Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

VHS Beschlussvorlage - VO/19/314

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

 

In der Sitzung des Zweckverbandes VHS Tornesch-Uetersen am 13.11.2019 wurde entschieden, dass über den Haushalt des Zweckverbandes für das Jahr 2020  in einer zusätzlichen  Sitzung am 04.12.2019 beschlossen werden soll.

 

Zur Deckung des Finanzbedarfes ist in der Verbandssatzung Folgendes geregelt:

 

 

§ 14

Haushaltsplanung und Deckung des Finanzbedarfes

(zu beachten: §§ 15, 16 GkZ)

1….

2…… 

3.Die Städte vereinbaren, für die Laufzeit dieses Vertrages einen jährlichen Fehlbetrag von insgesamt 245.000,00 € festzuschreiben. Dieser Fehlbetrag wird von der Stadt Tornesch mit 195.000,00 € und von der Stadt Uetersen mit 50.000,00 € als jeweiliger Zuschuss getragen.

4.Ergibt sich aufgrund der jährlich zu erstellenden Jahresrechnung ein Überschuss, so ist der Überschuss als Gewinnvortrag für das Folgejahr vorzutragen. Ergibt sich ein Jahresverlust, so ist die Differenz durch einen Überschuss des Zweckverbandes, bzw.  durch einen höheren Zuschuss der Stadt Tornesch auszugleichen.

 

Die haushaltswirtschaftliche Entwicklung der VHS ist der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:

 

Jahr

Ist-Ergebnis Ergebnisplan

Eigenkapital

Darunter

 

Allg. Rücklage

Ergebnis-rücklage

Liquide Mittel

2013

16.023,63 €

200.272,87 €

147.399,39 €

36.849,85 €

170.067,31 €

2014

6.585,55 €

206.858,42 €

160.218,30 €

40.054,57 €

180.546,53 €

2015

9.935,41 €

216.793,83 €

165.486,74 €

41.371,68 €

217.782,80 €

2016

142.998,89 €

359.792,72 €

173.435,06 €

43.358,77 €

325.186,98 €

2017

48.218,79 €

408.011,51 €

287.834,18 €

71.958,54 €

306.661,08 €

2018

61.809,36 €

421.602,08 €

287.834,18 €

71.958,54 €

356.615,46 €

 

Die VHS verfügt damit über eine gute wirtschaftliche Ausgangslage, während die haushaltswirtschaftliche Lage der Verbandsmitglieder aufgrund steigender Aufgaben eine weniger gute Entwicklung haben. Vorschlag der Stadt Tornesch ist es deshalb, die Zuschüsse zum Fehlbetrag der VHS zumindest temporär zu kürzen. Hierfür gibt es verschiedene Lösungsansätze:

 

 

  1. Kürzung des Zuschusses durch Satzungsänderung:

 

Der von den Mitgliedskommunen zu leistende Fehlbetrag ist in der Satzung festgeschrieben. Eine Satzung kann nur durch eine Satzung geändert werden. Eine Satzungsänderung kann kurzfristig mit Beschluss der Verbandsversammlung und anschließender Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vorgenommen werden. Die Änderung der Satzung wird für erforderlich gehalten, weil diese keine Regelung für die Auflösung von Rücklagen enthält. Jedoch wird es in der Kürze der verbleibenden Zeit nicht mehr möglich sein, Regelungen zu vereinbaren und die Satzung zu ändern. Über eine klarstellende Regelung sollte  im Jahr 2020 beraten werden.

 

  1. Kürzung des Zuschusses durch bilaterale Vereinbarund der Verbandsmitglieder

 

Die zweite Möglichkeit wäre eine bilaterale Lösung mittels Beschluss  zwischen den Städten Uetersen und Tornesch, nämlich für eine bestimmte Zeit den Zuschuss um die Hälfte zu reduzieren. Die Verbandsversammlung sollte für ihre Haushaltsplanung zumindest darüber Kenntnis erhalten; dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 04.11.2019 übermittelt. Da der Verband aber einen vertraglichen Anspruch auf den Fehlbetrag hat, wäre diese Lösung grundsätzlich möglich,  jedoch unter Heranziehung des Satzungsinhaltes rechtlich zumindest zweifelhaft. Wenn sich jedoch VHS-Leitung und beide Verbandmitglieder dahingehend einigen, würde diese Möglichkeit bestehen. Sofern die Einigung nicht zu erzielen ist, müsste die Verbandsvorsteherin und Antragstellerin  dieser Lösung selbst widersprechen.

 

  1. Erstattung durch den Zweckverband:

 

Die Verbandssatzung regelt, wie  mit einem Überschuss zu verfahren ist. Dieser ist als Gewinnvortrag zu verbuchen und der Ergebnisrücklage zuzuführen, was in den vergangen Jahren auch so umgesetzt wurde. Die Satzung enthält leider keine Regelungen über die Verwendung der Ergebnisrücklage und wie die Entscheidung darüber getroffen wird.  Deshalb wäre aus hiesiger Sicht nur folgende Verfahrensweise in Ermangelung einer Satzungsregelung  rechtlich nicht zu beanstanden und umsetzbar:

 

Der Ergebnisplan der VHS muss einen Fehlbetrag ausweisen.  Dies würde erreicht werden, indem sie eine Position „Rückzahlung von Zuschüssen“ in ihren Haushalt einplant. So besteht die Möglichkeit Erstattungen in Höhe eines möglichen Reduzierungsbetrages an die Verbandskommunen vornehmen zu können. Diese temporäre „Kürzung“ bedarf der Veranschlagung im Haushalt 2020, der der Zustimmung der Verbandsversammlung bedarf.  

 

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

123.000

123.000

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Der Zweckverband Volkshochschule Tornesch – Uetersen erstattet im Haushaltsjahr 2020 den Verbandsmitgliedern die Hälfte des jeweils überwiesenen Zuschusses zur Fehlbetragsabdeckung (Lösung zu 3., Stadt Tornesch 97.500 € und Stadt Uetersen 25.000 €).

 

Im Jahr 2020 soll eine klarstellende Regelung zu § 14 der Verbandssatzung gefunden werden. Die Verbandsvorsteherin wird gebeten, Lösungsvorschläge zum Einsatz und der Verwendung der Ergebnisrücklage oder einem eventuellen Fehlbetrag vorzulegen.  

Loading...