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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/342

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Von einem Anwohner aus dem Großen Moorweg wurde an die Verwaltung der Wunsch herangetragen, die Schaffung eines Gehweges im Bereich der Wohnbebauung zu prüfen. Hintergrund ist, dass der Gehweg im Großen Moorweg auf Höhe des zukünftigen Tunnels endet. Die Grundstücke, ab Großer Moorweg 35 bis zum Bahnübergang Denkmalstraße, es sind 12 Grundstücke, davon 9 mit Wohnbebauung, haben keinen Gehweg.

Die Prüfung vor Ort hat ergeben, dass auf der Ostseite  die erforderlichen Flächen nicht vorhanden sind. Die Anlegung eines Gehweges ist nur auf der Westseite möglich. Hier befindet sich die Fläche 103/32 nicht im Eigentum der Stadt Tornesch, sondern im Eigentum der Deutschen Bahn. Es müsste eine Nutzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn geschlossen werden.

Die Länge des Gehweges beträgt rd. 170 m, die Breite ist i.M. mit 1,50 m möglich. Der Gehweg sollte einen Mindestabstand von 0,50 m von der Fahrbahn haben. Für die Herstellung des Gehweges ist auf einer Länge von rd. 66,0 m der Graben zwingend zu verrohren, damit der Mindestabstand von 0,50 m von der Fahrbahn realisiert werden kann.

Am Bahnübergang Denkmalstraße müsste die Straße gequert werden, um auf den Gehweg in der Denkmalstraße zu gelangen. Sobald die K 22 realisiert ist, verliert der Gehweg seine Funktion, da der Bahnübergang Denkmalstraße dann geschlossen wird.

Nach einer Kostenschätzung ist für die Herstellung des Gehwegs mit Kosten in Höhe von rd. 227.000,00 Euro zu rechnen. In den Kosten sind die Verrohrung des Grabens, die Herstellung des Gehweges in Glennsanda und die Beleuchtung enthalten.

Für die Aufstellung einer Entwurfsplanung ist mit Planungskosten von rd. 18.000,00 Euro zu rechnen. Für die Vermessung und Baugrunduntersuchung zusammen rd. 5.000,00 Euro und für das Ingenieurhonorar der Leistungsphasen 1-4 rd. 13.000,00. Euro

 

Es können Beiträge nach der Straßenbaubeitragssatzung erhoben werden.

 

Der Bau- und Planungsausschuss wird gebeten, zu entscheiden ob die Maßnahme weiterverfolgt und realisiert werden soll. Sollte dies der Fall sein, sind die Planungskosten für den Haushalt 2021 oder im Rahmen eines Nachtragshaushaltes für 2020 bereitzustellen.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

x

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

x

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

x

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

18.000,00

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Der Bau- und Planungsausschuss wird gebeten, zu entscheiden ob die Maßnahme weiterverfolgt werden und realisiert werden soll.

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Anlagen

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