VHS Beschlussvorlage - VO/19/314
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf temporäre Reduzierung des Fehlbetrages zur Deckung des Finanzbedarfes der VHS - Möglichkeiten der temporären Umsetzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- VHS Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zweckverband VHS Tornesch-Uetersen alt
- Bearbeiter:
- Rositsa Scalisi
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verbandsversammlung VHS Tornesch-Uetersen
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Entscheidung
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04.12.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung des Zweckverbandes VHS Tornesch-Uetersen am 13.11.2019 wurde entschieden, dass über den Haushalt des Zweckverbandes für das Jahr 2020 in einer zusätzlichen Sitzung am 04.12.2019 beschlossen werden soll.
Zur Deckung des Finanzbedarfes ist in der Verbandssatzung Folgendes geregelt:
§ 14
Haushaltsplanung und Deckung des Finanzbedarfes
(zu beachten: §§ 15, 16 GkZ)
1….
2……
3.Die Städte vereinbaren, für die Laufzeit dieses Vertrages einen jährlichen Fehlbetrag von insgesamt 245.000,00 € festzuschreiben. Dieser Fehlbetrag wird von der Stadt Tornesch mit 195.000,00 € und von der Stadt Uetersen mit 50.000,00 € als jeweiliger Zuschuss getragen.
4.Ergibt sich aufgrund der jährlich zu erstellenden Jahresrechnung ein Überschuss, so ist der Überschuss als Gewinnvortrag für das Folgejahr vorzutragen. Ergibt sich ein Jahresverlust, so ist die Differenz durch einen Überschuss des Zweckverbandes, bzw. durch einen höheren Zuschuss der Stadt Tornesch auszugleichen.
Die haushaltswirtschaftliche Entwicklung der VHS ist der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:
Jahr | Ist-Ergebnis Ergebnisplan | Eigenkapital | Darunter |
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Allg. Rücklage | Ergebnis-rücklage | Liquide Mittel | |||
2013 | 16.023,63 € | 200.272,87 € | 147.399,39 € | 36.849,85 € | 170.067,31 € |
2014 | 6.585,55 € | 206.858,42 € | 160.218,30 € | 40.054,57 € | 180.546,53 € |
2015 | 9.935,41 € | 216.793,83 € | 165.486,74 € | 41.371,68 € | 217.782,80 € |
2016 | 142.998,89 € | 359.792,72 € | 173.435,06 € | 43.358,77 € | 325.186,98 € |
2017 | 48.218,79 € | 408.011,51 € | 287.834,18 € | 71.958,54 € | 306.661,08 € |
2018 | 61.809,36 € | 421.602,08 € | 287.834,18 € | 71.958,54 € | 356.615,46 € |
Die VHS verfügt damit über eine gute wirtschaftliche Ausgangslage, während die haushaltswirtschaftliche Lage der Verbandsmitglieder aufgrund steigender Aufgaben eine weniger gute Entwicklung haben. Vorschlag der Stadt Tornesch ist es deshalb, die Zuschüsse zum Fehlbetrag der VHS zumindest temporär zu kürzen. Hierfür gibt es verschiedene Lösungsansätze:
- Kürzung des Zuschusses durch Satzungsänderung:
Der von den Mitgliedskommunen zu leistende Fehlbetrag ist in der Satzung festgeschrieben. Eine Satzung kann nur durch eine Satzung geändert werden. Eine Satzungsänderung kann kurzfristig mit Beschluss der Verbandsversammlung und anschließender Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vorgenommen werden. Die Änderung der Satzung wird für erforderlich gehalten, weil diese keine Regelung für die Auflösung von Rücklagen enthält. Jedoch wird es in der Kürze der verbleibenden Zeit nicht mehr möglich sein, Regelungen zu vereinbaren und die Satzung zu ändern. Über eine klarstellende Regelung sollte im Jahr 2020 beraten werden.
- Kürzung des Zuschusses durch bilaterale Vereinbarund der Verbandsmitglieder
Die zweite Möglichkeit wäre eine bilaterale Lösung mittels Beschluss zwischen den Städten Uetersen und Tornesch, nämlich für eine bestimmte Zeit den Zuschuss um die Hälfte zu reduzieren. Die Verbandsversammlung sollte für ihre Haushaltsplanung zumindest darüber Kenntnis erhalten; dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 04.11.2019 übermittelt. Da der Verband aber einen vertraglichen Anspruch auf den Fehlbetrag hat, wäre diese Lösung grundsätzlich möglich, jedoch unter Heranziehung des Satzungsinhaltes rechtlich zumindest zweifelhaft. Wenn sich jedoch VHS-Leitung und beide Verbandmitglieder dahingehend einigen, würde diese Möglichkeit bestehen. Sofern die Einigung nicht zu erzielen ist, müsste die Verbandsvorsteherin und Antragstellerin dieser Lösung selbst widersprechen.
- Erstattung durch den Zweckverband:
Die Verbandssatzung regelt, wie mit einem Überschuss zu verfahren ist. Dieser ist als Gewinnvortrag zu verbuchen und der Ergebnisrücklage zuzuführen, was in den vergangen Jahren auch so umgesetzt wurde. Die Satzung enthält leider keine Regelungen über die Verwendung der Ergebnisrücklage und wie die Entscheidung darüber getroffen wird. Deshalb wäre aus hiesiger Sicht nur folgende Verfahrensweise in Ermangelung einer Satzungsregelung rechtlich nicht zu beanstanden und umsetzbar:
Der Ergebnisplan der VHS muss einen Fehlbetrag ausweisen. Dies würde erreicht werden, indem sie eine Position „Rückzahlung von Zuschüssen“ in ihren Haushalt einplant. So besteht die Möglichkeit Erstattungen in Höhe eines möglichen Reduzierungsbetrages an die Verbandskommunen vornehmen zu können. Diese temporäre „Kürzung“ bedarf der Veranschlagung im Haushalt 2020, der der Zustimmung der Verbandsversammlung bedarf.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
| 123.000 | 123.000 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Der Zweckverband Volkshochschule Tornesch – Uetersen erstattet im Haushaltsjahr 2020 den Verbandsmitgliedern die Hälfte des jeweils überwiesenen Zuschusses zur Fehlbetragsabdeckung (Lösung zu 3., Stadt Tornesch 97.500 € und Stadt Uetersen 25.000 €).
Im Jahr 2020 soll eine klarstellende Regelung zu § 14 der Verbandssatzung gefunden werden. Die Verbandsvorsteherin wird gebeten, Lösungsvorschläge zum Einsatz und der Verwendung der Ergebnisrücklage oder einem eventuellen Fehlbetrag vorzulegen.