Straße zu beauftragen. Dabei sind die Einmündungen, die Knotenbereiche und der Übergang in die Friedrichstraße zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Detailplanung sollen außerdem die Kosten für die Einrichtung des Schutzstreifens ermittelt werden und im Anschluss geprüft werden, ob und in welcher Höhe diese
vom LBV übernommen werden können.
Die Ergebnisse sollen dem Umweltausschuss in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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189,6 kB
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