Beschlussvorlage - VO/19/303
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanung 2020 für den Teilhaushalt 4
hier: Beratung über die Hinweise des Innenministeriums - Antrag des Finanzausschusses vom 06.11.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Rene Goetze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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02.12.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen der Haushaltsberatung gilt es zu berücksichtigen, dass der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 06.11.19 2 Anträge für den Bau- und Planungsausschuss beraten und beschlossen hat. Über die Anträge des Ausschusses ist zu beraten.
Antrag 2 lautet wie folgt (Bezug zur Anlage):
1. Die Hinweise des Innenministeriums sollen komplett abgearbeitet werden.
2. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt den zweiten Abschnitt des Anhangs dieses Antrages zu bearbeiten und das Ergebnis zum Finanzausschuss am 11.12.2019 vorzulegen.
3. Die Fachausschüsse werden beauftragt den dritten Abschnitt des Anhanges dieses Antrages zu bearbeiten und das Ergebnis zum Finanzausschuss am 11.12.2019 vorzulegen.
Die Fachausschüsse werden beauftragt den dritten Abschnitt des Anhanges des Antrages zu bearbeiten und das Ergebnis zum Finanzausschuss am 11.12.2019 vorzulegen. Folgende Punkte werden im dritten Abschnitt in Zuständigkeit des Ausschusses benannt:
I. Beschränkung der Aufwendungen
1. Keine Steigerung der Zuschüsse an Vereine und Verbände und auf das Notwendige beschränkt. - Alle Ausschüsse
3. Kritische Überprüfung aller freiwilligen Leistungen - Alle Ausschüsse
13. Auftrag alle Versicherungsverträge überprüfen. Älter als 3 Jahre, kündigen, neu ausschreiben. - Alle Ausschüsse
Hinweis der Verwaltung: Überprüfung möglich.
21. Überprüfung Kosten für amtliche Bekanntmachungskästen. – Bekanntmachungskästen am Bahnhof, Mieten erhöhen oder ganz abschaffen. - BA
Hinweis der Verwaltung: Für die Vorhaltung der Bekanntmachungskästen am Bahnhof besteht keine rechtliche Notwendigkeit.
23. Energiebewirtschaftung: kontinuierliches Energie- und Kostencontrolling, Aufgabe Gebäude- und Liegenschaftsmanagement gesteuert durch Bauausschuss. - BA
Hinweis der Verwaltung: Für ein weitreichendes Energiemanagement steht derzeit kein Personal zur Verfügung. Kostenkontrolle, Verbrauchdatenerfassung usw. erfolgt durch den FD Bauverwaltung.
24. Einsparpotentiale nutzen bei der Straßenbeleuchtung. Maßnahme in Tornesch ist abgeschlossen. Gibt es Möglichkeiten an der Fußgängerbrücke? - BA
Hinweis der Verwaltung: Erste Maßnahmen werden möglicherweise am Bahnhof und Mooreger Weg erprobt. Neue Straßenbeleuchtung wird ausschließlich mit LED geplant. Bezüglich der Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung gibt es einen Grundsatzbeschluss aus 2017.
II. Ausschöpfung Ertragsquellen
9. Erhebung von Straßenreinigungsgebühren. – BA
Hinweis der Verwaltung: Die Straßenreinigungspflicht ist durch Satzung auf die Anlieger übertragen.
10. Erhebung von Parkgebühren. Der Aufwand ein System zu installieren wäre möglicherweise höher, als der Nutzen. – BA
Hinweis der Verwaltung: Diesbezüglich gab es bislang noch keine Überlegungen. Weite Teile der Parkflächen am Bahnhof befinden sich nicht im Eigentum der Stadt.
11. Erhebung Sondernutzungsgebühren. Letzte Anpassung 2002. – BA
Hinweis der Verwaltung: Das Ordnungsamt plant derzeit eine Überarbeitung der entsprechenden Satzung.
29. Mietanpassungen und /oder Veräußerung von Gebäuden. Mietanpassungen GGT. – FA Mietanpassungen Stadt – BA, FA? Den Ortskernentwicklungsplan mit den vorhandenen Immobilien endgültig beraten, beschließen und die Gebäude verkaufen. – BA
Hinweis der Verwaltung: Mietanpassungen sind im Hauptausschuss ebraten worden. Über die Entwicklung des Ortskerns entscheidet der Bau- und Planungsausschuss.
III. Weitere Maßnahmen
6. Zusammenarbeit von Gemeinden bei der Unterhaltung von Bauhof, Bücherei, VHS, Archiv. Teilweise findet Zusammenarbeit bereits statt. Bauhof noch nicht. Möglichkeiten? - BA + HA?
Hinweis der Verwaltung: In Bezug auf den Bauhof ist anzumerken, dass es bereits informelle Zusammenarbeiten mit dem Kreisbauhof (z.B. Maschinenausleih) sowie Vereinbarungen im Winterdienst gibt. Diese sollten, wo möglich, ausgebaut werden. Darüber hinaus gehend sollte auch mit der Stadt Uetersen über eine mögliche Kooperation der Bauhöfe gesprochen werden.
17. Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Bauhofes. Installation eines Zeiterfassungssystems, um die notwendigen Daten zur Überprüfung erheben zu können, in 2020. - BA
Hinweis der Verwaltung: Zu diesem Themenkomplex hat die Verwaltung dem Hauptausschuss am 17.06.2019 einen Sachstandsbericht vorgelegt und vorgetragen. Darüber hinaus gehend wurde dem Finanzausschuss eine Sachstandsvorlage vorgelegt. Es wurde dargelegt, wie der Bauhof zukünftig wirtschaftlich optimal ausgelastet sein könnte. Das Modell wurde zusammen mit dem Bauhofleiter und dem Stellvertreter erarbeitet und es wurden mehrere Bauhöfe besucht, die dieses Auftragsmodell schon einsetzen.
Die Auslastung und Wirtschaftlichkeit kann durch eine Auftragsverwaltung erreicht werden. Auftraggeber sind die notwendigen Arbeiten, die sich aus den Katastern ergeben, und von internen und externen Auftraggebern. Der Bauhofleiter muss entscheiden, wie er den Auftrag am wirtschaftlichsten abarbeitet. Dabei wird er von einer entsprechenden Software unterstützt. Hierfür findet gerade eine Markterkundung statt. Für die Pflege des Graben- und Grünflächenkatasters und des Baumkatasters wurden Stellenanteile innerhalb des Bauhofpersonal akquiriert. Der Mitarbeiter wird deshalb noch 2019 vom Bauhof in das Rathaus umgesetzt werden. Die Kataster bilden auch eine hervorragende Grundlage für die Festlegung von Standards und Auswertungen, z.B. in der Grünflächenpflege, die seitens der Kommunalpolitik bei der Haushaltssteuerung über Ziele festgelegt werden sollen.
24. Übertragung der technischen und kaufmännischen Betreuung aller kommunaler Liegenschaften an ein zentrales Gebäudemanagement. Einschalten von freiberuflich Tätigen. Genaue Aufgaben für das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement definieren. - BA
Hinweis der Verwaltung: Die technische und kaufmännische Betreuung aller kommunalen Liegenschaften ist weitgehend im Amt für Bauen, Planung und Umwelt zentralisiert. Eine Ausnahme bildet hierbei die kaufmännische Betreuung der Obdachlosen- und Asylunterkünfte sowie die kaufmännische Betreuung der stadteigenenen Wohnungen (Vermietung). Eine externe Betreuung letztgenannter Liegenschaften durch z.B. eine private Hausverwaltung wird angesichts der geringen Anzahl von Liegenschaften für nicht sinnvoll erachtet.
25. Regelmäßige und gebündelte Ausschreibungen von Wartungsverträgen für technische Anlagen. Dringend erforderlich inkl. E-Check. - BA + HA
Hinweis der Verwaltung: Diese Vorgabe wurde wo möglich und sinnvoll bereits in der Vergangenheit berücksichtigt. In einzelnen Bereichen, z.B. E-Check, gibt es aber durchaus noch Verbesserungspotential, welches genutzt werden sollte.
35. Überprüfung der kommunalen Gebäudereinigung. Kw-Vermerk einrichten. Reinigungsintervalle senken. - BA+HA
Hinweis der Verwaltung: Zu diesem Themenkomplex hat die Verwaltung dem Hauptausschuss am 17.06.2019 einen Sachstandsbericht vorgelegt und vorgetragen. Darüber hinaus gehend wurde dem Finanzausschuss eine Sachstandsvorlage vorgelegt. Die sich aus den Untersuchungen ergebenen Handlungsmöglichkeiten liegen aus Sicht der Verwaltung in der Zuständigkeit des Hauptausschusses.
36. Überprüfung der Reinigungsintervalle bei der Straßenreinigung und Gebäudereinigung. Siehe 35. - BA
Hinweis der Verwaltung: Gebäudereinigung = siehe 35. Die Straßenreinigung ist in weiten Teilen durch Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übertragen. Die Stadt lässt die in der Straßenreinigungssatzung ausgenommenen Hauptverkehrsstraßen (Landes- und Kreisstraßen) monatlich reinigen (Besenwagen). Einzig der Bereich der Bahnunterführung wird häufiger gereinigt. Eine Ausnahme bilden besondere Verunreinigungen, z.B. durch Sylvester oder extremen Laubfall. Die Reinigung der Verkehrsflächen vor städtischen Grundstücken (Verpflichtung der Stadt nach Straßenreinigungssatzung analog aller Anlieger) erfolgt ebenfalls monatlich.
37. Überprüfung der Standards bei der Pflege öffentlicher Grünflächen. Prüfung einer Einbindung von Vereinen und Anliegern in die Pflege der Grünflächen. Standards und Intervalle senken. - BA
Hinweis der Verwaltung: Das unter 17. benannte Grünflächen- und Grabenkataster im Zusammenhang mit einer automatisierten Auftragsverwaltung bietet zukünftig die Möglichkeit, den unterschiedlichen Grünflächen verschiedene Pflegequalitäten zuzuordnen. Sobald alle Flächen erfasst und mit der heute bestehenden Pflege abgeglichen sind kann z.B. in Kategorien (A-D) gearbeitet werden. Das Kataster erstellt dann je nach gewählter Qualität automatisierte Aufträge aus dem Katatser für die Grünflächen im Stadtgebiet und teilt diese in Wochenplänen sinnvoll nach Lage und Tätigkeit ein. Die Arbeit mit dem Kataster wird in 2020 Schritt für Schritt mit vorhandenem Personal intensiviert.
39. Bei Schulträgern mehrerer Schulen Bildung eines Hausmeisterteams, das schulübergreifend eingesetzt wird. Wird in Tornesch bereits gemacht, sogar inkl. KiTas. - BA
Hinweis der Verwaltung: Der Hausmeisterservice ist für alle Schulen und Kindergärten flexibel im Einsatz.
IV. Hinweise
3. Eine Beschränkung der Bauunterhaltungsmittel kann für das Ziel einer mittelfristigen Haushaltskonsolidierung kontraproduktiv sein. Die Unterhaltungs- und Bauunterhaltungskonten überprüfen und vertretbare Kürzungen vornehmen, ohne die Substanz zu gefährden. - BA
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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