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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/320

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.11.2019 beschlossen, dass die Haushaltsmittel für 2020 bei den Produktkonten 551100.531859 (Zuschuss an den Kleingartenverein) und 551100.524100 (Bewirtschaftungskosten Kleingartenanlagen) zunächst mit einem Sperrvermerk versehen werden. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass der Sperrvermerk vom Umweltausschuss aufgehoben werden kann, sobald der Vertrag/Vereinbarung zwischen Stadt und Kleingartenverein vorliegt und die Kostenübernahme weiterhin befürwortet wird.

 

Hierzu folgende Erläuterungen:

 

Produktkonto 551100.531859 (Zuschuss an den Kleingartenverein), Ansatz 1.400 EUR

Im Haushalt wurden Mittel in Höhe von 1.400 EUR vorgesehen. Dieser Betrag wird bereits seit mehreren Jahren veranschlagt. Der Kleingartenverein erhält bereits seit meheren Jahrzehnten einen jährlichen, freiwilligen Zuschuss in Höhe von 400 EUR für die Unterhaltung der Kleingartenanlagen. Grundlage sind Beschlüsse des damaligen Kleingartenausschusses. Im Jahre 2014 hat der Umweltausschuss außerdem beschlossen (VO/14/815), dass dem Kleingartenverein ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR für das Schreddern von Gartenabfällen gewährt wird. Hintergrund dieser Zuschussgewährung war in 2014, dass bis dahin die Stadt Tornesch durch den Bauhof die beim Verein anfallenden Gartenabfälle geschreddert hatte. Mit Verkauf des städtischen Schredders in 2014 entfiel diese Möglichkeit und es musste eine Firma beauftragt werden. Der Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR wird dem Verein jedoch nicht pauschal ausgezahlt, sondern es werden konkret angefallene Rechnungen für das Schreddern bis zu einer Maximalsumme von 1.000 EUR übernommen. Die Schreddermaßnahmen werden vorweg angekündigt. In den Jahren 2016-2019 sind jährlich Kosten zwischen 700-900 EUR für das Schreddern angefallen, die maximale Zuschusszusage wurde insofern nicht in Anspruch genommen.

Der Ansatz in Höhe von 1.400 EUR setzt sich somit aus dem tatsächlichen Zuschuss in Höhe von 400 EUR für Unterhaltungsaufwand sowie den Kosten für Schredderarbeiten bis maximal 1.000 EUR zusammen. 

 

Produktkonto 551100.524100 (Bewirtschaftungskosten), Ansatz 4.000 EUR

Aus dem Produktkonto „Bewirtschaftungskosten“ sind in den vergangenen Jahren folgende Kosten beglichen worden:

 

1)      Grundsteuer (aktuell ca. 543,47 EUR)

2)      Rattenbekämpfung (1.400-1.800 EUR)

 

Der Ansatz in Höhe von 4.000 EUR ist in den vergangenen Jahren nicht vollumfänglich in Anspruch genommen worden. Angesichts der relativ gleichbleibenden Kosten wäre auch eine Reduzierung des Ansatzes ab dem Haushaltsjahr 2021 auf 3.000 EUR möglich. Die Rattenbekämpfung wird durch eine externe Firma durchgeführt. Ein Verzicht auf die Rattenbekämpfung ist aus Sicht der Verwaltung nicht möglich.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Der Umweltausschuss hebt den Sperrvermerk bei den Produktkonten 551100.531859 (Zuschuss an den Kleingartenverein) und 551100.524100 (Bewirtschaftungskosten Kleingartenanlagen) auf. Für die Bewirtschaftungskosten der Kleingartenanlagen ist ab dem Haushaltsjahr 2021 ein reduzierter Ansatz in Höhe von 3.000 EUR zu veranschlagen.
 

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