Beschlussvorlage - VO/19/345
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung von Maßnahmen der Wirtschaftswegeunterhaltung 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Rene Goetze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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20.01.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Mit Vorlage 19/236 hatte die Verwaltung zur Ausschusssitzung am 28.10.2019 die für 2020 sinnhaften Sanierungsmaßnahmen an den Wirtschaftswegen benannt. Der Umfang der Maßnahmen belief sich insgesamt auf 500.000 EUR. Vorgeschlagen wurden folgende Maßnahmen:
73 000 € Durchlass Kleine Twiete
Der Durchlass ist abgängig (wie schon berichtet). Da die Behelfsbrücke an der K22 (Wischmöhlenweg) jetzt fertig gestellt ist, soll die Maßnahme mit Uetersen zusammen durchgeführt werden.
110 000 € Jägerweg
Der Weg ist in einem sehr schlechten Zustand. Nach Rücksprache mit dem Kreis Pinneberg reicht allein die Aufstellung von Warnschildern nicht aus um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen.
210 000 € Prisdorferweg und Schäferweg
Die Straßen waren nach dem Wirtschaftswegekonzept mit Beschluss vom 14.04.2012 (VO/1/314) für 2014 und 2015 zur Unterhaltung vorgesehen gewesen und haben durch die Baumaßnahme L 110 noch mehr Schaden genommen.
90 000 € Graderarbeiten
Die Maßnahmen waren für 2019 vorgesehen und vom Bau- und Planungsausschuss beauftragt, aber auf Grund der Haushaltslage nicht ausgeführt worden.
12 000 € Bankette an Spurbahnen
Die Grünstreifen in der Mitte und neben der Betonspurbahn sind zum Teil sehr tief, so dass Sturzgefahren entstehen können.
5 000 € Unvorhersehbares
Im Rahmen der Haushaltsberatung 2020 wurde zunächst einmal verwaltungsseitig festgestellt, dass es sich bei der Erneuerung des Durchlasses Kleine Twiete um eine investive Maßnahme handelt und diese insofern aus dem Unterhaltungsansatz heraus zu nehmen sei. Der Aufwand hatte sich zu diesem Zeitpunkt entsprechend auf 427.000 EUR reduziert.
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.12.2019 beschlossen, für den Haushalt 2020 einen reduzierten Ansatz von 350.000 EUR vorzusehen. Eine inhaltliche Beratung darüber, welche Maßnahmen nicht umgesetzt werden sollen, wurde verschoben.
Der Bau- und Planungsausschuss hat nunmehr darüber zu befinden, welche der vorgeschlagenen (oder andere) Maßnahmen in 2020 umgesetzt werden sollen. Die Mittel „Bankette an Spurbahnen“ und „Unvorhersehbares“ sind hierbei mit insgesamt 17.000 EUR als fix anzusehen und werden vorweg abgezogen.
Der verfügbare Ansatz liegt somit dann bei 333.000 EUR, die verbleibenden vorgeschlagenen Maßnahmen
- 110 000 € Jägerweg
- 210 000 € Prisdorferweg und Schäferweg
- 90 000 € Graderarbeiten
können mit diesem Ansatz nicht umgesetzt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| X | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
| 350.000 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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