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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/19/338

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Neufassung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Ausübung einer gemeinsamen Vollstreckungstätigkeit zwischen der Stadt Uetersen und der Stadt Tornesch

 

Der Vertrag ist ausgefertigt und ist zurückwirkend zum 01.09.2019 in Kraft getreten.

 

Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes

 

Der Feuerwehrbedarfsplan wurde nach Beschlussfassung gemeinsam mit dem Gemeindewehrführer unterzeichnet. Aufgrund der Haushaltslage können einige Maßnahmen aus der Investitionsplanung im Jahr 2020 nicht umgesetzt werden. Dies betrifft die Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges sowie des Jugendfeuerwehrbusses und die Errichtung einer Halle am Standort West. Über diese Vorhaben ist zu beraten, sobald es die Haushaltslage wieder zulässt.

 

Neufassung der Anlage „Benutzungsgebühren“ für die Benutzung der Offenen Ganztagschule

 

Die Richtlinien wurden veröffentlicht und sind rückwirkend ab dem 01.10.2019 in Kraft getreten.

 

Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushalt der Grundstücksgesellschaft Tornesch GGT für das Wirtschaftsjahr 2019

 

Der Nachtragshaushalt der GGT war genehmigungsfrei und ist nach Veröffentlichung in Kraft getreten. Über die Freigabe eines Sperrvermerkes entscheidet der Hauptausschuss voraussichtlich am 09.12.2019.

 

Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 der Stadt Tornesch

 

Die Jahresrechnung 2016 wurde mit einem Überschuss in Höhe von 1.078.170,93 € festgestellt. Die Fertigstellung der Jahresrechnung 2017 ist für Dezember 2019 und die Jahresrechnung 2018 ist für  Juni 2020 vorgesehen. Solange nicht alle Jahresabschlüsse vorliegen, werden die Kommunalaufsichtsbehörden aufgrund des Erlasses des Ministeriums keine Haushalte genehmigen, die neue Kreditermächtigungen beinhalten.

 

 

Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Tornesch (Ergebnis- und Finanzplan)

 

Der Nachtrag ist am 24.10.2019 in Kraft getreten. Damit wurde die haushaltswirtschaftliche Sperre aufgehoben. Der Haushaltsbeschluss war mit einigen Haushaltsbegleitbeschlüssen und Sperrvermerken versehen.

 

 

 

 

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