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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/19/325

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Gründung einer gGmbH zur Bündelung des pädagogischen Personals der Offenen Ganztagsschule

 

Im Zuge der Vorbereitungen zur Einführung der Offenen Ganztags an der Fritz-Reuter-Schule kam die Frage nach einer alternativen Organisationsform außerhalb der Stadtverwaltung in die Diskussion. Eine Alternative wäre die Gründung einer gemeinnützigen GmbH als 100 %ige Tochter der Stadt Tornesch. Zuständig für die Entscheidung der Gründung einer g GmbH ist die Ratsversammlung nach Vorberatung durch den Hauptausschuss.

Die Stadt Norderstedt hat bereits 2013 eine solche Gesellschaft als Dienstleistungsgesellschaft zur Einführung des Offenen Ganztages für alle Norderstedter Grundschulen gegründet ( B E B - Bildung Erziehung Betreuung in Norderstedt gGmhH). Die Stadt Norderstedt ist  Trägerin der Offenen Ganztagsschule.

Eine Abordnung der Stadt Tornesch unter Leitung der Bürgermeisterin hat die Geschäftsführerin und die Leiterin der Geschäftsstelle am 18.11.2019 zwecks Erfahrungsaustausches besucht. Die gGmbH betreut zurzeit 1.700 Schülerinnen und Schüler mit 145 Mitarbeiter/innen mit weiter anwachsender Tendenz. Die gGmbH ist nicht gewinnorientiert ausgerichtet und körperschaftssteuerbefreit. Gründe für die Bildung der gGmbH waren damals u.a. die Bündelung des Personals und die Tarifungebundenheit der Gesellschaft. 1/3 des Personals besteht aus Erzieherinnen und Erzieher und 2/3 ist nachqualifiziertes Personal. Daneben wird mit Honorarkräften gearbeitet und auch Beschäftigungsverhältnisse auf Geringfügigkeitsbasis wurden und werden geschlossen. Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an den TVöD. Der Abschluss eines Haustarifes ist in Vorbereitung. Das bei Gründung der Gesellschaft eingebrachte Stammkapital soll zur Liquiditätsabsicherung auf 250.000 € erhöht werden.

Falls zur Umwandlung der Betreuungsklasse in den Offenen Ganztag und die damit angedachte Personalübernahme ebenfalls in eine gGmbH erfolgen soll, sind folgende Schritte für die Gründung erforderlich:

 

  • Abwägung nach § 102 GO zur Gründung der Gesellschaft, Prüfung der Zulässigkeit, Abwägung und Gründungsbeschluss durch die Ratsversammlung
  • Anzeigepflicht an die Kommunalaufsichtsbehörde
  • Beantragung der Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt
  • Gründung der Gesellschaft durch Gesellschaftervertrag, Einsetzung einer Geschäftsführung, einer Gesellschafterversammlung und eines Aufsichtsrates
  • Einbringung von Gesellschaftsanteilen, mind. 25.000,-- €

 

Es ist abzuwägen, inwieweit der Aufwand im Verhältnis zum beabsichtigten Erfolg steht.

Darüber hinaus ist zu klären, ob auch die Alternative der Übergabe der Aufgabe an einen Trägerschaft möglich wäre.

 

Richtlinien zum Berichtswesen

 

Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen hat den Antrag gestellt, das Berichtswesen, um folgende Punkte zu erweitern:

 

  • Berichterstattungen der Träger an den JSSKB weiterleiten
  • Trägerabrechnungen für Zuschüsse aus freiwilligen Leistungen.

 

Gemäß § 45 c GO legt das Berichtswesen fest, zu welchen Themen und in welchen zeitlichen Abständen die Bürgermeisterin der Ratsversammlung, dem Hauptausschuss oder den Ausschüsse berichtet. Die Richtlinien sind von der Ratsversammlung zu beschließen. Als Anlage sind die derzeit gültigen Richtlinien beigefügt. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Sozialdaten nur dem Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen, und nicht mehr zusätzlich dem Hauptausschuss vorzulegen.

 

Städtepartnerschaften

 

Der Stadtrat der Stadt Gmunden/Österreich, Herr Sageder, schlägt vor, den Beamtenaustausch zu reaktivieren. Zwei Mitarbeiter der Stadtverwaltung Gmunden haben bereits ihr Interesse bekundet, in Tornesch eine Woche zu hospitieren. Die Kosten für die Unterbringung trägt die gastgebende Kommune.

 

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Anlagen

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