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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/298

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sehr geehrte Frau Sydow-Graen,

sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

sehr geehrte Mitglieder des Umweltausschusses,

 

in der Sitzung des Umweltausschusses vom 6. Mai diesen Jahres berichtete die Verwaltung,

dass das Verkehrsentwicklungskonzept 2013-2017 die Einrichtung eines Schutzstreifens entlang der Esinger Straße anregt. Aufgrund der Breite und der Verkehrszahlen liegen dort die Voraussetzungen dafür vor. Dies bestätigte uns auch der Landesbetrieb Straßenbau und

Verkehr SH (LBV).

 

Dies möchten wir gerne in unserem Antrag aufgreifen.

 

Voraussetzungen für die Einrichtung eines beidseitigen Schutzstreifens sind laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) eine verbleibende Fahrbahnbreite für Kraftfahrzeuge von mindestens 4,5 Metern sowie eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 30 und 50

Stundenkilometern. Anwendung kann ein beidseitiger Schutzstreifen bei Kfz-Verkehrsstärken

zwischen 300 und 1.800 Kraftfahrzeugen pro Stunde (Ist: 500 Kraftfahrzeuge pro Stunde in

2013) und einer Gesamtfahrbahnbreite ab 7 Metern (Ist: 8 Meter) finden.

 

Die laut ERA erforderliche Fahrbahnbreite sieht die SPD im gesamten Bereich zwischen der

Einfahrt zum Bahnhof, Höhe Stadtwerke/Sparkasse und der Einmündung In de Hörn/Wischmöhlenweg als gegeben an. Davor bzw. danach müsste der Schutzstreifen wieder auf den gemeinsamen Fuß- und Radweg zurückgeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung: Markierung beidseitiger Schutzstreifen. Durch die farbige Furtmarkierung erhöht sich die Sicherheit für Radfahrende zusätzlich (Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, BW)

 

 

Die hohe Anzahl an Radfahrenden, die entlang der Esinger Straße fahren (Ist: 650 Fahrräder/24 Stunden in 2013), legt ohnehin eine bauliche Trennung von Fuß- und Radweg durch

die Einrichtung eines Schutzstreifens nahe.

 

Aufgrund der zahlreichen Einmündungen von Nebenstraßen regt die SPD an diesen Stellen

eine farbige Markierung der Furten an. Diese erhöhen die Sichtbarkeit des Schutzstreifens

und damit die Sicherheit der Radfahrenden. In anderen Bundesländern, aber auch in unserer

Nachbarstädten Elmshorn und Uetersen findet dies bereits vielfach Anwendung.

 

Auch die Führung des Radverkehrs über die Kreuzung Esinger Straße/Ahrenloher Straße/

Friedrichstraße ist nicht optimal gelöst. Aktuell müssen Radfahrende in Richtung Heidgraben

an der Ampel absteigen, ihre Fahrräder über die Kreuzung schieben, werden dann auf den

viel zu schmalen und verwinkelten Fußweg geführt und müssen sich dann wieder in den fließenden Verkehr auf der Friedrichstraße einfädeln.

 

Im Rahmen eines Konzeptes für die Esinger Straße sollte dies auch Berücksichtigung finden.

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Die Kosten sind noch zu kalkulieren und lagen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht

vor. Eventuell kann ein Teil der Kosten für die Detailplanung und Kostenermittlung vom LBV

übernommen werden, da es sich bei der Esinger Straße und der Friedrichstraße um eine

Landesstraße (L107) handelt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung damit, ein Planungsbüro mit der Detailplanung eines Schutzstreifens entlang der Esinger Straße zu beauftragen. Dabei sind die Einmündungen, die Knotenbereiche und der Übergang in die Friedrichstraße zu berücksichtigen.

 

Im Rahmen der Detailplanung sollen außerdem die Kosten für die Einrichtung des Schutzstreifens ermittelt werden und im Anschluss geprüft werden, ob und in welcher Höhe diese

vom LBV übernommen werden können.

 

Die Ergebnisse sollen dem Umweltausschuss in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

 

 

 

 

 


 

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Anlagen

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