Beschlussvorlage - VO/19/342
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Gehweges in der Straße Großer Moorweg zwischen Großer Moorweg 11 und Bahnübergang Denkmalstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Tiefbau
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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20.01.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Von einem Anwohner aus dem Großen Moorweg wurde an die Verwaltung der Wunsch herangetragen, die Schaffung eines Gehweges im Bereich der Wohnbebauung zu prüfen. Hintergrund ist, dass der Gehweg im Großen Moorweg auf Höhe des zukünftigen Tunnels endet. Die Grundstücke, ab Großer Moorweg 35 bis zum Bahnübergang Denkmalstraße, es sind 12 Grundstücke, davon 9 mit Wohnbebauung, haben keinen Gehweg.
Die Prüfung vor Ort hat ergeben, dass auf der Ostseite die erforderlichen Flächen nicht vorhanden sind. Die Anlegung eines Gehweges ist nur auf der Westseite möglich. Hier befindet sich die Fläche 103/32 nicht im Eigentum der Stadt Tornesch, sondern im Eigentum der Deutschen Bahn. Es müsste eine Nutzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn geschlossen werden.
Die Länge des Gehweges beträgt rd. 170 m, die Breite ist i.M. mit 1,50 m möglich. Der Gehweg sollte einen Mindestabstand von 0,50 m von der Fahrbahn haben. Für die Herstellung des Gehweges ist auf einer Länge von rd. 66,0 m der Graben zwingend zu verrohren, damit der Mindestabstand von 0,50 m von der Fahrbahn realisiert werden kann.
Am Bahnübergang Denkmalstraße müsste die Straße gequert werden, um auf den Gehweg in der Denkmalstraße zu gelangen. Sobald die K 22 realisiert ist, verliert der Gehweg seine Funktion, da der Bahnübergang Denkmalstraße dann geschlossen wird.
Nach einer Kostenschätzung ist für die Herstellung des Gehwegs mit Kosten in Höhe von rd. 227.000,00 Euro zu rechnen. In den Kosten sind die Verrohrung des Grabens, die Herstellung des Gehweges in Glennsanda und die Beleuchtung enthalten.
Für die Aufstellung einer Entwurfsplanung ist mit Planungskosten von rd. 18.000,00 Euro zu rechnen. Für die Vermessung und Baugrunduntersuchung zusammen rd. 5.000,00 Euro und für das Ingenieurhonorar der Leistungsphasen 1-4 rd. 13.000,00. Euro
Es können Beiträge nach der Straßenbaubeitragssatzung erhoben werden.
Der Bau- und Planungsausschuss wird gebeten, zu entscheiden ob die Maßnahme weiterverfolgt und realisiert werden soll. Sollte dies der Fall sein, sind die Planungskosten für den Haushalt 2021 oder im Rahmen eines Nachtragshaushaltes für 2020 bereitzustellen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| x | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | x | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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| 18.000,00 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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