Beschlussvorlage - VO/19/320
Grunddaten
- Betreff:
-
Sperrvermerk bei den Produktkonten 551100.531859 (Zuschuss an den Kleingartenverein) und 551100.524100 (Bewirtschaftungskosten Kleingartenanlagen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Rene Goetze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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03.02.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.11.2019 beschlossen, dass die Haushaltsmittel für 2020 bei den Produktkonten 551100.531859 (Zuschuss an den Kleingartenverein) und 551100.524100 (Bewirtschaftungskosten Kleingartenanlagen) zunächst mit einem Sperrvermerk versehen werden. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass der Sperrvermerk vom Umweltausschuss aufgehoben werden kann, sobald der Vertrag/Vereinbarung zwischen Stadt und Kleingartenverein vorliegt und die Kostenübernahme weiterhin befürwortet wird.
Hierzu folgende Erläuterungen:
Produktkonto 551100.531859 (Zuschuss an den Kleingartenverein), Ansatz 1.400 EUR
Im Haushalt wurden Mittel in Höhe von 1.400 EUR vorgesehen. Dieser Betrag wird bereits seit mehreren Jahren veranschlagt. Der Kleingartenverein erhält bereits seit meheren Jahrzehnten einen jährlichen, freiwilligen Zuschuss in Höhe von 400 EUR für die Unterhaltung der Kleingartenanlagen. Grundlage sind Beschlüsse des damaligen Kleingartenausschusses. Im Jahre 2014 hat der Umweltausschuss außerdem beschlossen (VO/14/815), dass dem Kleingartenverein ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR für das Schreddern von Gartenabfällen gewährt wird. Hintergrund dieser Zuschussgewährung war in 2014, dass bis dahin die Stadt Tornesch durch den Bauhof die beim Verein anfallenden Gartenabfälle geschreddert hatte. Mit Verkauf des städtischen Schredders in 2014 entfiel diese Möglichkeit und es musste eine Firma beauftragt werden. Der Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR wird dem Verein jedoch nicht pauschal ausgezahlt, sondern es werden konkret angefallene Rechnungen für das Schreddern bis zu einer Maximalsumme von 1.000 EUR übernommen. Die Schreddermaßnahmen werden vorweg angekündigt. In den Jahren 2016-2019 sind jährlich Kosten zwischen 700-900 EUR für das Schreddern angefallen, die maximale Zuschusszusage wurde insofern nicht in Anspruch genommen.
Der Ansatz in Höhe von 1.400 EUR setzt sich somit aus dem tatsächlichen Zuschuss in Höhe von 400 EUR für Unterhaltungsaufwand sowie den Kosten für Schredderarbeiten bis maximal 1.000 EUR zusammen.
Produktkonto 551100.524100 (Bewirtschaftungskosten), Ansatz 4.000 EUR
Aus dem Produktkonto „Bewirtschaftungskosten“ sind in den vergangenen Jahren folgende Kosten beglichen worden:
1) Grundsteuer (aktuell ca. 543,47 EUR)
2) Rattenbekämpfung (1.400-1.800 EUR)
Der Ansatz in Höhe von 4.000 EUR ist in den vergangenen Jahren nicht vollumfänglich in Anspruch genommen worden. Angesichts der relativ gleichbleibenden Kosten wäre auch eine Reduzierung des Ansatzes ab dem Haushaltsjahr 2021 auf 3.000 EUR möglich. Die Rattenbekämpfung wird durch eine externe Firma durchgeführt. Ein Verzicht auf die Rattenbekämpfung ist aus Sicht der Verwaltung nicht möglich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Der Umweltausschuss hebt den Sperrvermerk bei den Produktkonten 551100.531859 (Zuschuss an den Kleingartenverein) und 551100.524100 (Bewirtschaftungskosten Kleingartenanlagen) auf. Für die Bewirtschaftungskosten der Kleingartenanlagen ist ab dem Haushaltsjahr 2021 ein reduzierter Ansatz in Höhe von 3.000 EUR zu veranschlagen.