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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/18/274-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Erneuerung der Fahrradstellplatzanlage an der Alten Ahrenloher Straße wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 03.12.2018 mit dem Beschluss beraten, die Variante 2 umzusetzen (Schaffung von 89 Stellplätzen), eine Nutzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn abzuschließen und  bei der NAH. SH und dem Förderfond der Metropolregion ein Antrag auf Förderung zu stellen.

Die Nutzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn ist unterzeichnet. Der Förderbescheid der NAH. SH liegt vor. Die Zuwendung beträgt 197.690,00 Euro. Der Antrag bei der Metropolregion wurde am 06. Dezember 2019 beraten.

Im Zuge der Prüfung durch die NAH.SH wurde festgestellt, dass die gewählten Abstände der Fahrradbügel zueinander mit 0,80 m zu gering waren. Die Planung sah eine Anordnung der Bügel in Schrägaufstellung vor.

Die Tornescher Stellplatzsatzung sieht einen Abstand zwischen den Fahrradbügel von  mindestens 1,00 m vor. Die NAH.SH fordert einen Abstand von mindestens 0,90 m.

Nach Überarbeitung der Planung ist festzustellen, dass von der Schrägaufstellung der Fahrradbügel Abstand genommen werden muss, da sich die Anzahl der Stellplätze zu stark verringert. Für die gerade Aufstellung der Fahrradbügel wurden 2 Varianten geprüft.

Bei einem Abstand der Fahrradbügel von 1,00 ergeben sich insgesamt  81 Stellplätze, hiervon sind 2 Stellplätze barrierefrei. Bei einem Abstand der Fahrradbügel von 0,90 m ergeben sich insgesamt 92 Stellplätze. Hiervon sind 2 Stellplätze barrierefrei.

Da der Bedarf an Fahrradstellplätzen im Bereich des Bahnhofs sehr hoch ist und ein Abstand von 0,90 m als ausreichend erscheint wird der Bau-und Planungsausschuss gebeten, dem Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung stattzugeben.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Der Bau- und Planungssauschuss stimmt den Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung zu. Die Fahrradbügel an der Fahrradstellplatzanlage an der Alten Ahrenloher Straße werden mit einem Abstand von 0,90 m errichtet.



 

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Anlagen

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